Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Stück zu 50 Rthlr., zu gestatten, so ertheilen Wir, in Beruͤcksichtigung der 
Gemeinnützigkeit jenes Unternehmens in Gemäßheit des §&. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. und des KF. 6. des Gesellschaftsstatuts vom 28. Juli 
1843., durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung 
zur Emisston der gedachten Obligationen, indem Wir zugleich den, die näheren 
Bedingungen und Maaßgaben enthaltenden, unter dem 11., 15., 16., 17. und 
18. August und unter dem 5. September 1846. notariell resp. gerichtlich voll- 
zogenen anliegenden Nachtrag zum Statute in allen Punkten hierdurch besiäti- 
en. Die gegenwärtige Genehmigungs= und Bestätigungsurkunde ist mit dem 
Nachtrage zum Statut durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Gegeben Charlottenburg, den 27. November 1846. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Düesberg. 
  
Rachtrag 
zu dem Statute der Berlin-Damburger Eisenbahngesellschaft 
vom 28. Juli 1843. 
N durch statutenmäßigen Beschluß der Generalversammlung der 
Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft vom 28. Mai d. J., die Erhöhung 
des ursprünglichen Anlagekapikals der Berlin-Hamburger Eisenbahn von Acht 
Millionen Thalern Preuß. Kurant auf Dreizehn Millionen Thaler Preuß. 
Kurant, hauptsaächlich zur gänzlichen Vollendung der Bahn, zur Ausführung 
der damit im nothwendigen Zusammenhange stehenden Bauwerke, zur moglichst 
vollsiändigen Herstellung eines zweiten Geleises auf der Hauptbahn, endlich 
zur Darstellung eines Betriebsfonds, beschlossen wurde, isi wegen Aufbringung 
und Sichersiellung der hiernach noch zu beschaffenden Fünf Millionen Toalc 
Preuß. Kurant, folgender Nachtrag zu dem Statute der Berlin-Hamburger 
Eisenbahngesellschaft errichtet und 38 chlost worden. 
¾. 
. 1. 
Das Kapital der Fünf Millionen Thaler wird in Gemäßheit der Be- 
siimmung des Statuts vom 28. Juli 1843. F. 6. durch Prioritaksobligationen 
aufgebracht. Die dem Bedürfnisse entsprechende Emission dieser Prioritäts- 
Obligationen bleibt der Direktion der Berlin-Oamburger Eisenbahn, nach vor- 
her eingeholter Genehmigung des Ausschusses, vorbehalten. 
g. 2. 
Die nach H. 1. zu emittirenden Fünf Millionen Thaler Preuß. Kurant 
Prioritätsobligationen der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft werden in 
vier Serien und in jeder Serie unter fortlaufenden Nummern, nach dem sul, 
A. anliegenden Schema, ausgefertigt und zwar auf farbigem Papier mit 
schwarzem Druck. di 
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