Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

— 466 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Maaß- Abgabensätze gör Tara 
: « stab der beim wird verguͤtet 
3 Benennung der Gegenstände. Veryol- vom Zentner 
z lung. Eingang.Ausgang Bruttogew. 
S ————nn 
bD. D. in Sachsen: 
auf der Gränzlinie von Ostritz bis 
Schandau auf Erlaubnißscheine. 
c. c. in Kurhessen: 
auf Erlaubnißscheine nach Bleichereien 
oder Märkten. 
s) Gebleichte, gefärbte, gedruckte oder 
in anderer Art zugerichtete (appre- 
tirte) auch aus gebleichtem Garn 
gewebte Leinwand, gebleichter oder 
in anderer Art zugerichteter Zwil- 
lich und Drillich, rohes und ge- 
bleichtes, "urch aerarbeite Tisch-, 
Bett= und Handtücherzeug, leinene .. 
Kittel, auch neue Liblwchche 1 Zir.0 t3 in Kiäen 
8) Bänder, Battist, Borten, Fransen, 6 in Ballen. 
Gaze, Kammertuch, gewebte Kan- 
ten, Schnüre, Strumpfwaaren, Ge- 
spinnste und Tressenwaaren aus Me- 
tallfäden und Leinen, jedoch außer 
Verbindung mit Eisen, Glas, Holz 16 in Kißen 
Leder, Messing und Stahl 1 Ztr.0 13 in Kbrben. 
E 6 in Ballen. 
h) Zwirnspitzten 1 Ztr. n B. 
II. Den in der Dritten Abtheilung des Jolltarifs vom 10. Oktober 1845. 
im Abschnitte I. unter Nr. 7. genanmen Gegenständen, welche bei der 
Durchfuhr auf den in dem gedachten Abschnitte bezeichneten Straßen 
einem Durchgangszolle von 5 Silbergr. für den Zentner unterliegen, 
soll der Artikel „Talg“ hinzutreten. 
Sie haben diesen Meinen Befehl, welcher mit dem 1. Januar k. J. 
in Wirksamkeit zu setzen ist, durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen und 
das danach weiter Erforderliche anzuordnen. 
Sanssouci, den 28. Oktober 1810. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister von Düesberg. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.