Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 7.— 
  
(Nr. 2685.) Konzessions= und Bestätigungsurkunde für die Stargard-Posener Eisenbahn= 
Gesellschaft. Vom 4. März 1846. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem für die Anlage und den Betrieb einer Eisenbahn zwischen den Städten 
(Pommersch-) Stargard und Posen unter dem Namen: 
„Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft,“ 
eine Aktiengesellschaft mit einem vorläufig auf fünf Millionen Thaler ange- 
nommenen Grundkapitale gebildet worden ist, wollen Wir zur Ausführung der 
vorbezeichneten Eisenbahn, welche von Steargard die Richtung auf Arnswalde, 
Woldenberg einschlagen, zwischen Driesen und Filehne die Netze und bei Wronke 
die Warthe überschreiten, und bei Samter vorbei nach Posen geführt werden 
soll, hiemit Unsere landesherrliche Genchmigung unter der Bedingung ertheilen, 
1) daß die Bahn nach den Anordnungen Unseres Finanzministers bei Star- 
gard an die Berlin-Stektin-Stargarder Eisenbahn unmittelbar anzuschlie- 
ßen, und im Falle der Ausführung einer Eisenbahn von Posen nach 
Schlesien bei Posen auch mit der ebengedachten Bahn in unmittelbare 
Verbindung zu bringen ist, 
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2) daß dem Staate die Genehmigung des Bahngeld= und des Frachttarifs, 
sowohl für die Personen= als für die Güterbeförderung, sowie jeder 
Abänderung dieser Tarife, desgleichen die Genehmigung und nöthigen- 
falls auch die Abaänderung des Fahrplanes vorbehalken bleibt. 
Auch wollen Wir das Uns vorgelegte, unter dem 27. Okcober 1845. 
notariell vollzogene Statut der Eingangs gedachten Stargard-Posener Eisen- 
bahngesellschaff, wie Solches auf Grund der Beschlüsse der Generalversamm- 
lung vom 25. September 1845. ausgefertigt worden ist, hierdurch mit der 
Maaßgabe: 
zu §. 44. daß das Oirektorium seine Legitimation durch ein gerichtliches 
oder notarielles Attest zu führen hat, welches auf Grund des von einer 
Gerichtsperson oder einem Notar über die Wahl oder Abordnung der 
Mitglieder des Direktoriums Seitens des Verwaltungsraths G. 35.) 
aufzunehmenden Protokolls auszufertigen ist, 
Jahrgang 1846. (Nr. 2085.) 14 so 
Ausgegeben zu Berlin den 1. April 1846.
	        
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