Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

88 
Taxen, (Forts.) 
Fleisch und Braumalz, statt nach jenen bei dem Entschä- 
digungsverfahren wegen aufgehobener oder für ablösbar 
erklärter Berechtigungen. (G. v. 17. Janr. 45. §. 48.) 
89. — s. auch Brottaxen und Preise, desgl. Abdecker, 
Schornsteinfeger, Lohnlakaien 2c. 
Taxordnung, revidirte, für die zu dem landschaftlichen 
Kreditvereine im Großherzogthum Posen gehörigen Güter, 
v. 1840., auf deren 8. 71. soll bei Anwendung 
der Bestimmungen im §. 1. der Order v. 30. Novbr. 
1840., die Veranschlagung der Forstnutzungen betreffend, 
nicht weiter Rücksicht genommen werden. (V. v. 3. Aug. 
45.7 594. 
Technische Mitglieder bei den General-Kommissionen, 
s. diese. 
Telegraphenkorps, dessen Beamte gehören zu den 
Militairpersonen. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §. 4. Anl. A.) 
296. 378. — die ohern Beamten desselben zu den obern 
Militairbeamten. (ebend.) 378. 
Testamente, niedergelegte, der S. 571. Tit. 12. Thl. J. 
des A. L. R., wonach solche nur an gerichtlich bestellte 
Bevollmächtigte zurückgegeben werden dürfen, bleibt in 
Kraft. (G. v. 11. Juli 45. §. 2. lit. b.) 495. 
Thatbestand, Bestimmungen für dessen Feststellung in 
Untersuchungen bei den Militairgerichten nach vorange- 
gangenem vollständigen Thatbericht (species facti). 
(Milit.= Straf-G. Thl. II. S§. 92. 93. 190. 211. u. 
spez. Vorschristen sub lt. B.) 347. 362. 364. 380— 
388. — desgl. bei den von Militalrpersonen allein oder 
mit Civilpersonen gemeinschaftlich begangenen Verbrechen. 
(ebend. Thl. II. §. 92. mit Anl. B.) 347. 380—388. 
Thierarzeneischule, deren Militair = Eleven stehen in 
dem Range der Gemeinen des Solatenstandes. (Milit.= 
Saf-G.“ Thl. 1. s. 4. Anl. A.) 2960. 3 
Thougesch kt „zu * Ahileguig be- 
darf es einer besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.= 
Ord. v. 17. Janr. 45. 8. 27.) 46. — Verfahren mit 
Gesuchen um die Ertheilung der let. (ebenr. 9§. 28— 
36.) 40—48. — Fristbestimmung für deren Benutzung. 
(ebend. §§. 60—68.) 63. 34. — Untersagung der letz 
(ebend. §. 69. 70.) 34. 
Thranfiedereien, zu deren Anlegung bedarf es einer 
besondern polizellichen heehmigung= (Gew.-Ord. v. 
17. Janr. 45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen 
um die Ertheilung der letz. (ebend. §§. 28—36.) 46— 
48. — Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. 
S§, 66—68.) 63. 54. — Untersagung der letz. (ebend. 
SS. 69. 70.) 34. 
Tilgungskasse, zur Erleichterung der Ablösung der 
Reallasten in den Kreisen Heiligenstadt, Mühl- 
  
Sachregister. 
1845. 
Tilgungskasse, (Forts.) 
hausen und Worbis, deren Errichtung. (A. K. O. 
v. 18. u. Regl. v. 9. April 45.) 410—421. 
Tischler, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung 
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab- 
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Orb. v. 
17. Janr. 45. S§. 131—133. 102—107.) 66. 60. 72. 
73. — in wiefern von letzterer entbunden werden kann. 
(ebend. 88. 108. 132.) 61. 66 
Titel, als Offzier, geht durch Entfernung aus dem Of- 
sinierstande verloren. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §. 4..) 
303. — in wiefern solche pensionirte Offziere verwirken. 
(ebend. 88. 50. u. 50.) 304. 
Todesstrafe, für militairische Verbrechen, deren Voll- 
streckung durch Erschießen. (Milit.-Straf G. Thl. I. §. 1. 
u. Thl. II. §. 183.) 297. 359. — wird eine Person des 
Soldatenstandes nach den allgemeinen Landesgesetzen dazu 
verurtheilt, so ist in dem Erkenntniß zugleich die Aus- 
stoßungauedem Soldat chen. (ebend. Thl. I. 
F. 34.) 305. — die Vollstreckung ber bürgerlichen Todes- 
strase erfolgt durch die Civilgerichte, nachdem der Ver- 
urtheilte an das betreffende Landes-Justigkollegium ab- 
gegeben worden. (ebend. Thl. II. s. 183.) 360. 
Tödtung, Aufnahme und Feststellung des Thatbestandes 
verübter Verbrechen, durch welche jene herbeigeführt ist. 
(Milit.-Straf-G. Thl. II. §. 92. mit Anl. B. SS. 11— 
24. ders.) 347. 381—384. 
Töpfer, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung 
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab- 
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew. Ord. v. 
17. Janr. 45. 9§. 131—133. 162—167.) 68. 60. 7 
73. — in wiefern von letzterer entbunden werden kann. 
(ebend. 88. 108. 132.) 61. 600. 
Transporte, von Gütern und Waaren, zu Lande und 
Wasser, Statut und Assekuranz-Ord. der Berliner Ver- 
sicherungsgesellschaft für solche. (A. K. O. v. 7. März 
45.) 216—237. — s. auch Stettiner. 
Transportmittel, polizeiliche Erlaubniß zu deren ge- 
werbsweisen öffentlichen Bereithaltung. (Gew.= Orb. v. 
17. Janr. 45. §. 49.) 51. — Verfahren bei verschul- 
deter Zurücknahme ders. (ebend. S§S. 71—74.) 34. 55. 
— Aufstellung von Taxen für solche. (ebend. §. 92.) 38. 
Trauerreglement, vom 7. Oktbr. 1797., die Bestim- 
mungen desselben in Ansehung der Hoftrauer, sowie der 
Privat- und Familientrauer, werden außer Kraft gesetzt; 
dagegen verbleibt es in Ansehung der Landestrauer bei 
den darüber im §. 1. sen Reglements gegebenen Vor- 
schriften. (A. K. O. v. W. Novbr. 45.) 830. 
Trauungen, deren Vollzehung mit rechtlicher Wirkung 
in den Kirchengemeinden der von der Gemeinschaft der 
evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Luthe- 
raner.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.