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Pachtbeträge, Ermittelungen des Werths aufgehobener
ausschließlicher Gewerbeberechtigungen nach solchen bei
Feststellung der Entschäbigung für letz. (G. v. 17. Janr.
45. § S. u. 9.) 80.
Pächter,, sind bei Ermittelung und Festsetzung der Ent-
schädigungen für aufgehobene oder für ablösbar erklärte
Berechtigungen als Nutungsberechtigte nicht zu rechnen
und zuzuziehen. (G. v. 17. Janr. 45. 8. 38.) 87
in wiefern dens. für die ihnen verpachtete, inmittelst aber
aufgehobene oder abgelöste Berechtigung eine Entschädi-
gung während der Dauer der Pacht zusteht. (G. v. 17.
Janr. 43. §S. 69.) 91. 92
Papiere, Iminssche, in #eschn genommene, Ermitte-
lung deren Falschheit oder Achtheit, bei militairgericht-
lichen Untersuchungen verübter Verbrechen. (Milit-Straf-
G. Thl. U. §. 92. mit Anl. B. 8§. 39. u. 40. ders.)
347. 387. — f. auch Staatspapiere.
Parochialverhältnisse (Abgaben und Lasten), rück-
sichtlich ders. gehören die Veränderung bestehender, sowie
die Bilbung neuer Parrbezirke und Stolgebühren-Taren
zu dem gemeinschaftlichen Geschäftskreise der Konsistorien
und Regierungen. (V. v. 27. Juni 45. S. 5.) 442.—
deren Regulirung bei Zerstückelung von Grundstücken,
bei Gründung neuer Ansiedelungen und bei Anlegung
von Nolonien. (G. v. Z. Janr. 45. SSF. 7. 9. 25. 20
31. u. 32.) 20. 27. 30. 31. 32. — deren Regulirung
bei den Kirchengemeinden der von der Gemeinschaft der
evangelischen Landesfirche sich getrennt haltenden Luthe-
raner, mit Anwendung der Vorschrift des §. 201. Tit. 11.
Thl. II. des A. L. R. (General-Konzession v. 23. Juli
45. Nr. 10.) 517. — s. auch Pfarrgemeinden.
Parzellirungen, (Dismembrationen, Zertheilungen,
Jerstückelungen) von Grundstücken, allgemeine Anerdnnn-
gen für dies. (A. K. O. u. G. v. 3. Janr. 45. S§. 1—21.
33.) 24—30. 32. — sindet Anwendung für die Pro-
vinzen Preußen, Brandenburg und Pommern (ausschließ-
lich Neu-Vorpommern), so wic für die Provinzen Schle-
sien, Posen und Sachsen. (ebend.) 23. — Abschlie-
ßung von Verträgen über solche. (ebend. §§. 2— 4.)
20. — Nichtanwendung der Bestimmungen der 88.
—4. auf gewisse Grundstücke. (ebend. §S#§. 1. u. 5.)
7 26. — Verfahren bei Abschreibung der Treunstücke
im Hypothekenbuche und bei Berichtigung des Besitz-
titels für deren Besitzer. (ebend. S#s. 6. u. 7.) 20. 27.
— Regulirung und Vertheilung der auf den dismem-
brirten Grundstücken haftenden Abgaben, Lasten und Lei-
stungen. (ebend. §§. 7— 21.) 20—30. — Stempel und
Gebührenfreiheit der Verhandlungen der Polizei= und
Verwaltungsbehörden über solche. (ebend. §. 33.) 32.
Sachregister. 1845.
Parzellirungen, (Forts.)
— Diäten und Reisekosten für zugezogene Sachverstän-
dige bei solchen. (ebend. §. 33.) 32.
Patrimonial-Gerechtsame, der vormals reichsstän-
dischen Familien= Häupter, Eidesleistung in Prsen
über solche durch einen ihrer Beamten. (A. K. O.
3. Janr. 45.) 37.
Patronatrechte, landesherrliche, deren Ausübung rück-
sichtlich der Besetzung der geistlichen und Kirchenbedienten-
Stellen durch die Konsistorien im allerhöchsten Auftrage.
(V. v. 27. Juni 45. §s. 2.) 441. — die Ausübung
der landesherrlichen Aufsichts= und Verwaltungerechte
in Ansehung des Vermögens der dem landesherrlichen
Patronat unterworfenen Kirchen, kirchlichen Stiftungen
und Iustitute verbleibt den Regierungen. lebend. §. 3.
Nr. 3.) 441. f. — dem Staate zustehend, deren Wahr-
nehmung in den Ressorts des Revisionskollegiums für
Landeskultursachen durch die betreffende Verwaltungsbe-
hörde. (V. v. 22. Novbr. 44. S. 11.) 21. 22
Patrouilleurs, bewaffnete, die von dens. begangenen
Verbrechen sind mit geschärfter Strafe zu belegen. (Milit-
Straf.' G. Thl. I. §. 78.) 309. — Strafen für Ver-
geben gegen dies. im Soldatenstande. (ebend. §. 134.)
318.
Pensionairs, s. Offiiere, pensionirte.
Pensionen, . Militair-Pensionen.
Pergamenter, Besugniß und Befähigung ders. zur
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. S. 131 — 13. 102—107.) 65. 60.
72. 73. — in wie fern von letzterer entbunden werden
kann. (ebend. S#. 108. 132.) 601. 66.
Pfablgeld, s. Schifffahrtsabgaben.
Pfandbriefe, deren Bewilligung für die nur bedingt
mit landtagsfähiger Rittergutsqualität beliehenen Güter.
(A. K. O. v. 7. Juli 45.) 515. — sobald letztere er-
loschen ist, darf ein neues Pfandbriefsdarlehn auf dergl.
Güter nicht bewilligt werden. (ebend.) 313.— Pom-
mersche, Ausfertigung und Verabreichung der Zins-
konpons und Talons zu dens., let. in Stelle der seithe
rigen Stichkoupons, von fünf zu uf Jahren, mit Bezug
auf die unter 11. der A. K. O. v. 11. Juli 38. er-
theilten Vorschriften. (A. K. B. v. 28. März 45.) 238.
— Schlesische, welche während der gesetzlichen Ver-
jäbrungsfrist nicht zum Vorschein gekemmen, deren Auf.
gebot und Amortisation. (A. K. O. v. 4. Janr. 45.) 99.
— des Kredit-Instituts für Schlesien, sub E. B. aus.
gestellt, derrn fernere Ausfertigung nach der Wahl
des Antragenden, entweder zu 4 oder zu 34 Pro-
zent jährlicher Zinsen. (I. N. O. v. 11. Juli 45.) 487.
— westpreußische, Herabsetzung der von deren
Schuld