Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 1845. 
Pfandbriefe, (Forts.) 
Schulbnern zu zahlenden Beiträge von 4 Prozent auf 
4 Prozent. (A. K. O. v. 13. Dezbr. 44.) 1. — Ver- 
wendung des davon, nach Berichtigung der Pfandbriefs- 
zinsen, übrig bleibenden 4 Prozent. (ebend.) 1. 
Pfandleiher, bedürfen zu ihrem Gewerbebetriebe einer 
besondern, auf Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit ge- 
gründeten polizeilichen Erlaubniß. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. §. 49.) 50. 51. — in Ansehung deren Ge- 
werbebetriebes behält cs bei den durch die bestehenden 
Vorschriften angeordneten Beschränkungen sein Bewenden. 
(ebend. &. 57.) 52. — Verfahren bei verschuldeter Zu- 
rücknahme der denselben ertheilten Konzession. (ebend. 
SS. 71 4.) 51. 55 
Pfändungen, deren Ausführung als Zwangemittel bei 
Exekutionsvollstreckungen in der Provinz Westphalen. 
(V. v. Zl0. Juni 45. S# 10 19.) 447—450. — Be- 
strafung, wenn solche durch Handlungen vereitelt wer- 
den. (ebend. §. 19.) 450. Verkauf der abgefändeten 
Sachen. (ebend. §§. 20 30.) 4.0 —434. — Erekuti- 
onsgebühren für solche. (Tarif v. 30. Juni 45.) 457. 
Pfandverträge, antichretische, in Altpommern über 
Grundstücke auf städtischen Feldfluren unter Herrschaft 
des Lübischen Rechts vor dem Jahre 1808. geschlossen, 
Verfahren bei deren Auflösung und Ablösung des Pfand- 
schillings. (V. v. 20. Septbr. 45.) 678. f. 
Pfarrbauten, deren Beförderung in der Mark Bran- 
denburg aus den * der Kirchenvermögene 
Verwaltung. (A. J v. 11. Juli 45. Nr. 4.) 486. 
— streitige, Seabistus ders. verbleibt den Regierungen 
die Regulirung des Interimistikums. (V. v. 27. Jum 
45. §. 3. Nr. 1.) 411 
Pfarrbezirke, die Veränderung bestehender, sowie die 
Bildung neuer gehören zum gemeinschaftlichen Geschäfts- 
kreise der Konsistorien und Regierungen. (V. v. 27. Juni 
45. §. 3.) 442. — s. auch Parochialverhältnisse. 
Pfarren, bei Theilungen deren Grundstücke finden die 
Bestimmungen der §§. 2— 4. des Gesetzes v. 3. Jaur. 
45. über die Zertheilung von Grundstücken keine Anwen- 
dung. lebend. §. 5. Nr. 1.) 20. — Regulirung und 
Vertheilung der an solche zu entrichtenden Abgaben und 
Leistungen bei Zertheilungen von Grundstücken. (G. v. 
3. Janr. 45. S#,. 7—24,) 26—30. — besgl. bei Grün- 
dung neuer Ansiedelungen. (ebend. 8ð. 2.. u. 26.) 340. 31. 
— Erleichterungen in der Vermögens- Verwaltung ders. 
nach Märkischem Provinzialrechte, und zwar in denjenigen 
Landestheilen, in welchen die Konsistorial= und Visitations- 
Ord. vom Jahre 1573. Anwendung findet. (A. K. O. 
v. 11. Juli 45.) 485. 485. — . auch Besitztitel. 
Pfarrer, s. Geistliche. 
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Pfarrgemeinden, in den Landestheilen des linken 
Rheinufers, Aufbringung der Kosten für deren kirchliche 
Bedürfnisse. (G. v. 14. März 45.) 163. 
Pfarrverband, s. Parochialverhältnisse. 
Pfarrzehnte, s. Zehnte und Parochialverhällnisse. 
Pillansches Tief, Ausübung der Fischerei in dems. 
(Fischerei= Ord. für das frische Haff v. 7. März 45. 
S. 13.) 123. 
Plötz-Fischerei, im kurischen Haff, Anordnungen für 
dieselbe. (ischerei-Ord. v. 7. März 45. §. 32.) 449. 
Plünderung, im Kriege, deren Bestrafung im Soldaten- 
stande. (Milit.-Straf-G. Th. I. 88. 148. 149.) 321. 
Politische Verbrecher, politisch verdächtige Fremde 
und Ausländer, s. Verbrecher, Fremde und Ausländcr. 
Polizei, deren Verwaltung in den Bürgermeistereien der 
heinprovinz. (Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. S. 108.) 
550. — gerichtliche, in der Rheinprovinz, zu den Hülfs- 
beamten ders. gehören die Gemeindevorsteher und deren 
Stellvertreter für die im Art. 11. der Strafprozeß= 
Ordmung bezeichneten Gegenstände. (Gemeinde-Ord. v. 
23. Juli 45. §. 76.) 542. — s. auch Polizeerwaltung. 
Polizel-Anstalten, zu deren Aulage und Unterhaltung 
nach den Festsetzungen der Staatsbehörde sind die Oe- 
meinden verrsihten ¶¶Aheinische Gemieinde-Ord. v. 2 
Juli 45. J. 86.) 54 
Polizeibehörden, Lo., Ressort ders. in Gesinde- 
sachen. (Ges.-Ord. für Neuvorpommern und Rügen v. 
11. April 45. S§. 171. 172.) 408. — haben den Be- 
trieb der Fischerei innerhalb ihrer Bezirke von Amtewegen 
zu beaufsichtigen. (Fischerei-Ordd. für die Prov. Posen u. 
Preußen v. 7. März 45. §S. 30. und §. 31.) 113. 120. 
Polizeigerichte, in der Rheinprovinz, Befsugniß ders. 
zur Bestrafung von Vergehen der Gewerbetreibenden. 
(Gew.-Ord. v. 17. Jam. 45. J. 189.) 78. 
Polizel-Kontraventionen, deren Untersuchung und 
Bestrafung grse Militairpersonen. (Milit.-Straf-G. 
aTh. II. S. 3.) 330 
Polizeiliche Taxen, s. letz. 
Polizeiobrigkeiten, Orts-, Prüfung der Gesuche um 
die Erlaubniß zum selbständigen Bewiebe stehender Ge- 
werbe und Ausstellung von Anmeldungsbescheinigungen 
seitens ders. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 23.) 45. — 
Führung genauer Anmeldungs-Register durch dies. (ebenk. 
8. 24.) 45. — besondere Erlaubniß ders. zum fernern 
selbständigen Gewerbebetriebe, nach erlittener Strafe für 
ein von ehrloser Gesinnung zeugendes Verbrechen. (ebend. 
§S. 21.) 45. — Konkurrenz ders. bei der von den Regie- 
rungen zu ertheilenden Genehmigung zu neuen gewerb- 
lichen Anlagen. (ebend. Sg. 29—34.) 460—48. — von 
solchen ist den unbefugten Gewerbetreibenden die An- 
nahme oder Beibehaltung von Lebrlingen auf dem Lande 
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