Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Linsen, Wicken, auf der Weichsel und dem Niemen eingehend und durch 
die Häfen von Danzig und Memel, auch durch Elbing und 
Königsberg über Milau ausgehend, vom Preußischen Scheffel 3 Silbergr. 
11) von Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Strömen ein- 
und über die vorgenannten Häfen ausgehend, vom Preußi- 
schen Schefemlmlm ... .. .. . ... 2 Silbergr. 
II. Abschnitt. 
Bei der Durchfuhr durch nachgenannte Theile des Vereinsgebiets oder 
auf nachgenannten Straßen wird von den beim Ein= und Ausgange höher be- 
legten Gegenständen an Durchgangsabgabe nur erhoben: 
A. von Waaren, welche durch die Odermündungen oder links der Oder, 
oder auf der Straße über Neu-Berun ein= und links der Oder oder auf 
der Straße über Neu-Berun oder durch die Odermündungen wieder aus- 
ehen (mit Ausschluß der Durchfuhr auf den nachsie- 
end unter B. bezeichneten Straßenzügen), vom Zentner 10 Sgr. oder 35 Kr. 
B. von Waaren, welche 
1) über die südliche Grenzlinie von Saarbrücken bis zur Donau (beide 
eingeschlossen) ein= und wieder ausgehen; imgleichen, welche 
2) rheinwärts eingeführt, aus den Häfen zu Mainz und Bieberich, oder 
oberhalb gelegenen Rheinhäfen, aus Mainhäfen oder aus Neckarhäfen 
über die Grenzlinie von Mittenwald bis zur Donau (diese einge- 
schlossen) wieder ausgehen, und umgekehrt; ferner, welche 
3) rheinwärts eingeführk, aus den Häfen zu Mainz und Bieberich oder 
aus oberhalb gelegenen Rheinha#fen über die Gränzlinie von Saar- 
brücken bis Neuburg a. R. (beide Orte eingeschlossen) wieder aus- 
gehen, oder umgekehrt; endlich, welche 
4) über die Gränzlinie von Schusterinsel in Baden bis Waidhaus in 
Bayern (beide Orte eingeschlossen) ein= und wieder ausgehen, 
vom Zentner 4 Sgr. oder 157 Kr. 
C. von Vieh, welches auf den vorstehend unter B. bezeichneten Straßen 
durchgeführt wird, so wie von demjenigen, welches 
1) auf der linken Rheinseite ein= und wieder ausgeht, und 
2) auf der linken Rheinseite nördlich von Saarbrücken eingeht und über 
die südliche Grenzlinie zwischen Neuburg am Rhein und Mittenwald 
in Bayern (diesen Ort eingeschlossen) wieder ausgeht, oder umgekehrt, 
und zwar: 
  
vom Stück. 
von Pferden, Maulthieren, Eseln, Ochsen und . . 
Suchtstieren, Kühen und Jungvih . ; . 3 
vonSciugefüllen,SchweinenundSchaafvieh- 1 
  
  
  
  
III. Ab-
	        
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