Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 1845. 
Straßen (und Plätze), öffentliche, (Forts.) 
Pferde, Sänften, Gondeln und andere Transportmittel 
zu Jedermanns Gebrauch bereit halten, bedürfen zu die- 
sem Gewerbebetriebe der besondern, auf Unbescholtenheit 
und Zuverlässigfeit gegründeten poligeilichen Erlaubniß. 
(Gew. Ord. v. 17. Janr. 45. §. 49.) 51. — Verfah- 
ren bei verschuldeter Zurücknahme der letz. (ebend. §§. 71 
—714.) 54. 35. — Aufstellung von Taxen für solche. 
(ebent. §. 92.) 58. 
Streitigkeiten, über die Aufnahme und Ausschließung 
von IJnnungsmitgliedern, sowie über die Rechte und Pflich- 
ten ders. und der Vorstände, Verfahren bei Schlichtung 
ders. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §J. 122.) 64. — 
Vorschriften für die Schlichtung ders. zwischen selbststäu- 
digen Gewerbetreibenden und deren Gesellen, Gehülfen 
und Lehrlingen. (ebend. 88. 137. und 153.) 67. 70. — 
durch Ortsstatuten darf in diesen Forschisten gicht- 
geändert werden. (ebend. §. 170. Nr. 9. b.) 74. — 
über die Ablösung der ont deren Ent- 
scheidung in erster Instanz durch die Regierung, in zwei- 
ter durch das Finanzministerium. (G. v. 17. Jam. 45. 
KS. 34.) 91. — (. auch Prozesse, Rechtsverfahren und 
schiedsrichterliches Verfahren. 
Stromgeld, Schiffahrtenb gaben 
S Gesellschaft, Stettiner, s. letz. 
Stubenarrest, dessen Anwendung hegen Offiziere als 
Militairstrafe. (Milit.-Straf. G. Thl. I. S§. 21—25. 29.) 
300. 3m#1. — desgl. in Stelle bürgerlicher Gefängniß- 
strafe. (ebend. §. 58.) 305. — demselben ist der Festungs- 
arrest gleichzustellen. (ebend. §. 63.) 300. — dessen Ver- 
längerung over Verschärfung darf über das höchste Maß 
hinaus nicht stattfinden. (ebend. §. 77.) 309. — einfa- 
cher, gegen Offiziere, die solchen ohne Erlaubniß verlas- 
sen, ist auf Dienstentlassung oder Eutfernung aus dem 
Offizierstande zu erkennen. (ebend. §. 164.) 324. 
Stumme, Verfahren bei Aufnahme von Notariats-In- 
strumenten mit solchen. (G. v. 11. Juli 45. §. 11.) 
480. — können bei letztern nicht als Zeugen dienen. 
(ebend. §S. 7. Nr. 1.) 488. 
Subhastationen, der nur bedingt mit landtagsfähiger 
Rittergutoqnalität beliehenen Güter, unter Anwendung 
der Vorschrifsten im §. 43. Tit. 32. Thl. I. der allgem. 
G. O. (A. K. O. v. 7. Juli 45.) 515. — von Grund- 
stücken, in der Provinz Westphalen, in wiefern solche bei 
Erekutionsvollstreckungen wegen öffentlicher Abgaben und 
Stenern sttanen können. (V. v. 30. Juni 45. 8S§. 10. 
u. 4.) 447. 455 
Subordination, Bestrafung der Verbrechen gegen die- 
selbe im Soldatenstande. (Milit.-Straf-G. Thl. I. 8§. 122 
—131.) 310—318. 
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Substituten, der Richterkommissarien, s. letz. s. auch 
Stellvertreter. 
Superintendenten, solchen die Dispensationsbefugniß 
unter Genehmigung des Ministers der geistlichen Ange- 
legenheiten zu delegiren, bleibt den kue vorbehal- 
ten. (V. v. 27. Juni 45. §. 1. Nr. 6.) 441 
T. 
Tabackrauchen, von Schildwachen, dessen Bestrafung. 
(Milit.-Straf. G. Thl. I. §. 159.) 323. 
Talgschmelzen, zu deren Anlegung bedarf es einer be- 
sondern vollzeilichen. Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 
17. Janmr. 45. §. 27.) 46.—. Verfahren mit Gesuchen 
um die Ertheilung r let (ebend. S§. 28—30.) 40— 
48. — Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. 
SW. 60—68.) 63. 54. — Untersagung der letz. (ebend. 
SS. 600. 70.) 34. 
Talons, in Stelle der seitherigen Stichkoupons kretend, 
deren Verabreichung zu Pommerschen Pfandbriefen von 
5 zu 5 Jahren. (A. K. O. v. 28. März 45.) 2.8. 
Tanzschulen, zu deren Errichtung oder Verlegung be- 
darf es in Beziehung auf die Angemessenheit des Lokals 
der polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
45. §. 40.) 49. — vor der Ertheilung der letztern müssen 
sich die Unternehmer liber ihre Unbescholtenheit und Zu- 
verlässigkeit ausweisen. (ebend. §. 50.) 51.— Verfahren bei 
verschuldeter Zurücknahme ders. (ebend. 8§. 71—74.)64. 55. 
Tara, deren Feststellung bei dem Gewichte zgollpflichtiger 
Waaren. (Zolltarif v. 10. Oftbr. 45.) 650. f. f. 
Taube, Verfahren bei Aufnahme von Notariats-Instru- 
menten mit solchen. (G. v. 11. Juli 45. 8. 11.) 489. 
können bei letztern nicht als Zeugen dienen. (ebend. §. 7. 
Nr. 1.) 488 
Taufen, in den Gemeinden der von der Gemeinschaft 
der evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden 
kubern, deren volle Gültigkeit. (General--Konzessson 
23. Juli 45. Nr. 6.) 516. 
Tagatoren, deren Zuziehung bei i7.— Un- 
tersuchungen. (Milit.-Straf-G. Thl. II. §. 95.) 347. 
Taxen, allgemeine Anordnungen für siiiern (Gew.-= 
Ord. v. 17. Janr. 45. 95. 88—93.) 57. 68. — poli- 
zeiliche, deren Aufhebung, resp. Beibehaltung oder Ein- 
führung. (ebend. 88. 88. f. f.) 57. 38. — von der Obrig- 
keit vorgeschrieben oder genehmigt, Strafe für deren 
Übertretung seitens der Gewerbetreibenden. (ebend. 
§. 186.) 77. — bei der dritten Bestrafung für solche 
kann zugleich auf den Verlust der Befugniß zum Ge- 
werbebetrirbe für immer oder auf Zeit erkannt werden. 
(ebend. §. 186.) 77. — für Backwaaren, Fleisch und 
Bier an manchen Orten bisher noch bestanden, Berech- 
nung des reinen Gewinns nach einem Zeniner Mehl, 
bigungs-
	        
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