X
Chronologische uͤbersicht des Jahrganges 1845.
Datum
des
Gesetzes 2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Nr.
des
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1845.
4. Juli.
11. —
11. —
11. —
11. —
11. —
11. —
1845.
2. Oktbr.
2. August.
29. Juli.
29. —
29. —
2. August.
Genehmigungsurkunde der Zusatzartikel XVI.
und XVII. zur Rheinschiffahrtsakte vom
31. März 1831., betreffend die Anwendung des
definitiven Rheinzolltarifs sub Litt. C. und
die neu eintretenden Ausnahmen von demselben,
unter Aufhebung der Supplementairartikel
Nr. III. V. und VII.
Verordnung wegen Einführung kürzerer Verjäh-
rungsfristen für die Landestheile, in welchen
noch gemeines Recht gilt, namentlich für den
Bezirk des Justizsenats in Ehrenbreit=
stein, sowie für Neu-Vorpommern.
Allerhöchste Bestätigungsurbunde für die Ruhrorter
Dampfschleppschiffahrts = Gesellschaft,
zur Fortschaffung von Güter= und Kohlenschiffen
auf dem Rhein und den mit ihm zusammenhän-
genden Gewässern, nebst Statut vom 8. April
1845.
Allerhöchste Kabineksorder, betreffend die Verhält-
nisse und die Bepfandbriefung der nur be-
dingt mit landtagsfähiger Rittergutsquali-
tät beliehenen Guter.
Gesetz wegen Aufbebung der im Herzogthum Schle-
sien und der Grafschaft Glatz geltenden beson-
deren Rechte über die ehelichen Güterver-
hältnisse und die gesetzliche Erbfolgc.
Gesetz über die Lehns= und Subzessionsregister
in Altvorpommern und Hinkerpommern.
Deklaration, betreffend dic Errichtung von Fa-
milienschlüssen für Altvorpommersche und
Hinterpommersche Lehne.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Erleich-
terungen in der Vermögensverwaltung der
Kirchen, Pfarren und kbirchlichen Stiftun-
gen nach Mürkischem Provinzialrechte, und
zwar in denjenigen Landestheilen, in welchen die
Konsistorial= und Visitationsordnung vom Jahre
1573. Amwendung findet.
Allerhoöchste Kabineksorder, bekreffend die Ermächti-
gung des Kredit-Instituts für Schlesien,
die ferner zu bewilligenden Pfandbriefe B. nach
der Wahl des Antragenden entweder zu 4 oder zu
3, Prozent jährlicher Zinsen auszufertigen.
Gesetz über das Verfsahren bei Aufnahme von
Notariats-Instrumenten.
Gesetz über die Form einiger Rechtsgeschäfte,
zu welchen die bisher vorgeschriebene Mitwir-
kung der Gerichte nicht mehr erforderlich
30.
23.
25.
zc
23.
23.
23.
2617.
2595.
2606.
(mit Anl.)
2607.
2592.
2593.
(mit Anl.)
2594.
2596.
2598.
2599.
58593.
483-485.
507-514.
515.
471-473.
474-481.
482.
487.
487-494.
495.