Sachregister. 1846. 5
Auslagen, (Forts.)
legenheiten vor dem obern Fichiadggrte zu Berli
(A. K. O. v. 5. Oktbr. 46. Nr. 3.) 4
Ausland, Priesterweihe in dems., (•. ****“- Prie-
sterstand.
Ausländer, als Kläger, die Nichtbestellung einer Kau-
tion seitens ders. (Prozeßord. Tit. 21. S. 13.) giebt
dem Verklagten in summarischen Prozessen die Befugniß,
über solche rechtsgültige Einrede zunächst verhandeln
und erkennen zu lassen. (V. v. 21. Jul. 460. §. 5
Lit. 0e. u. §. 6.) 292. 293. — als Eigenthümer von
Dampf- und Segelschiffen, Strafvollstreckung gegen dies.
und deren Schiffspatrone, Führer oder Maschinenwärter
wegen Zuwiderhandlungen gegen die für die Rheinschif-
fahrt bestehenden strompolizeilichen Vorschristen. (V. v.
144. Aug. 46.) 432. — Verfahren gegen solche und
Auslieferung ders. wegen Münzverbrechen, Nachmachung
und Verfälschung öffentlicher Papiere, so wie wegen
wissentlicher Verbreitung von dergl. nachgemachten oder
verfälschten Papieren. (A. K. O. v. 26. Septbr. 46. u.
Münzkartel v. 21. Oktbr. 45. Art. 2. u. 3.) 477. 479.
480.
Ansländische Korporationen und andere juristische
Personen des Auslandes, können Grundeigenthum inner-
halb der Preußischen Staaten nur mit Allerhöchster Königl.
Genehmigung erwerben. (G. v. 4. Mai 46.) 235. —
ohne letztere sind die auf einen solchen Erwerb bezügli-
chen Verhandlungen nichtig. (ebend. S. 2.) 235.
Autorrechte, Beschltzung ders. gegen Nachdruck und
Nachbildung, s. diese.
B.
Badeverein zu Colberg, Ministerial-Bekanntmachung
über die Allerhöchste Bestätigung der Statuten desselben.
(v. 15. Aug. 46.) 394.
Bagatell-Prozeß, nach den Vorschriften der Verord.
v. 1. Juni 1833. — Erlaß eines Mandats zur Zah-
lung oder sonstigen Leistung und unter gehöriger Ver-
warnung, statt der Vorladung zu einem Termin, wenn
der Gegenstand des Prezesses 50 Rthlr. nicht übersteigt
und dieser sich nicht zu dem, Tit. 1. der obigen Verord-
nung vorgeschriebenen Mandatsprozesse eignet. (V. v
21. Juli 46. §S. 28.) 299. — weiteres mündliches Ver-
sahren bei angebrachtem Widerspruch innerhalb der be-
stimmten Frist. (ebend. §. 28.) 299. — hiernach werden
die §S§. 68. u. 69. der Verordnung v. 1. Juni 1833.
aufgeheben; dagegen ist bei andern Bagatellsachen ledig-
lich nach den Vorschriften des zweiten Abschnitts, zweiten
Titels der obengedachten Verordnung zu verführen. (ebend.
§S. 28.) 299. — s. auch Prozesse.
Bank, Haupt-, in Berlin, Ausdehnung deren bisheriger
Wirksamkeit und fernere Ausgabe von Banknoten seitens
ders. (A. K. O. v. 11. Apr. 46.) 153. 1534. — jähr-
liche Bekanntmachung des Status ihres Vermögens sei-
tens bers. Cebend. Nr. 5.) 154. — desgl. einer viertel-
jährlichen lbersicht von dem Verkehr mit Banknoten und den
vorhandenen Deckungemitteln für letztere. (ebend. Nr. 5.)
154. — im Ubrigen bleibt es bei den Bestimmungen
des Bankreglements v. 29. Oktbr. 1766. u. der Verord.
v. Z. Novbr. 1817. über die Verhältnisse ders. (ebend.
Nr. 7.) 154. — zu treffende Einleitungen für die größere
Betheiligung von Privatpersonen bei den Geschäften der
Bank. (ebend.) 153. 154. — sie selbst hat künftig die
Anfertigung der Banknoten, sowie den Austausch der an
die besenders errichtete Immediatkommission zur Vernich-
tung abzuliefernden beschädigten Noten, zu bewirken und
die Verfälschungen von Banknoten zu verfolgen. (A. K.
O. v. 16. Juli 46.) 265. — Verpflichtung aller Behör-
den, derselben dabei auf jede Weise behülflich zu sein und
ihren Requisstionen Folge zu leisten. (ebend.) 205. —
dieselbe hat ihren Gerichtsstand vor dem dortigen Kam-
mergerichte. (Bankord. v. 5. Oktbr. 46. S. 115.) 460.
— durch Einführung der neuen Bankordnung v. 5. Oktbr.
46. treten mit dem 1. Janr. 1847. sowohl das Bank-
reglement v. 29. Oktbr. 1766., insbesondere die darin
vom Staate übernommene allgemeine Garantie für die
Sicherheit der Bank, als auch die Verordnuug vom
3. Novbr. 1817., so wie die ihren wesentlichen Bestim-
mungen nach in diese Bankerdnung aufgenommene, im
Übrigen aber erledigte Order v. 11. Apr. 46. außer
Kraft. (Bankord. v. 5. Oktbr. 46. am Schlusse ders.)
462. — s. ferner auch Bank, Preußische, desgl. Bank-
ordnung, Bankdirektorium 2c.
Bank, Preußische, in Berlin, als solche r* das bis-
herige Bankinstitut fortbestehen. (Bankord. v. S. Oktbr.
46. Einleit.) 435. — dieselbe ist bestimmt, ben Geld-
umlauf des Landes zu befördern, Kapitalien nutzbar zu
machen, Handel und Gewerbe zu unterstützen und einer
übermäßigen Steigerung des Zinsfußes vorzubeugen.
(ebend. §. 1.) 435. — fernere Regulirung deren Ver-
hältnisse durch die mit dem 1. Janr. 1847. in Kraft
tretende (ankordnung v. 5. Oktbr. 46.) 435—402. (.
auch Bankordnung.
Bankagenturen, in den Provinzen, deren Errichtung,
Verlegung oder Aufhebung bleibt dem Chef der Bank
überlassen. (Bankordnung v. 5. Oktbr. 46. S§S. 39. 44.
112. 114—110.) 445. 459. 400.
Bankantbeils-Elguner, deren Rechte und Verbindlich-
keiten. (Bankord. v. S. Oktbr. 46. SS. 10—16. 19. 20.
20. 30.) 438—440. 441. 442. 443. — Vertretung
ders. durch eine Versammlung der Meistbetheiligten und
durch