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Vertrag
iwischen
Seiner Majestät dem Könige von Preußen, Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge
zu Sachsen-Waimar-Eisenach und Seiner Herzoglichen Durchlaucht vem Herzoge zu
Sachsen-Koburg und Gotha, die Thüringische Eisenbahn betreffent.
Vom 19. April 1844.
DN die Königlich Preußische, die Grohherzoglich Sachsen-Weimar-Eise-
nachsche und die Herzoglich Sachsen-Koburg= und Gothaische Regierung mit
Rücksicht auf den am 20. Dezember 1841 in Gemeinschaft mit der Kurfürstlich
Hessischen Regierung abgeschlossenen Vertrag, die Herstellung einer Eisenbahn
von Halle über Weimar und Gotha nach Cassel u. s. w. betreffend, Sich dar-
über vereinigt haben, den Ihren Gebieten angehörigen Theil der obenerwähnten
Eisenbahn von Halle bis gegen die Kurfürstlich Hessische Grenze bei Gerstun-
gen mit gemeinsamer Betheiligung und Unterstützung durch eine dafür zu errich-
kende Aktien-Gesellschaft zur Ausführung bringen zu lassen, und nachdem auch
von der Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Regierung die Zustimmung zur
Durchführung dieser Eisenbahn durch das von der Bahnlinie berührte Herzog-
liche Gebiet bei Ober= und Unter-Neu-Sulgza erklärt worden ist, so haben zum
Zwecke der ndheren Verabredung über das gedachte Eisenbahn-Unternehmen zu
Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Jhren Geheimen Ober-Finanzrath Adolph von Pommer-
Esche, Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens dritter
Klasse mit der Schleise, Cotnthur des Grohherzoglich Süchsischen Haus-
Ordens vom weißen Falken, Comthur zweiter Klasse des Herzoglich Sach-
sen-Ernestinischen Hausordens u. s. w.;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach:
Höchst Ihren Geheimen Scaatsrath und Kammer-Präsidenten Carl
Thon, Ritter des Großherzoglich Sächsischen Hausordens vom weißen
Falken und des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens dritter
Klasse u. s. w.;
Seine Herzogliche Durchlaucht der Herzog zu Sachsen-Koburg und Gotha:
Höchst Ihren Minister-Residenten am Königlich Preußischen Hofe, den
Obersten und Kammerherrn Otto Wilhelm Carl von Röder, Ritter
des Königlich Preußischen Rorhen Adler-Ordens zweiter Klasse, Comthur
erster Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens u. s. w.,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifkation, folgender
ertrag abgeschlossen worden ist:
Artikel 1.
Die Königlich Preußische, die Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eise-
nachsche und die Herzoglich Sachsen-Koburg= und Gothaische Reglerung sind
übereingekommen, die Konzession zur Anlegung einer Eisenbahn, welche, an die
Magdeburg-Cörhen-Halle-Leipziger Eisenbahn sich unmittelbar anschließend, von
Halle