Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Zu Artikel 46. 
Die Worte: 
„in Aachen oder Burtscheid“ 
fallen weg, und es sind an deren Stelle die Worte: 
„am Sitz der Direktion“ 
einzuschalten. Demnaͤchst endigt dieser Artikel mit dem Zusatze: 
„und sofern der Praͤsident in Aachen oder Vurtscheid wohnt, in Duͤssel- 
dorf seinen Wohnsitz haben muß.“ 
Zu Artikel 47. 
Die Worte: 
„oder des Spezialdirektors oder auch auf Verlangen von wenigstens 
drei Direktionsmitgliedern“ 
fallen weg; an deren Stelle tritt folgender Satz: 
„welche die Einberufung zu bewirken, verpflichtet sind, wenn darauf von 
werigstens drei Direktionsmitgliedern oder dem Spezialdirektor angetra- 
en wird.“ 
an Schlusse dieses Artikels fällt das Zahlenwort: 
„Drei“ 
weg und es kritt an dessen Stelle das Zahlenwort: 
„Zwei“. 
Zu Artikel 51. 
Hinter den Worten: 
„oder deren Objekt die Summe von fünf Tausend Thalern übersteigt“; 
ist folgender Zwischensatz einzuschalten: 
„wenn für eine Summe von mehr als fünf Tausend Thaler (5000 
Thaler) Hypotheken zu Lasien der Gesellschaft bewilligt werden“; 
Zu Artikel 52. 
Dieser Artikel schließt mit folgendem Zusatze: 
„Die Legitimation der Direktionsmitglieder erfolgt durch ein notarielles 
Attest, weshalb bei ihrer Erwählung ein Notar zuzuziehen ist.“ 
Zu Artikel 54. 
Der Passus b. dieses Artikels schlieht mit den demselben hinzuzufü- 
genden Worten: 
„Desgleichen bei Bewilligung von Hypothekarinskriptionen;“ 
Zu Artikel 50. 
Hinter den Worken: 
„Die Mitglieder des Verwaltungsraths müssen“ 
fallt das Zahlenwort 
„Zehn“ 
weg, und es ist an dessen Statt zu setzen: 
un#“ 
„Funf“. 
Zu Artikel 59. 
Hier fällt das Wort: 
„Aachen“ 
aus; an dessen Stelle das Wort: 
(Nr. 2738—7354.) „Düssel-
	        
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