Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 1845. 37 
Gewerbe-Ordnung, allgemeine, v. 17. Janr. 45. (Forts.) 
Tit. VII. Gewerbegehülfen, Gesellen, Fabrikarbeiter und Lehr- 
lingr. (SS. 125—161.) 64—1. 
I. Befugniß, Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge zu 
halten. (s§. 125—133.) 64—66. 
II. Verhälmiß der Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge. 
(55. 134—161.) 66—71. 
1. im Allgemeinen. (S5. 134—137.) 66. 67. 
2. Insbesondere. (96. 138—161.) 67—71. 
der Gesellen und Gehülfen. (ss. 138—145.) 
7. 68. 
b. der Lehrlinge, (o#. 140—101.) 68—71. 
Tit. VIII. Prüfungen für die Aufnahme in Innungen und für 
die Befugniß zur Annahme von Lehrlingen. (5§. 162 
—107.) 72. 73. 
Tit. IX. Ortsstatuten. (6s. 168—170.) 73. 74. 
Tit. X. Verbrechen und Vergehen der Gewerbetreibenden. 
(6. 171—189.) 74—78. 
Schlußbestimmung (§. 190.), wonach alle bisherigen 
allgemcinen und besonderen Bestimmungen über Ge- 
genstände, worüber das vorstehende Gesetz verfügt, 
insbesondere auch dicjenigen, durch welche in einzelnen 
Landestheilen die Juden in der Bekreibung stehender 
Gewerbe seither beschränkt waren, außer Kraft gesetzt 
werden, so weit auf bisherige Vorschriften nicht aus- 
drücklich hingewiesen ist. (G. 190.) 78. 
— Entschädigungsgesetz zu derselben für aufgeho- 
bene oder für ablösbar erklärte Berechtigungen. (v. 17. 
Janr. 45.) 79—92. 
Gewerbe-Polizei-Kontraventi und Ver- 
gehen, deren Untersuchung und Bestrafung. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45. (88. 171—189.) 741—78. — Strafe 
für den Beginn des Gewerbebetriebes ohne vorherige 
Anmeldung, sowie für die Fortsetzung desselben nach er- 
folgter Untersagung. (ebend. §. 176.) 75. — auch bei 
Stellvertretern selbstständiger Gewerbetreibenden. (ebend. 
S. 179.) 76. — Ausschliehung dieser Strafe, wenn das 
Vergehen eine Steuerdefraudationsstrafe nach sich zieht. 
(ebend. §. 176.) 75. — Strafe für gewisse Gewerbe- 
treibende wegen Beginnens oder Fortsetzung ihres Ge- 
werbeo ohne besondere polizeiliche Erlaubniß oder wegen 
Abweichung von den in letztern festgesetzten Bedingungen. 
(ebend. §. 177.) 75. 76. — auch für deren Stellvertre- 
ter. (ebend. §. 179.) 70. — ist damit zugleich ein Steu- 
ervergehen verbunden, so soll nicht außerdem noch auf 
eine Steuerstrafe erkannt, wohl aber darauf bei Zumes- 
sung lener Rücksicht genommen werden. (ebenb. S. 177.) 
76. — in Ansehung der Kompetenz der Behörden zu 
deren Untersuchung und Bestrafung bewendet es bei der 
bestehenden Verfassung. (ebend. . 189.) 78. — Befug- 
niß der Polgzeigerichte in der Rheiuprovinz rückschtlich 
bers. (ebend. §. 189.) 78. 
Gewerbesteuer, durch das Gesetz vom 30. Mai 
  
Gewerbesteuer, (Forts.) 
1820. eingeführt, wird unter allen zur Aufhebung be- 
stimmten Gewerbeabgaben nur allein vorbehalten. (Gew.= 
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 3.) 41. — (und Beischläge 
zu ders.), — deren exekutivische Beitreibung in der Pro- 
vinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. S. 1. Nr. 1.) 444. 
Gewerbesteuerstrafe, deren ausschließliche Anwen- 
dung oder Wegfall bei Bestrafung von Vergehen im 
selbstständigen Gewerbebetriebe. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
45. Ss. 176. 177.) 75. 76. 
Gewerbetreibende, selbstständige, Untersuchung und 
Bestrafung deren Verbrechen und Vergehen. (Gew.-O. 
v. 17. Janr. 45. 88. 171— 189.) 71—78. — desgl. 
derjenigen ihrer Stellvertreter. (ebend. SF. 179. u. 188.) 
76. 77. 78. — Bestrafung ders. für gesetzwidrige Ve- 
rabredungen unter einander wegen Einstellung ihres Ge- 
werbebetriebes, Entlassung ihrer Gehülfen, Gesellen oder 
Arbeiter. (ebend. §S. 181.) 76. 
Gewerbliche Anlagen (und Einrichtungen), zu wel- 
chen wegen erheblicher Nachtheile, Gefahren oder Be- 
lästigungen für das Publikum eine besondere polizeiliche 
Genehmigung erforderlich ist, Verfahren mit Gesuchen 
um letztere und deren Ertheilung. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. 98,. 20—41.) 40—49. — Gesellschaften zu 
deren gemeinschaftlichen Benutzung sind nicht nach den 
über Innungen bestehenden Bestimmungen zu beurtheilen. 
(ebend. S. 124.) 64. — zu welchen eine besondere po- 
lizeiliche Genehmigung erforderlich ist, Strafbarkeit für 
deren Errichtung, Veränderung, Verlegung #c. ohne 
solche Genehmigung, miebst Wegschaffung oder Abände- 
rung ders., den polizeilichen Bestimmungen gemäß. (ebend. 
S. 180.) 76. 
Gewerbliche Erzeugnisse, oder Dienste, zu deren 
Feilhalten und Anbieten außer dem gewöhnlichen Markt- 
verkehr bedarf es der ortspolizeilichen Erlaubniß. (Gew.= 
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 39.) 63. 
Gewicht, für Backwaaren, dessen monatliche Bekannt- 
machung seitens der Bäcker durch Anschlag in ihren Ver- 
kaufslokalen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. ö. §. 90.) 57. 
Gewinngeld, s. Laudemien. 
Gifte, zu dem Handel mit solchen bedarf es einer beson- 
dern, auf Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit gegründeten 
polizeilichen Erlaubniß. (Gewerb.-Ord. v. 17. Jam- 45. 
S. 49.) 50. 51. — Verfahren bei verschuldeter Zurück- 
nahme der letz. (ebend. 9§. 71—74.) 54. 55. 
Gipsöfen, zu deren Anlegung bedarf es einer besondern 
polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Orb. v. 17. Jam. 45. 
§S. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um die Erthei- 
lung der letz. (ebend. §§s. 28—36.) 46—48. — Frist- 
bestimmung für deren Benutzung. (ebend. Ss. 66—68.) 
53. 54. — Untersagung der letz. (ebend. SS. 69. 70.) 54. 
Glas-
	        
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