Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

82 
Sporteltaxe, in kosteupflichtigen militairgerichtlichen Un- 
tersuchungssachen. (Milit.-Straf-G. Thl. II. §S. 287. nebst 
Anl. C.) 374. 389. — . auch Gebühren u. Gebührentare. 
Spruchgerichte, Militair-, s. Milit air -Spruchge- 
richte. 
Spruchkollegien, für landwirthschaftliche Angelegen- 
heiten, erster Instanz, Errichtung eines von solchen bei 
jeder der Regierungen zu Königsberg, Marienwerder, 
Gumbinnen und Danzig, in Stelle der aufgelösten Ju- 
stizdeputationen zu Königsberg und Gumbinnen. (V. v. 
22. Novbr. 44. §. 3.) 19. — jedes ders. soll, einschließ- 
lich des Dirigenten, aus mindestens fünf Mitgliedern be- 
stehen, deren Mehrzahl zum Richteramte gqualifzirt sein 
muß. (ebend. §. 1.) 19. — die Ernennung deren Diri- 
genten erfolgt von den Ministern der Justiz und des In- 
nern gemeinschaftlich. (ebend. §. 3.) 19. — Stimmrecht 
deren Mitglieder und Hülfsarbeiter. (ebend. §. 2.) 19. 
— Abfassung deren Definitiv-Entscheidungen in Form 
richterlicher Erkenmtnisse. (ebend. §. 4.) 19. — in wie- 
sern letztere vor Entscheidung der zweiten Instanz aus- 
geführt warden können, unter Aufhebung des S. 63. der 
V. v. 30. Juni 34. und Abänderung des §. 203. der 
V. v. 20. Juni 17. (ebend. §. 6.) A0. — an solche ge- 
langt der Rekurs über interimistische Entscheidungen der 
Spezial -Kommissarien, mit Ausschließung jedes fernern 
Rechtsmittels dagegen. (ebend. §. 5.) 20. 
Staat, dessen Vertretung in siskalischen Prozessen über 
Vermögensangelegenheiten 2c. in der Rheinprovinz. (A. 
K. O. v. 206. Septbr. 45.) 777. — s. auch Fiskus. 
Staatsanleihe, der vormal. herzogl. Warschauischen 
Negierung, s. diese. 
St te (Staatsdiener), s. Beamte u. Staatsbienst. 
Staatsbehörden, bei Theilungen von Grundstücken, 
welche unter deren Verwaltung stehen, finden die Be- 
stimmungen der §§. 2—f. des Gesetzes v. 3. Janr. 45. 
über die Zertheilung von Grundstücken keine Anwendung. 
(ebend. §. 5. Nr. 1.) 26. — s. auch Besitztitel. 
Staatsdienst, Civil-, Gerichtsstand der für deus. einstwei- 
len beurlaubten Militairpersonen. (Milit.-Straf-G. Thl. II. 
S.4. )330. — mit der definitiven Anstellung von Militairper- 
sonen in dems. hört deren Militairgerichtsstand auf. (ebend. 
Thl. II. S. 16. Nr. 4.) 333. — die von Offizieren er- 
worbenen Ansprüche auf Austellungen in dems. gehen 
durch Kassation, Entfernung aus dem Ofsfizierstande und 
Hensenhasiug verloren. (ebend. Thl. I. S§. 44 bis 
303. — die erworbenen Ansprüche auf Anstel- 
#% in dems. können nach Versetzung in die zweite 
Klasse des Soldatenstandes nicht geltend gemacht werden. 
(ebend. Thl. I. S. 38.) 302. — mit der Ausstoßung 
aus dem Soldatenstande ist zugleich die Unfähigkeit 
Sachregister. 
1845. 
Staatsdienst, Civil-, Gorts.) 
verbunden, in jenem ein Amt oder eine Ehrenstelle zu 
bekleiden. (ebend. S. 42.) 303. 
Staatskassen, wegen der aus solchen zu leistenden Ent- 
schädigungen für aufgehobene oder für ablösbar erklärte 
Berechtigungen. (G. v. 17. Janr. 45. S§. 23. 27. 29. 
32. 33.) 84. 85. 80. — Bestellung eines Anwalts zur 
Wahrnehmung des fiskalischen Interesses bei Ermittelung 
und Feststellung solcher Entschädigungen. (ebend. §. 41.) 8. 
Staatsministerium, auf dessen Vorschlag wird von 
des Königs Majestät der Präsident des Revisionskolle. 
giums für Landeskultursachen ernannt. (V. v. 22. Novbr. 
44. §S. 8.) 21. 
Staatspapiere, Feststellung deren Verfälschung durch 
die Hauptverwaltung der Staatsschulden bei militairgee 
richtlichen Untersuchungen verübter Verbrechen. (Milit. 
Straf-G. Thl. II. §. 92. mit Anl. B. §. 40. ders.) 
347. 387. — s. auch Papiere, öffentliche, desgl. Pfand- 
briefe. 
Scaatssteuern, Aufbringung der Gemeindebedürfnisse 
in der Rbeinprovinz durch Zuschläge zu dens. (Gemeinde- 
Ord. v. W3. Juli 45. S. W3.) 527. 
Staatswaldungen, s. Waldungen. 
Städte, die Beschränkung gewisser Gewerbe auf solche 
hört auf. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 13.) 43.— 
größere und kleinere, Bestimmung der Zahl von Theil- 
nehmern an den in deus. zu errichtenden Innungen. 
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 102.) 00. — s. auch 
Eintritto-, Einzugs-, Einfaufs- und Bürgerrechtegelder. 
Städteordnung, revidirte, vom 17. März 1831., de- 
ren Verleihung an die Städte der Rheinprovinz auf den 
Antrag deren Gemeinden, mit wünschenswerther Bewilli- 
gung statutarischer Anordnungen nach den obwaltenden 
eigenthümlichen Verhältnissen. (Gemeinde-Ord. für die 
Rheinprovinz v. 23. Juli 45. Einleit.) 523. — dieselbe. 
wird der Stadt Koronowo, im Großherzogthum Posen, 
verliehen. (A. K. O. v. 21. Febr. 45.) 159. — s. auch 
Eintritts= oder Einzugsgelder. 
Stadtobligationen, Berliner und Memeler, s. diese. 
Stände, Provinzial-, Stellung der Landtagskommissarien 
und deren Stellvertreter zu den vorbereitenden stän- 
dischen Ausschüssen, welche in den Propositionsdekre. 
ten v. 23. Febr. und 30. Apr. 41. genehmigt, sowie zu 
denjenigen Ausschüssen, welche durch die r 
nungen v. 21. Juni 42. angrordnet worden. (A. R. 
v. 27. Dezbr. 44.) 33. — Neu-Vorpommersche, der g.K4 
setzliche engere Ausschuß ders. sind die dortigen Landfa- 
stenbevollmächtigte. (Regulativ v. 20. Novbr. 43. S. I. 
und A. K. O. v. 14. Septbr. 44.) 13. 
Standesberren, in der Rheinprovinz, denselben ver- 
bleiben in Beziehung auf die dortige Gemeindeverwaltung 
die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.