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Sporteltaxe, in kosteupflichtigen militairgerichtlichen Un-
tersuchungssachen. (Milit.-Straf-G. Thl. II. §S. 287. nebst
Anl. C.) 374. 389. — . auch Gebühren u. Gebührentare.
Spruchgerichte, Militair-, s. Milit air -Spruchge-
richte.
Spruchkollegien, für landwirthschaftliche Angelegen-
heiten, erster Instanz, Errichtung eines von solchen bei
jeder der Regierungen zu Königsberg, Marienwerder,
Gumbinnen und Danzig, in Stelle der aufgelösten Ju-
stizdeputationen zu Königsberg und Gumbinnen. (V. v.
22. Novbr. 44. §. 3.) 19. — jedes ders. soll, einschließ-
lich des Dirigenten, aus mindestens fünf Mitgliedern be-
stehen, deren Mehrzahl zum Richteramte gqualifzirt sein
muß. (ebend. §. 1.) 19. — die Ernennung deren Diri-
genten erfolgt von den Ministern der Justiz und des In-
nern gemeinschaftlich. (ebend. §. 3.) 19. — Stimmrecht
deren Mitglieder und Hülfsarbeiter. (ebend. §. 2.) 19.
— Abfassung deren Definitiv-Entscheidungen in Form
richterlicher Erkenmtnisse. (ebend. §. 4.) 19. — in wie-
sern letztere vor Entscheidung der zweiten Instanz aus-
geführt warden können, unter Aufhebung des S. 63. der
V. v. 30. Juni 34. und Abänderung des §. 203. der
V. v. 20. Juni 17. (ebend. §. 6.) A0. — an solche ge-
langt der Rekurs über interimistische Entscheidungen der
Spezial -Kommissarien, mit Ausschließung jedes fernern
Rechtsmittels dagegen. (ebend. §. 5.) 20.
Staat, dessen Vertretung in siskalischen Prozessen über
Vermögensangelegenheiten 2c. in der Rheinprovinz. (A.
K. O. v. 206. Septbr. 45.) 777. — s. auch Fiskus.
Staatsanleihe, der vormal. herzogl. Warschauischen
Negierung, s. diese.
St te (Staatsdiener), s. Beamte u. Staatsbienst.
Staatsbehörden, bei Theilungen von Grundstücken,
welche unter deren Verwaltung stehen, finden die Be-
stimmungen der §§. 2—f. des Gesetzes v. 3. Janr. 45.
über die Zertheilung von Grundstücken keine Anwendung.
(ebend. §. 5. Nr. 1.) 26. — s. auch Besitztitel.
Staatsdienst, Civil-, Gerichtsstand der für deus. einstwei-
len beurlaubten Militairpersonen. (Milit.-Straf-G. Thl. II.
S.4. )330. — mit der definitiven Anstellung von Militairper-
sonen in dems. hört deren Militairgerichtsstand auf. (ebend.
Thl. II. S. 16. Nr. 4.) 333. — die von Offizieren er-
worbenen Ansprüche auf Austellungen in dems. gehen
durch Kassation, Entfernung aus dem Ofsfizierstande und
Hensenhasiug verloren. (ebend. Thl. I. S§. 44 bis
303. — die erworbenen Ansprüche auf Anstel-
#% in dems. können nach Versetzung in die zweite
Klasse des Soldatenstandes nicht geltend gemacht werden.
(ebend. Thl. I. S. 38.) 302. — mit der Ausstoßung
aus dem Soldatenstande ist zugleich die Unfähigkeit
Sachregister.
1845.
Staatsdienst, Civil-, Gorts.)
verbunden, in jenem ein Amt oder eine Ehrenstelle zu
bekleiden. (ebend. S. 42.) 303.
Staatskassen, wegen der aus solchen zu leistenden Ent-
schädigungen für aufgehobene oder für ablösbar erklärte
Berechtigungen. (G. v. 17. Janr. 45. S§. 23. 27. 29.
32. 33.) 84. 85. 80. — Bestellung eines Anwalts zur
Wahrnehmung des fiskalischen Interesses bei Ermittelung
und Feststellung solcher Entschädigungen. (ebend. §. 41.) 8.
Staatsministerium, auf dessen Vorschlag wird von
des Königs Majestät der Präsident des Revisionskolle.
giums für Landeskultursachen ernannt. (V. v. 22. Novbr.
44. §S. 8.) 21.
Staatspapiere, Feststellung deren Verfälschung durch
die Hauptverwaltung der Staatsschulden bei militairgee
richtlichen Untersuchungen verübter Verbrechen. (Milit.
Straf-G. Thl. II. §. 92. mit Anl. B. §. 40. ders.)
347. 387. — s. auch Papiere, öffentliche, desgl. Pfand-
briefe.
Scaatssteuern, Aufbringung der Gemeindebedürfnisse
in der Rbeinprovinz durch Zuschläge zu dens. (Gemeinde-
Ord. v. W3. Juli 45. S. W3.) 527.
Staatswaldungen, s. Waldungen.
Städte, die Beschränkung gewisser Gewerbe auf solche
hört auf. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 13.) 43.—
größere und kleinere, Bestimmung der Zahl von Theil-
nehmern an den in deus. zu errichtenden Innungen.
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 102.) 00. — s. auch
Eintritto-, Einzugs-, Einfaufs- und Bürgerrechtegelder.
Städteordnung, revidirte, vom 17. März 1831., de-
ren Verleihung an die Städte der Rheinprovinz auf den
Antrag deren Gemeinden, mit wünschenswerther Bewilli-
gung statutarischer Anordnungen nach den obwaltenden
eigenthümlichen Verhältnissen. (Gemeinde-Ord. für die
Rheinprovinz v. 23. Juli 45. Einleit.) 523. — dieselbe.
wird der Stadt Koronowo, im Großherzogthum Posen,
verliehen. (A. K. O. v. 21. Febr. 45.) 159. — s. auch
Eintritts= oder Einzugsgelder.
Stadtobligationen, Berliner und Memeler, s. diese.
Stände, Provinzial-, Stellung der Landtagskommissarien
und deren Stellvertreter zu den vorbereitenden stän-
dischen Ausschüssen, welche in den Propositionsdekre.
ten v. 23. Febr. und 30. Apr. 41. genehmigt, sowie zu
denjenigen Ausschüssen, welche durch die r
nungen v. 21. Juni 42. angrordnet worden. (A. R.
v. 27. Dezbr. 44.) 33. — Neu-Vorpommersche, der g.K4
setzliche engere Ausschuß ders. sind die dortigen Landfa-
stenbevollmächtigte. (Regulativ v. 20. Novbr. 43. S. I.
und A. K. O. v. 14. Septbr. 44.) 13.
Standesberren, in der Rheinprovinz, denselben ver-
bleiben in Beziehung auf die dortige Gemeindeverwaltung
die