Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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(Nr. 2688.) Allerhoͤchste Kabinetsorber vom 4. April 1845., betreffend bie beabsichtigte Eisen- 
bahnanlage von Brieg über Grottkau nach Neisse durch eine Aktiengesellschaft. 
Noö dem Antrage des Staatsministeriums vom 23. v. M. will Ich dem 
eingeleiteten Unternehmen einer Eisenbahnanlage von Brieg über Grottkau nach 
Neisse durch eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapitale von 1,100,000 Rehlr. 
Meine Zustimmung mit der Maaßgabe ertheilen, daß die Bahn etwas südlich 
von Brieg sich der oberschlesischen Eisenbahn unmittelbar anschließen und die 
Einführung der Bahn in den Fesiungsrayon von Reisse, sowie die Anlage des 
Bahnhofes daselbst nach den von dem Kriegsminister und dem Finanzminister 
hierüber zu treffenden Fesisetzungen erfolgen soll. — Zugleich bestimme Ich, daß 
der Tarif sowohl für die Güter= als auch für die Personenbeförderung auf der 
vorgedachten Eisenbahn, sowie der Tarif für das Bahngeld, imgleichen jede 
Abänderung dieser Tarife der Zustimmung des Finanzministers bedürfen und 
demselben nicht nur die Genehmigung, sondern auch die Abänderung der Fahr- 
pläne vorbehalten bleiben soll, im Uebrigen aber die, in dem Gesetze über die 
Eisenbahnunterneh vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen 
Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Expropriatlon, sowie die festge- 
setzten allgemeinen Bestimmungen in Betreff der Benutzung der Eisenbahnen 
für militalrische Zwecke (Gesetzsammlung für 1843. Seite 373.) auf das oben 
bezeichnete Unternehmen Amvendung sinden sollen. 
Berlin, den 4. April 1845. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Sctaatsministerimm. 
  
Statut 
der Reisse-Brieger Eisenbahn-Gesellschaft. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Zweck und Bestimmung. 
S. 1. 
Ura der Benennung: 
„Näise-Brieger Eisenbahn-Gesellschaft“ 
verbindet sich eine mir Korporationsrechten versehene Aktiengesellschaft zum Baue 
und Betriebe einer Eisenbahn, welche, der Oberschlesischen Eisenbahn sich an- 
schließend, die Städte Neisse und Brieg über Grottkau verbinden soll. 
Die
	        
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