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(Nr. 2688.) Allerhoͤchste Kabinetsorber vom 4. April 1845., betreffend bie beabsichtigte Eisen-
bahnanlage von Brieg über Grottkau nach Neisse durch eine Aktiengesellschaft.
Noö dem Antrage des Staatsministeriums vom 23. v. M. will Ich dem
eingeleiteten Unternehmen einer Eisenbahnanlage von Brieg über Grottkau nach
Neisse durch eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapitale von 1,100,000 Rehlr.
Meine Zustimmung mit der Maaßgabe ertheilen, daß die Bahn etwas südlich
von Brieg sich der oberschlesischen Eisenbahn unmittelbar anschließen und die
Einführung der Bahn in den Fesiungsrayon von Reisse, sowie die Anlage des
Bahnhofes daselbst nach den von dem Kriegsminister und dem Finanzminister
hierüber zu treffenden Fesisetzungen erfolgen soll. — Zugleich bestimme Ich, daß
der Tarif sowohl für die Güter= als auch für die Personenbeförderung auf der
vorgedachten Eisenbahn, sowie der Tarif für das Bahngeld, imgleichen jede
Abänderung dieser Tarife der Zustimmung des Finanzministers bedürfen und
demselben nicht nur die Genehmigung, sondern auch die Abänderung der Fahr-
pläne vorbehalten bleiben soll, im Uebrigen aber die, in dem Gesetze über die
Eisenbahnunterneh vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen
Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Expropriatlon, sowie die festge-
setzten allgemeinen Bestimmungen in Betreff der Benutzung der Eisenbahnen
für militalrische Zwecke (Gesetzsammlung für 1843. Seite 373.) auf das oben
bezeichnete Unternehmen Amvendung sinden sollen.
Berlin, den 4. April 1845.
Friedrich Wilhelm.
An das Sctaatsministerimm.
Statut
der Reisse-Brieger Eisenbahn-Gesellschaft.
Allgemeine Bestimmungen.
Zweck und Bestimmung.
S. 1.
Ura der Benennung:
„Näise-Brieger Eisenbahn-Gesellschaft“
verbindet sich eine mir Korporationsrechten versehene Aktiengesellschaft zum Baue
und Betriebe einer Eisenbahn, welche, der Oberschlesischen Eisenbahn sich an-
schließend, die Städte Neisse und Brieg über Grottkau verbinden soll.
Die