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II. Militairpolizeiliche Exzesse.. .. . ........ ......................... §.177.
VII. Mißbrauch der Dienstgewalt.
A. der Vorgesetzten gegen Untergebene
1. zu Privatzweken . ... .. . . . . . 178.
2. durch Veranlassung gesetzwidriger Handlunen §. 179.
3. durch Ueberschreitung der Strafbefugnisse und gesetzwidrigen Einfluß
auf die Rechtspfllgeeeeeee . ... 5S. 180.
4. durch vorschriftswidrige Behandlunng 6S 181—186.
5. durch Beleidignggaga .. S. 187.
B. Der Wachen und Landgendamiennmnmnmm S. 188.
VIl. Militairische Verbrechen und Pflichtverletzungen aus Fahrlässigkeit. 5 189—191.
Zweiter Abschnitt. Von den nicht militairischen Verbrechen ver Personen des
Soldatenstandsssss ... 6 192.
Dritter Abschnitt. Von den Verbrechen der Militairbeamten 5 193—190.
Zweiter Theil.
Strafgerichts-Ordnung.
Erster Titel.
Von den Militairgerichten.
Erster Abschnitt. Von dem Gerichtsstande.
I. Der Militairpersonen überhaupt ........ . .. . ... 6 1—3.
II. insbesondere:
1. der zum Dienststande gehörenden Personen des Soldatenstandes, der
Militairbeamten, imgleichen der inaktiven und pensionirten Offiziere . . 8. 4—5.
2. der zum Beurlaubtenstande gehörenden Personen des Soldatenstandes. §. 6—8.
III. Gerichtsstand der Personen des Soldatenstandes wegen Verbrechen, welche
A. vor dem Eintritt in den Dienststand begangen sind . ............ §.9—13.
Iz.vordemUcbektriktindenBcurlanbtenstandbcgangcnsind..»....... §.14—15.
1V.GänzlichesAufhörendesMilitairgerichtsstandcs...................... §.16—17.
V.AußcrordcntlichckMilitairgerichtsstandinKriegszeiten................ §.18.
Zweiter Abschnitt. Von der Gerichtsbarkeit.
I. Höhere und niedere Gerichtsbarkeieit .. .. . . .. § 19—21.
II. Verwaltung der Gerichtsbarkitt:::: .. 5 . 22—25
III. Kompetenz der Militairgericht 5. 20.
1. der Regimentsgericht §. 27.
2. der Divisionsgericchtt S. 28.
3. der Korpsgerichht §. 29—30.
4. der Garnisongericht 5 31—32.
5. Allgemeine Bestimmunen §S. 33—43.
Dritter Abschnitt. Von den Untersuchungsgerichten.
I. Bestellung des Untersuchungsgerichtsss. S. 44.
II. Besetzung:
A. In Straffällen, welche vor die höhere Gerichtsbarkeit gehören § 45—48.
B. In Straffällen, welche vor die niedere Gerichtsbarkeit gehöhren 5. 49—50.
C. In Untersuchungen, welche durch Zivilgerichte geführt werden S. 51
(Ne. 579.) D. Bei