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(Nr. 2701.) Allerhöchste Kabinets-Order vom 17. April 1846., betreffend die einstweilige
Entbindung des hiesigen Charite-Krankenhauses und dessen Neben-Institute
von der Aufsicht des Kuratoriums für die Krankenhaus= und Thierarznei-
Schul-Angelegenheiten und die unmittelbare Unterordnung derselben unter
das Ministerium der Medizinal-Angelegenheiten.
A. Ihren Bericht vom Züsten v. M. genehmige Ich, daß die Direktion des
hiesigen Charité-Krankenhauses und dessen Neben-Insticute einstweilen von der
Aufsicht des Kuratoriums für die Krankenhaus= und Thierarzneischul-Angele-
genheiten entbunden und dem Ministerium der Medhzinal Augelegendeiten un-
mittelbar untergeordnet werde. Indem Ich die entgegenstehenden estimmungen
des Regulativs vom 7. September 1830. (Gesetzsammlung Seite 133 ff.) hler-
durch außer Kraft setze, will Ich die dem genannten Kuratorium nach F. 7.
jenes Regulativs zustehende Befugniß, von den städtischen Behörden und son-
stigen Kommunen die Kur= und WVerpflegungskosien für die ihnen angehörigen,
in die Chariké aufgenommenen Kranken unmittelbar, mit Uebergehung der
Kranken und deren alimentationspflichtiger Verwandten einzuziehen, der Charité-
Direktion bis auf weitere Bestimmung beilegen. Dieser Mein Befehl ist durch
die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 17. April 1846.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister, General der Infanterie von Boyen und Eichhorn.