Sachregister. 1845. 53
Lehnsfolger,
Lehnsberren, Göorts.
lösbar erklärter Berechtigungen. (G. v. 17. Janr. 45.
5 . 6. 39. 40.) 80. ST. S8.
Lehns= und Sukzessionsregister, deren Einrichtung
und Fortführung in der Provinz Altvorpommern und
Hinterpommern bei dem Oberlandesgerichte zu Stettin,
als Lehnskurie. (G. v. 11. Juli 45.) 474—481. —
Verpflichtung der Lehubesltzer, sowie der Agnaten und
Mitbelehnte, die Eintragung ihrer Rechte in solche nach-
zusuchen und Verfahren bei der Prüfung und Gewährung
solcher Gesuche. (ebend. §##. 3—11. 14.) 474—470. —
Löschung erloschener Rechte in dens. (ebend. §. 12.)
47%. — Anussertigung von Lehngattesten aus dens.
(#. 13.) 476. — Folgen, welche an die unterlassene
Eintragung der Lehns= und Suktzesssonsrechte geknüpft
sind. (§S. 7. B. 9. 10. u. 14.) 4%6. — Gewährung
der Stempel-- und Gebührenfreiheit für die erforderlichen
Verhandlungen und Urkunden bis zum 1. Janr. 48.
(§. 15.) 477. — Beiträge der Lehneinteressenten zu den
baaren Auslagen von resp. 4 und 1 Rthlr. (ebend. §. 15.)
Lehnwaare, (. Laudemien.
Lehrherren, Verhältnisse derselben zu ihren Lehrlingen.
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. SS 149—156.) 69. 70.
— Sctrafbarkeit ders., wenn sle ihre Pflichten gegen letz-
tere gröblich vernachlässigen. (ebend. §. 185.) 77.
Lehrkontrakte, in welchen entweder gar kein Lehrgelr
oder ein Lehrgeld von weniger als 50 Rthlr. ausbedun-
gen ist, für solche wird die Stempelsteuer auf 5 Sgr.
für jedes Erempl. ermäßigt. (A. R. O. v. 3. Oktbr.
45.) 680.
Lehrlinge, als solche sind nur diejenigen Personen zu
betrachten, welche mittelst Lehrvertrages bei einem Lehr-
herrn eintreten, um ein Gewerbe bis zu derjenigen Fer-
tigkeit zu erlernen, welche sic zu Gesellen befähigt. (Gew.
Orr. v. 17. Jaur. 45. 8. 146.) 08 f. — Besuguiß zu
deren Haltung bei dem selbstständigen Betriebe stehender
Gewerbe. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 120.) 65.
— Begründung ders. durch den Beitritt zu einer Innung
und nach vorgängigem Nachweise der Befähigung zum
Betriebe ihres Gewerbes. (ebend. §. 131.) 65. 60. —
Führung des letztern durch abgelegte Prüfung oder Ent-
bindung von letzterer. (ebend. §. 132.) 60. — Unter-
sagung deren Annahme oder Beibehaltung von dazu nicht
befugten Gewerbetreibenden. (ebend. §S. 133.) 66. —
Ausschließung von dieser Besugniß wegen begangener
Verbrechen und grober Pflichtwidrigkeiten gegen auver-
traute Abrlinge 2c. (ebend. §§. 127—130.) 65. — Ver-
bältmisse derselben im Allgemeinen nach den Innungs-
Statuten und den gesetzlichen Vorschriften. (Gew.-Ord.
Lehrlinge, (Forts.)
v. 17. Janr. 45. é6. 135.) 66. — deren Aufnahme,
Ausbildung und Betragen beaufsichtigen die Innungen.
(ebend. §. 104.) 60. — Beaufslchtigung deren Beschäf-
tigung und Behandlung durch die Orts-Polizeiobrigkeit.
(ebend. §. 136.) 66. — Nachholung des von dens. ver-
säumten Schul= und Religionsunterrichts. (ebend. S§. 136.
148.) 67. 69. — Schlichtung von Streitigkeiten zwischen
deus. und ihren selbstständigen Gewerbetreibenden. (ebend.
§. 137.) 67. — deren An= und Aufnahmr. (ebend.
88. 147— 149,.) 69. — Verhältnisse des Lehrherrn zu
dens. (ebend. I§. 150. 131.) 69. — Auflösung des
Lehrverhältnisses ders. (ebend. S§. 152— 156.) 69. 70.
— Ausstellung von Zeugnissen für dies. und deren koesten-
und stempelfreic Beglaubigung. (lebend. §#§. 156. 160.)
70. 71. — Prüfung und förmliche Entlassung ders.
(ebend. §5. 157—100.) 70. 71. — für deren Aufnahme
und Entlassung dürfen keine Gebühren, sondern nur die
baaren Auslagen (Stempel, Kopialien 2c.) erhoben wer-
den. (ebend. . 159.) 71. — darin darf durch Orts-
statnten nichts geäudert werden. (ebend. §. 170. Nr. 9.
d.) 74. — der Apotheker und Kaufleutc, auf solche fin-
den dic vorgedachten Bestimmungen der 88. 134 — 160.
keine Anwendung, vielmehr sind deren Verhältnisse ferner-
hin nach den bisherigen Vorschriften zu beurtheilen. (ebend.
§. 161.) 71. — unter welchen Beschränkungen die Vor-
schriften über solche (Tit. VI. u. VII. der Gew.-Ord.)
durch Ortsstatuten, mit Genehmigung der Ministerien,
abgcändert werden können. (ebend. §§ 168—170.) 73.
74. — Führung vollständiger Verzeichnisse über die Auf-
nahme und Entlassung ders. seitens der Innungen und
Ortsbehörden. (ebend. §. 158.) 71. — darin darf durch
Ortsstatuten nichts geändert werden. (ebend. §S. 170.
Nr. 9. d.) 74. — Strafbarkeit von Verbindungen unter
solchen ohne polizeiliche Erlaubniß. (ebend. §. 183.) 77.
Leichen, die gewerbsweise Reinigung und Ankleidung
ders., sowie die Bereithaltung von Wagen und Geräth-
schaften zu deren Bestattung, darf nur von den dazu kon-
zessionirten Personen betrieben werden. (Gew.-Orr. v.
17. Janr. 45. §. 52.) 31. — Befähigung, Zahl und
Betrieb solcher Personen nach bisherigen oder noch zu
erlassenden Vorschriften. (ebend. S. S#3.) 31. — Stell-
vertretung für dergl. Persenen. (ebend. F. 53.) 31. —
Verfahren bei verschuldeter Zurücknahme der deus. er-
tbeilten Konzession. (ebend. I§ 71 — 74.) 34. 4é.
Taren für dergl. Personen. (ebenr. §. 93.) 68.
Leichname, von Militair-- oder Civilpersonen, deren Ob-
duktion gebört vor die Militairgerichte, wenn Verdacht
vorhanden ist, daß eine Militairperson an dem Tode des
Entleibten Schuld ist. (Milit.-Straf-G. Thl. II. . 41.)
337. — desgl. die äußere Besichtigung des Leichnams
einer