Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Verzeichniß 
der 
vom Elbzolle gaͤnzlich befreiten Gegenstaͤnde. 
1) Das Reisegepèck ver Reisenden, d. h. die von diesen behuf des Gebrauchs 
auf der Reise mitgeführten Sachen und deren Behältnisse, auch die im Mani- 
feste nicht verzeichneten Reiseviktualien der Schiffer und Passagiere in verhält- 
nißmäßiger Quantität, welche mit der billigsten Umsicht nach der Länge der 
Reise, der Stärke der Bemannung kc. zu bestimmen ißt, 
2) Wagen, welche die mit den Danpsschiffen Reisenden mit sich führen, 
3) Schiffe und Böte jeder Art, 
4) die zum Inventario eines in der Fahrt begriffenen Elbschiffs gehörigen Gegen- 
stände mit Einschluß der zu dem Verdecke eincs solchen Fahrzeuges zugerichteten 
Bretter, auch, in Ermangelung solcher, die zur Bedeckung der Ladung nöthigen 
losen Bretter und zwar: 
1 bei Schiffen unter Last Ladungefähigkeit Scec 
2. - . von 10 bis 2 2 
3. - - : 25 4 *5 - - 3* - 
4. - t 45 u. mehr 
ingleichen Unterlagebretter zum Bedarf der Schifer beim n*“vo der Waaren, 
5) Leinpferde, zurückgeführt werdende, 
6) Floßgeräthe, rückgehende, 
7) Schiffsgeräthschaften, welche aus den zu Hamburg verkauften abgängigen 
Schiffen elbaufwärts zurückgeführt werden, unter der Bedingung, daß von den 
Schiffern neben dem Manifeste eine von dem zuerst passirten Zollamte beglau- 
bigte Spezifikation prornzirt werde, auf welcher sich jeder etwaige Abgang durch 
das betreffende Zollamt verifizirt finden muß. 
C. Alpha-
	        
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