Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Minlster des Innern, (Fortf) 
raum entzegen werden. (A. K. O. v. 19. Apr. 44.) 
102. — siehe auch Verwaltungschess. 
Minister der geistlich „nur 
derselbe ist zu dem Antrage auf gercchtliche Untersu- 
chung gegen Gelstliche wegen Amtsvergehen berechtigt. 
(G. v. 29. März 14. S. 9.) 79. 
Minlsterien, vollständlge Vorbereitungen in dens. 
über die wichtigern Angelegenhelten des Handels und 
der Gewerbe rc., für die Berathungen im Handelsrathe. 
(V. v. 7. Junl 44. d#. 1.) 148. — Mlktheilung der 
in dens. pertodisch angesertigten statistischen übersich- 
ten über den kemmerziellen und gewerblichen Verkehr 
an den Dräsidenten des Handelsamts. (ebendas. S. 8.) 
150. — dagegen ist dens. von letzterm auf Erfordern 
über Handels= und Gewerbsgegenstände Auskunft zu 
erthellen. (ebendas. F. 8.) 150. 
Ministerium, öffentliches, in der Rheinprovinz, des- 
sen Mitwirkung in Ausübung der Diozlplin und 
des Digszlplinar Strasverfahrens über Advokaten und 
Anwalte. (V. v. 7. Juni 44. 7. 12. 13. 14. u. 
17.) 176. 178. 
Modewaaren, aus dem Jollverein, Eingangsabgabe 
von dens. Iin Belgien. (Vertrag v. 1. Septbr. 44. 
Art. 24.) 503. 
Mohrunger landschaftl. Departement, slehe 
Feuer, Sozietäts= Reglements. 
Montirungsstücke, Destrafung des Verbringens 
und der Veräußerung derselben im Soldatenstande. 
(Kriegs, Art. v. 27. Juni 44. Art. 36.) 281. 
Mosel, Anordnungen zur Besörderung der Sicherheit 
der Dampsschifffahrt auf ders. (V. v. 21. Mal 41.) 
267—274. 
Münsterberg, Stadt, in Schlesien, in prorinzkal= 
ständischer Beziehung zeither zum vlerten Wahlbezirke 
Fehörig, wird dem sechsten Bezleke einverleibt. (V. v. 
S. Juni 45. J. J.) 179. 
Museen, Söffentliche, deren Befreiung von der. Grund- 
steuer in der Provinz Posen. (V. v. 14. Oktbr. 44. 
K. 13.) 605. 
Musikalische Kompostitionen, vor Publlkatlen 
des Gesetzes v. 11. Junl 1837. erschtenen, Schutz 
ders. vor Nachdruck. (V. v. 5. Jull 44.) 262. 
Muster, bei dem Suchen von Waarenbestellungen. 
sieht letz. 
L414 
N. 
— Schutz gegen dleselben für die vor 
Publlkatlon des Gesttzes v. 11. Juni 1837. erschie: 
nenen Werke. (W. v. 5. JuliA1.) 261. 202. 
Sachregister. 
Nachlaß, verstorbener Hospitaliten, in Elbing, 
Natlonal-Kokarde, 
1844. 
siehe letz. — verstorbener Sträflinge und Korrigen= 
den, siehe Zuchthäuser und Korrektionsanstalten. 
Nachtweide des Vlehes, siehe letzt. 
Natlonal-Militalrabzeichen, Verlust ders. mit 
der Versetzung in die zweitt Klasse des Soldaten- 
standes. (V. v. 27. Junl 44. . 18.) 288. — degl. 
mit der Ausstoßung aus dem let (ebend. F. 20.) 289. 
Nebenämter, deren Verlust bei Strafoersezungen 
unbemtttelter Staatsbeamten. (G. v. 20. März 44. 
5. 20.) 8 
Negersklavenhandel, Vertrag zwischen Preußen, 
Osterreich, Frankrelch, Großbritannien und Rußland 
zur Unterdrückung desselben (v. 20. Dezbr. 31.) 
371—399. — Räcktritt Frankreichs von diesem Ver- 
trage. (Ratlfikatlons Vermerk.) 386. — Ausrüstung 
von Kreuzern und Berechtigung ders. zur Durchsu, 
chung der jenes Handels verdächtigen Kauffahrtel- 
schiffe und Aufbringung der letztern. (ebendas. Art. 
2—7.) 373—378. — Formulare zu den Vollmach= 
ten, Ordern und Instruktionen für die ausgerüsteten 
Kreuzer. (Art. 4. 5. 8. 18.) 376. 378. 386—399. 
— weiteres und gerichtliches Versahren wider dergl. 
in Beschlag genommene Schifse, ihren Kapitain, ihre 
Mannschaft und ihre Ladung. (Art. 8—1/.) 378—385. 
— derartige Preußische Schiffe sind nach Stettin 
zu führen und der Preußischen Jurisdiktion zu über, 
liesern. (Instrukt. für die Kreuzer v. 20. Dezbr. 41.) 
395. — Im Fall der Konfiskation soll der Erlss aus 
dem Verkause des Schlffes zur Disposition der Re- 
gierung des Landes gestellt werden, welchem das 
Schiff, das die Prise gemacht hat, angehört. (Art. 
10.) 381. 382. — Vorzugsrecht dleser Reglerung bei 
dem Verkauf. (Art. 12.) 382. — Preußische Verord- 
nung wegen Bestrafung desselben und der Theilnahme 
an solchem. (V. v. 8. Juli 44.) 399—402. — mit 
der Untersuchung und Abfassung des Erkenntnisses 
wird das Oberlandesgericht in Stettin, wohln das 
ausgebrachte Schiff zu führen ist, beauftragt. (ebend. 
C. 13.) 402. 
Negzzdlstrikt, siehe Westpreußen. 
NMeuenkirchen, Amt, siehe Slegen, Fürstenehum. 
Neumark, siehe Feuersozieräts, Reglements. 
Neu-Ostpreußtlsche Landestheile, vormalige, siehe 
Dreußen, Provinz. 
Nenstadt-Eberswalde, siehe Chausseebau. 
ARlederlande, siehe buxemburg. 
Nlederlausig, s. Lausitz u. Feuersozletäts Reglements. 
Nlederschleslsche Zwelgbahn-Gesellschaft, slehe 
Eisenbahnen. n 
Ors
	        
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