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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
J. 31.—
(Tr. 2620.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 29. September 1845., wegen Entbindung des
Staats= und Kabinetsministers Freiherrn von Bülow von der Leitung des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten 2c., und wegen Ernennung
des Gesandten, General-Lieutenants Freiherrn von Canitz zum Staats-
und Kabinetsminister.
mache dem Staatsminisierio bekannt, daß Ich den Staars= und Kabinets-
inister Freiherrn von Bülow auf sein durch den Zustand seiner geschwächten
Gesundheit veranlaßtes Gesuch von seinem Amte als Staatsminisier und Mi-
nister der auswärtigen Angelegenheiten entbunden und in den Ruhesland ver-
setzt habe, jedoch mit dem Vorbehalte, von seinem bewährten Rathe und seinen
Erfahrungen bei vorkommender Gelegenheit ferner Gebrauch zu machen, und
daß derselbe Mitglied des Staatsrathes aus Meinem besonderen Vertrauen
bleibe. In dessen Stelle habe Ich den außerordentlichen Gesandten und be-
vollmächtigten Minister am Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Hofe, General=
Lieutenant Freiherrn von Canitz, zum Staats= und Kabinetsminister ernannt,
ihm die vorläufig schon besorgte Leitung des Ministeriums der auswärtigen
Angelegenheiten definitiv übertragen und beauftrage Sie, den vorsitzenden Staaks-
Minister von Boyen, wegen der Einführung desselben in das Staaksministerium
das Erforderliche zu veranlassen. Diese Order ist durch die Gesetzsammlung
zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 29. September 1845.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Jahrgang 1845. (Nr. 2620.) 84
Ausgegeben zu Berlin den 3. Oktober 1845.