Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

— 578 — 
Erster Zinscoupon 
zur 
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Obligation. 
Littera ... .. Nr. 
vier Thaler Preußisch Kurant 
hat Inhaber Dieses vom 1. Juli 1845. ab, in Potsdam oder Berlin aus 
unserer Gesellschaftskasse wt erheben. — Dieser Zinskupon wird ungültig und 
werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung 
präsentirt wird. 
Potsdam, den 
Die Direktion der Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft. 
Eingetragen in der Zinskontrolle Fol. 
(Unterschrift des Kontrolleurs.) 
(Kupon Nr. 12. Bemerkung.) 
Der Präsentant dieses Kupons ist zur Entgegennahme der folgenden, 
über deren Empfang er zugleich durch dessen Rückgabe quirrirt, berech- 
tigt, wenn dagegen nicht vor dem Fülligkeitstermine desselben, dem 
2. Januar 1851., vom Inhaber der Obligation bei der Oirektion 
schriftlich Widerspruch erhoben wird, in welchem Falle die Ausreichung 
der neuen Kupons gegen besondere Quittung an den Inhaber der 
Obligation erfolgt. 
 
	        
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