Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

— 438 — 
Vertrag 
lwischen 
Seiner Majestät dem Könige von Preußen, Seiner Hobcit rem Kurprinzen und Mit- 
regenten von Hessen, Seiner Königlichen Hobeit dem Großherzoge zu Sachsen-Weimar- 
Eisenach und Seiner Herzoglichen Durchlaucht rem Herzoge zu Sachsen-Koburg und 
Gotha, die Herstellung einer Eisenbahn von Halle nach Cassel betreffend. 
Vom 20. Dezember 1811. 
(Se Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und 
Mitregent von Hessen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu Sachsen- 
Weimar-Eisenach und Seine Herzogliche Durchlaucht der Herzog zu Sachsen- 
Koburg und Gotha, von dem Wunsche beseelt, Allerhöchst= und Höchst Ihren 
Unterthanen die Vortheile zuzuwenden, welche sich von einer Verbindung Höchst- 
Ihrer Staatsgebiete vermittelst der Anlegung von Eisenbahnen für die Be- 
lebung und Beförderung des gegenseitigen Verkehrs erwarten lassen, haben, 
Behufs einer Bereinigung über diesen Gegenstand und zum Zwecke der Fest- 
stellung der Verhältnisse, welche die Ausführung eines solchen Unternehmens 
nothwendig macht, Bevollmächtigte ernannt, und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst hren Geheimen Ober-Finanzrath Adolph von Pommer= 
Esche, Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adlerordens vierter 
Klasse, Kommandeur erster Klasse des Königlich Hannoverschen Guel- 
phenordens und Kommandeur des Herzoglich Anhaltischen Gesammtordens 
Albrecht des Bären, 
und: 
Allerhöchst hren Geheimen Legationsrath Karl Ludwig Gustav Borck, 
Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adlerordens dritter Klasse mit 
der Schleise und des Kaiserlich Russischen St. Stanislausordens zwei- 
ter Klasse, Kommandeur erster Klasse des Königlich Hannoverschen Guel- 
phenordens, Ritter des Königlich Französischen Ordens der Ehrenlegion 
und des Türkischen Ordens Nischan-Iftihar in Brillanten; 
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen 
Höchsthren Staatsrath, außerordentlichen Gesandten und bevollmäch- 
tigten Minister am Königlich Preußischen Hose Karl Friedrich von 
Wilkens-Hohenau, Kommandeur zweiter Klasse des Kurbessischen 
Hausordens vom goldenen Löwen, Ritter des Königlich Preußischen 
Rothen Adlerordens dritter Klasse und des St. Johanniterordens, 
Großkreuz des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen, 
Kommandeur erster Klasse des Großherzoglich Hessischen Ludwigsordens 
und Komthur des Großherzoglich Sächsischen Ordens vom weißen Falken; 
und: 
Höchst hren Ober-Berg= und Salzwerks-Direktor Heinrich Theodor 
Ludwig Schwedes, Kommandeur zweiter Klasse des Kursi#he 
aus-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.