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Zinsen der oben benannten Memeler Stadtobligation aus der Memeler Käm-
mereikasse 1 Rthlr. 22 Sgr.
Der Magistrat. Die siadtische Schuldentilgungs=
N. N. Kommission.
N. J.
(Die Namen des Magistrats und der
Kommission werden gedruckt.)
Eingetragen Fol. ... der
Kontrolle
Der Stadtkaͤmmerer. Der Kämmereikassen-Rendant.
(Tr. 2567.) Bekanntmachung über die Bestätigung der Prenzlau-Wolfshagenschen Chaussee-
bau-Mktiengesellschaft. Vom 10. April 1845.
D. Königs Majestät haben durch Allerhöchsie Kabinetsorder vom 11. März
d. J. die unter dem Namen „Prenzlau-Wolfshagensche Chausseegesellschaft“
zur Erbauung und Unterhaltung einer Chaussee von Prenzlau über Dedelow,
Groh-Holzenrk bis zur Mecklenburg-Strelitzschen Gränze bei Wolfshagen
gebildete Gesellschaft als eine Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des
Gesetzes vom 9. November 1813. zu bestätigen und das unter dem 22. Okto-
ber v. J. notariell vollzogene Statut dieser Gesellschaft zu genehmigen gernht.
Dies wird nach Vorschrift des F. Z. des Gesetzes vom 9. November 18133.
hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das Statut durch das Amts=
blatt der Königlichen Regierung in Potsdam zur offentlichen Kenntniß gelan-
gen wird.
Berlin, den 16. April 18 15.
Der Finanzminister Der Justizminister
Flottwell. Uhden.