Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Vorstehende Uebereinkunft ist von sämmtlichen Elb-Userstaaten ratifizirt und 
die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden am 1. Oktober 1844. zu Dresden 
bewirkt worden. 
  
(Nr. 2503.) Scaatsvertrag, die Regulirung des Brunshauser Zolles betreffend. Vom 
13. April 1844. 
·;= 
JIn Gemähheit der Artikel 108. bis 116. der Wiener Kongreß-Akte vom 9. 
Juni 1815. haben die Elb-Uferstaaten über eine verbesserte, Schifffahrt und 
Handel erleichternde Ordnung des Systems und der Kontrole der Abgaben, 
welche die Königlich Hannoversche Regierung von den aus der Nordsee gekom- 
menen, elbaufwärts die Mündung der Schwinge passirenden Waaren unter 
der Benennung des Brunshauser= (ehemals: Stader-) Zolles zu erheben hat, 
durch die zweite zu Dresden versammelte Slbschifffahrts-Revisions-Kommissson 
eine Verhandlung eintreten lassen. Zu derselben haben 
Seine Masjestät der König von Preußen, Allerhöchst Ihren Ge- 
heimen Regierungsrath und Zollvereinsbevollmächtigten, Carl Friedrich 
Heinrich Albert Gustav Wendt, Rirter des Königlich Preußischen rothen 
Adlerordens IV. Klasse; 
Seine Majestät der Kaiser von Oestreich, König von Ungarn 
und Böhmen, Allerhöchst Ihren Gubernialrath und General-Kon- 
sul für Ost= und Westpreußen, Eduard Nikolaus Ritter von Henneberg; 
Seine Majestät der König von Sachsen, Allerhöchst Ihren Direk- 
tor der ersten Abrheilung im Finanz-Ministerio, Karl Wehner, Ritter 
des Königlich Sachsischen Civil-Verdienst-Ordens und des Königlich 
Preußischen rothen Adler-Ordens II. Klasse; 
Seine Majestaät der König von Hannover, Allerhöchst Ihren Ober- 
Steuer-Rarh Dr. Otto Karl Franz Klenze, Ruter des Guelphen Ordens; 
Seine Majestät der König von Dänemark, als Herzog von Hol- 
stein und Lauenburg, Allerhöchst Ihren Etatsrath und Sektions-= 
chef im General-Zoll-Kammer= und Kommerz-Kollegium, Karl Philipp 
Francke, Ritter des Danebrog-Ordens und Danebrogs-Mann, Ritter 
des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens II. Klasse und Komthur 
des Großherzoglich Oldenburgischen Haus= und Verdienst-Ordens; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwe- 
rin, Höchst Ihren Kammerrath, Leopold Friedrich Heinrich Wendt; 
Seine Durchlaucht der ältestregierende Herzog zu Anhalt-Cöthen, 
Seine Durchlaucht der regierende Herzog zu Anhalt-Dessau, und 
Seine Durchlaucht der regierende Herzog zu Anhalt-Bernburg, 
den Herzoglich Köthenschen Geheimen Finanzrath August Ludwig von 
Behr, Ritter des Herzoglich Anhaltschen Hausordens, Albrechts des 
(NFr. 2902 — 250.) Be-
	        
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