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Der Passus b. faͤllt ganz weg und erhaͤlt statt dessen folgende Fassung:
b) „fuͤr die Aktien, welche Jemand uͤber die Zahl von fuͤnf und zwanzi
hinaus besitzt, auf jede zehn Aktien eine Stimme; jedoch kann Nieman
mehr als funfzehn Stimmen fuͤr seine Person abgeben.“
Zu Artikel 31.
Hier fallen die Worte:
„stimmberechtigte“
und respektive:
„fuͤnfundfunfzig“
fort, und es treten an die Stelle des ersten Wortes die folgenden:
„andere nach Artikel neun und zwanzig zur Theilnahme an den Gene-
ralversammlungen befugte“
und an die Stelle der letztern drei Worte tritt das Zahlemwort:
„funfzehn“.
Zu Artikel 33.
In dem Schlußsatze dieses Artikels sind nach den Worten:
„Die Generalversammlungen“
noch die Worte:
„finden abwechselnd in Aachen und Düsseldorf statt und“
hinzuzusetzen. Derselbe Artikel erhält folgenden Zusatz:
„Bei Berufung außerordentlicher Generalsersammlungen wird der Ge-
genstand ihrer Berathung im Allgemeinen angegeben.“
Zu Arrtikel 37.
Hier fällt das Komma hinter „Verwaltungsräthe“ sowie die Worte:
„sondern von einzelnen Aktionairen“
weg; auch fallt außerdem der Satz:
„Es kann in diesem (und so weiter bis zum Schluß)“
aus. Demnächst endet dieser Artikel mit folgendem Zusatze:
„In diesem Falle kann die Generalversammlung sofort die Berufun
einer neuen Generalversammlung beschließen. Auch kann dieselbe, feboch
nur auf den Antrag der Direktion, ohne weitere Berufung binnen der
nächsten acht Tage wieder zusammentreten, um die Erklärungen der Di-
rektion zu hören und deshalb Beschluß zu fassen.“
Zu Artikel 39.
Hinter der Zahl:
„Drei und dreißig“ (33.)
ist die Zahl:
„sieben und dreißig“ (37.)
einzuschalten. «
Zu Artikel 43.
Dieser Artikel endigt mit den Worten:
„ihr Banquier sein“.
Das Komma binter „sein“ ist mithin in einen Punkt zu verwandeln
und der übrige Theil des Arkikels fällt ganz weg. 3
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