Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
N.. 12.— 
  
(Nr. 2698.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Belgarder Krels- 
Obligationen zum Betrage von 83,500 Rthlr. Vom 27. März 1846. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von den Belgarder Kreisständen die Aufbringung der, außer den 
bewilligten Staats= und Provinzial-Zuschüssen erforderlichen Mittel zum Bau 
von Chausseen in dem genannten Kreise im Wege einer Anleihe beschlossen, 
dieser Beschluß von Uns genehmigt und bei Uns darauf angetragen worden 
ist, daß der Kreis zu diesm Behuf auf jeden Inhaber lautende, mit Zins- 
scheinen versehene Kreisobligationen im Betrage von 83,500 Rehlr., geschrieben 
Drei und Achtzig Tausend Fünf Hundert Thalern, ausstellen dürfe, so wollen 
Wir, da sich bei diesem Antrage weder im Interesse der Gläubiger noch der 
Schuldner erwas zu erinnern gefunden, in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833., wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs= 
verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, zur Ausstellung von 107, Feschriesen 
Einhundert Sieben und Sechzig, Stück Belgarder Kreisobligationen, eine jede 
u 500 Rthlrn., geschrieben Fünf Hundert Thalern, welche nach dem anliegen- 
den Schema unter Litt. A. No. 1— 167. auszustellen, mit drei vom Hundert 
jährlich zu verzinsen, und aus dem vom Kreise aufzubringenden Tilgungsfonds, 
nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge-Ordnung zu kilgen sind, durch 
egenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der recht- 
chen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligarionen die daraus 
hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu 
dürfen, geltend zu machen befugt ist. » 
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen, wird fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in 
keinerlei Weise eine Gewaͤhrleistung Seitens des Staats uͤbernommen. 
Gegeben Berlin, den 27. a 1846. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
von Bodelschwingh. Flottwell. 
  
Jahrgang 1646. (Nr. 2698.) 25 Bel- 
Ausgegeben zu Berlin den 20. Mai 1846.
	        
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