Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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II. Militairpolizeiliche Exzesse.. .. . ........ ......................... §.177. 
VII. Mißbrauch der Dienstgewalt. 
A. der Vorgesetzten gegen Untergebene 
1. zu Privatzweken . ... .. . . . . . 178. 
2. durch Veranlassung gesetzwidriger Handlunen §. 179. 
3. durch Ueberschreitung der Strafbefugnisse und gesetzwidrigen Einfluß 
auf die Rechtspfllgeeeeeee . ... 5S. 180. 
4. durch vorschriftswidrige Behandlunng 6S 181—186. 
5. durch Beleidignggaga .. S. 187. 
B. Der Wachen und Landgendamiennmnmnmm S. 188. 
VIl. Militairische Verbrechen und Pflichtverletzungen aus Fahrlässigkeit. 5 189—191. 
Zweiter Abschnitt. Von den nicht militairischen Verbrechen ver Personen des 
Soldatenstandsssss ... 6 192. 
Dritter Abschnitt. Von den Verbrechen der Militairbeamten 5 193—190. 
Zweiter Theil. 
Strafgerichts-Ordnung. 
Erster Titel. 
Von den Militairgerichten. 
Erster Abschnitt. Von dem Gerichtsstande. 
I. Der Militairpersonen überhaupt ........ . .. . ... 6 1—3. 
II. insbesondere: 
1. der zum Dienststande gehörenden Personen des Soldatenstandes, der 
Militairbeamten, imgleichen der inaktiven und pensionirten Offiziere . . 8. 4—5. 
2. der zum Beurlaubtenstande gehörenden Personen des Soldatenstandes. §. 6—8. 
III. Gerichtsstand der Personen des Soldatenstandes wegen Verbrechen, welche 
A. vor dem Eintritt in den Dienststand begangen sind . ............ §.9—13. 
Iz.vordemUcbektriktindenBcurlanbtenstandbcgangcnsind..»....... §.14—15. 
1V.GänzlichesAufhörendesMilitairgerichtsstandcs...................... §.16—17. 
V.AußcrordcntlichckMilitairgerichtsstandinKriegszeiten................ §.18. 
Zweiter Abschnitt. Von der Gerichtsbarkeit. 
I. Höhere und niedere Gerichtsbarkeieit .. .. . . .. § 19—21. 
II. Verwaltung der Gerichtsbarkitt:::: .. 5 . 22—25 
III. Kompetenz der Militairgericht 5. 20. 
1. der Regimentsgericht §. 27. 
2. der Divisionsgericchtt S. 28. 
3. der Korpsgerichht §. 29—30. 
4. der Garnisongericht 5 31—32. 
5. Allgemeine Bestimmunen §S. 33—43. 
Dritter Abschnitt. Von den Untersuchungsgerichten. 
I. Bestellung des Untersuchungsgerichtsss. S. 44. 
II. Besetzung: 
A. In Straffällen, welche vor die höhere Gerichtsbarkeit gehören § 45—48. 
B. In Straffällen, welche vor die niedere Gerichtsbarkeit gehöhren 5. 49—50. 
C. In Untersuchungen, welche durch Zivilgerichte geführt werden S. 51 
(Ne. 579.) D. Bei
	        
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