26 Sachregister. 1845.
Ilüsse, öffentliche, Einholung des Gutachtens der betref-
fenden Verwaltungsbehörde über Veränderung und Un-
terhaltung deren Ufer, seitens des Revisionskollegiums für
Landeskultursachen. (V. v. 22. Novbr. 44. S. 12.) 22.
— Miovat-, Gesetz vom W8. Febr. 43. über die Be-
nutzung berselben, — Einführung desselben auch in den
Landestheilen der Rheinprovinz, welche zum Bezirke
des Appellationsgerichtshofes zu Köln gehören. (V. v.
9. Janr. 45.) 33. — Anwendung der S. 24. u. 32.
desselben in Beziehung auf Bewässerungsanlagen im In-
teresse schon vorhandener, auf Triebwerken beruhender ge-
werblicher Anlagen. (ebend.) 35. — im Rekursverfahren
wegen der nach §. 47. dess. bei Bewässerungsanlagen zu
gewährenden Entschädigung hat vas Revisionskollegium
füir Landeskultursachen zu entscheiden. (ebend.) 35.
Flußsfiedereien, zu deren Anlegung bedarf es einer be-
sondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um
die Ertheilung der letz. (ebend. §§. 268—36.) 460—48.
— Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. §§. 66.
bie 68.) 53. 54. — Untersagung der letz. (ebend. S§. 69.
70.) 54.
Forderungen, deren Verjährung resp. nach 7 und 4
Jahren, auch in denjenigen Landestheilen, in welchen noch
gemeines deutsches Recht gilt, namentlich in dem Bezurke
des Justizsenats zu Ehrenbreitstein, sowie in Neuvorpom-
mern und Rügen. (V. v. 60. Juli 45.) 483—485. —
ausstehende des Schuldners, deren Beschlagnahme im
Wege der Exekution wegen rückständiger öffentl. Abgaben
in der Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. J§. 31.
u. 32.) 454. — aus der Staatsanleihe der vormaligen
Herzoglich Warsch anischen Regierung, slehe diese. —
s. auch Präklusivfrist, desgl. Bank, Königl.
Forensen, auswärts wohnende Grundeigenthümer ohne
Hausbesitz im Gemeindebezirke, Verleihung des Gemeinde-
rechts an dies. in der Rheinprovinz. (Gemeinde-Ord. v.
23. Juli 45. §. 36.) 5332. — Erekutionsvollstreckungen
gegen dies. in der Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni
45. §. 35.) 455.
Forstbeamte, Domanial-, dieselben haben den Betrieb
der Fischerei innerhalb ihrer Bezirke von Amtswegen zu
beaufsichtigen. (Fischerei-Orrd. für die Prov. Posen und
Preußen v. 7. März 45. J. 30. u. §. 31.) 113. 12|.
Forstbesitzer, benachbartr, deren Zuziehung bei bedenk-
lichen neuen Ansiedelungen. (G. v. 3. Janr. 45. S. W.) 31.
Forsten, s. Waldungen.
Forstfrevler, libereinkunft mit Reuß von Plauen,
wegen gegenseitigen Verfahrens gegen solche (v. KErsVe
45. Art. 35.) 820.
Forstgefälle, deren exekutivische Beitreibung in der
Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. §. 1. Nr. 9.)
445.
Forstnutzungen, deren Veranschlagung bei den zu dem
landschaftlichen Kreditverein im Großherzogthum osen
gehörigen Gütern. (V. v. 3. Ang. 45.) 594.
Fortschreibungs-Gebühren, s. Grundsteuer-Kataster.
Frachtgüter, deren Versicherung bei der Berliner Land.
und Wassertransport-Versicherungsgesellschaft (Art. 1. der
Assekuranz-Ord. für letz. u. A. K. O. v. 7. März 45.)
210. 232. — desgl. bei der Preuß. National-Versiche.
vungsgesellschaft in Stettin gegen See, Strom= und
Feuersgefahr. (A. K. O. v. 31. Oktbr. 45. nebst Statut
v. 5. Apr. 45.) 789—819.
Frankfurt a. d. O., Stadt, Bildung von Innungen
in ders. nach der erforderlichen Zahl von Theilnehmern.
(Gew.-Ord. v. 17. Jaur. 45. §. 102.) 60.
Frankfurt-Berliner Eisenbahn, s. Eisenbahnen.
Frankreich, Nönigreich, Vertrag mit dems. wegen gegen.
seitiger Auslieferung flüchtiger gemeiner Verbrecher. (v.
21. Juni 45.) 579—583. — gegenseitige Tragung der
Hast-, Unterhaltungs= und Transportkosten für die Aus.
gelieserten big zu dem Orte der Uberlieferung. (ebend.
Art. 7.) 682.
Französische Landestheile, ehemalige, der Provinz
Westphalen, s. letz.
Französisch= hanseatische Departements (oder
Lippe= Departement), vormalige, Auslegung der 88. 1
u. 2., der Verord. v. 10. Novbr. 1839., die Mufrechthaltung
der in solchen vor der Fremoberrschaft bestandenen Jagd-
gerechtigkeiten auf fremdem Eigenthum betr., in Bezie-
hung auf den Nachweic des früheren Besisstandes. (A.
K. O. v. 3. Jamr. 45.) 33.
Freiensche Grund, s. Siegen, Fürstenthum.
Freienwalde-Wriezener Chaussee, s. Chausseebau.
Freiheitsstrafen, wiederholentlich gegen polizeilich kon.
zessionirte Gewerbetreibende wegen eines ihre Berufo#
pflichten verletzenden Verbrechens erkannt, gleichzeitiger
Verlust der Befugniß zum selbstständigen Gewerbebetriebe.
für immer oder auf Zeit mit jener durch richterlichen
Ausspruch. (Gew.-Ord. v. 17. Jaur. 45. S. 173.) 73
— allgemeine Bestimmungen über deren Vollstreckung an
Personen des Soldatenstandes. (Milit. Straf G. Thl. 1l.
S§, 184—194.) 360. 301. — vor der Allerhöchsten Ent.
scheidung über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen
dürfen solche an deren Besitzern nicht vollzogen werden.
(ebend. §. 192.) 301. — militairische, deren Verhältnig
untereinander. (Milit.-Straf G. Thl. I. S#. 6.
306. 307. — Verhiltniß der bürgerlichen Greiheitsstrafen
zu dens. (ebend. S#. 00. 0F.) 307. — desgl. der Geld.
bdußen zu solchen. (ebend. S#. 39. 7. 68.) 300. 307;2
Frei-