Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Eisenbahngesellschaft“ in Mastricht domizilirten Gesellschaft eine Eisenbahn 
von Aachen, am Rheinischen Bahnhofe daselbst anfangend, uͤber Laurensberg 
nach Mastricht mit zwei Zweigbahnen, und zwar einer auf Preußischem Ge- 
biete von Büschgen bei Laurensberg bis in die Gegend von Kohlscheid, und 
die andere auf Niederländischem Gebiete zur Verbindung mit dem Steinkoh= 
lenbergwerke zu Kirchrath, zu erbauen und zu benutzen. 
Artikel 3. 
Die Gesellschaft kann nach vorgängigem Beschluß der Generalversamm- 
lung auch andere, als die im Artikel zwei bemerkten Zweigbahnen bauen und 
benutzen. 
Artikel 4. 
Sie kann mit den Unternehmern von Eisenbahnen, die in direkter Ver- 
bindung mit ihrer Bahn stehen, Verträge wegen der gegenseitigen Benutzung 
schließen, oder auch in solchen Eisenbahnen sich betheiligen., 
Ferner kann sie, unter Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums, 
für ihre Rechnung die erforderlichen Einrichtungen zur Besorgung von Perso- 
nen und Gütern von und nach den Stationsplätzen herstellen. 
Artikel 5. 
Endlich bezweckt die Gesellschaft auch, in der im Artikel zwei bezeichne- 
ten Gemeinschaft, die Uebernahme der Verwaltung und Nutznießung der dem 
Koͤniglichen Niederländischen Gouvernement gehbrigen Stemkohlenwerke im 
Wurmreviere. 
Artikel 6. 
In Gemaßheit des vierten Titels dieses Statuts betheiligt die Gesell- 
schaft in ihrem Unternehmen die in Mastricht domizilirte Aachen-Mastrichter 
Eisenbahngesellschaft und vereinbart mit derselben eine gemeinschaftliche Geschäfts- 
führung. 
Artikel 7. 
Das Aktienkapital der Gesellschaft besteht aus dreizehn Tausend sie- 
ben Hunderk fünfzig auf den Inhaber lautenden Aktien, jede zu zwei Hun- 
dert Thalern Preußisch Kurant, also in Zwei Millionen sieben Hundert 
fünfzig Tausend Thalern Preußisch Kurant, einschließlich der vierzehn 
Hundert zwanzig Mktien, welche von der in Gemeinschaft stehenden, zu Mastricht 
unter gleicher Frrma errichteten Gesellschaft emittirt werden. 
Diese hiere n hundert zwanzig Aktien, jede zu drei hundert zwei und 
fünfzig Gulden Niederländisch Kurant oder zwei hundert Thalern Preußisch 
Kurant, also vier hundert neun und neunzig Tausend acht hundert vierzig 
Gulden Niederländisch Kurant oder zwei hundert vier und achtzig Tausend 
Thaler Preußisch Kurant betragend, gehören nach Titel IV. ebenfalls 4 der 
Unternehmung der zu Aachen errichteten Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft. 
Artikel 8. 
Die Einzahlungen auf die Aktien erfolgen in Aachen, Berlin, Mafricht 
un
	        
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