Sachregister.
Bäuerliche Stellen, (Forts.)
erledigten, eingezogenen oder sonst an die Gutsherrschaft
zurückgefallenen Stellen wird dadurch nichts geändert.
(ebend. §. Z.) 22.
Bauholz, unentgeltliche Verabreichung desselben zu Schul-
bauten seitens der Gutsherren. (Schulord. für die Prov.
Preußen v. 11. Dezbr. 45. 8. 44.) 10. — eventuelle
Vergütung desselben in Gelde nach der Taxe der näch-
sten königl. Forst. (ebend. §. 44.) 10. — Gewährung
desselben für Schulen in den Domainen= Dörfern aus
königl. Forsten. (ebend. 8. 45.) 10. 11.
Banukondukteure, in der Prüfung vorzüglich tüchtig
bestandene, deren Ernennung zu Baureferendarien durch
das die auangelegenheiten verwaltende Ministerium.
(Regulativ v. 14. Febr. 40. S. 15.) 204.
Baumwolle, explodirende, s. Schießbaumwolle.
Baupolizeiliche Vorschriften, städtische, deren An-
wendung bei Gebäuden auf denjenigen zum platteu Lande
gehörigen Grundstücken, welche innerhalb der Städte
oder im Gemenge mit städtischen bebauten Grundstücken
liegen. (V. v. 17. Juli 406.) 399. — in den JFeuer-
sopictäte-Verhältnissen solcher Gebäude wird dadurch nichts
geändert. (ebend. S. 2.) 399.
Bauräthe, in den Regierungskollegien als deren Mit-
glieder fungirend, haben ihre Qualißkation als solche,
wenngleich sie den Regierungsratho- Titel führen, nicht
vor der Ober-Eraminations-Kommission, sondern auf an-
derem Wege zu bewähren. (Regulativ v. 14. Febr. 40.
5 19. lit. b.) 206.
Baureferendarien, zu solchen werden in der Prüfung
vorzüglich tüchtig bestandene Baukondukteure durch das
die Bauangelegenheiten verwaltende Ministerium ernannt.
(Regulativ v. 14. Febr. 40. S. 15.) 204.
Bausachen, deren Beschleunigung im summarischen Pro-
zeßverfahren, wenn von einem schon wirklich angefange-
nen Bau die Rede ist, dessen Fortsetzung oder Kassirung
von dem Ausfalle des Prozesses abhängt, (Prozeßord.
Tit. 42. SS 34—42.) — (V. v. 21. Juli 40. S. 13. Nr. 7.)
294. 295. — in solchen ist der erkennende Richter be-
sugt, nach erfolgter Klagebeantwortung eine kommissari-
sche Erörterung anzuordnen. (ebend. S. 14.) 295. — auch
bei Einlegung von Rechtsmitteln. (ebend. §. 27. li. d.)
298.
Bauten, von Schul- und Küsterhäusern, Anordnungen
für dies., in beschränkter Anwendung des §. 37. Tit. 12.
Thl. II. des A. L. R. (A. K. O. v. 21. Juli 40.) 392. f.
— von Scheunen und Stallung für Schullehrer, deren
Stellen nach §. 101. der Gemeinheitstheilungs-Ord. v.
7. Juni 1821. mit Land dotirt worden. (ebend. S. 4.)
393. — s. auch Schulbauten.
Jahrgang 1846.
1846. 9
Beamte, in dem Versahren bei Disziplinarsachen dersel-
ben, wird durch die Vorschriften des Gesetzes v. 17. Juli
46. wegen der in Berlin zu führenden Untersuchungen
nichts geändert. (§. 110. desselben.) 280. — dagegen
sinden diese Vorschriften auf alle Untersuchungen wegen
der gegen Beamte bei Ausübung ihres Amts oder in
eziehung auf dasselbe verübten Injurien Anwendung.
(ebend. §. 110.) 236. — an höheren Unterrichts-An-
stalten, mit Ausschluß der Universitäten, allgemeine An-
ordnungen für deren Pensionirung. (V. v. 28. Mai
45.) 214—218. — bei vorgerücktem Alter nicht mehr
vollständig dienstsähig, Annahme und Remunerirung eines
ihnen zuzuweisenden Gehülfen. (ebend. §. Z.) 215.
Begräbnißplätze (nebst Kirchhofsmauern), Beitrags-
pflichtigkeit zu deren Erwerbung und Unterhaltung in dem
Markgrafthum Oberlausitz. (V. v. 11. Apr. 40. §. 1.)
164
Behörden, öffentliche, Befugniß derselben, in summari-
schen Prozessen die schriftliche Klagebeantwortung, sowie
in der Appellations-Instanz die Einführungs-, Rechtfer-
tigungs- und Beantwortungsschrift, ohne Zuziehung eines
Justigkommissars, einzureichen. (V. v. 21. Juli 40.
S. 3. u. 21.) 292. 296.
Bekanntmachungen, öffentliche, amtliche, aus Veran-
lassung von Aufläufen, Tumulten und Unruhen, bei wel-
chen die bewaffnete Macht eingeschritten oder in Anspruch
genommen ist, Verfahren rücksichtlich derselben. (A. K.
O. v. 29. Soptbr. 46.) 470. — über diese hinaus oder
im Widerspruch mit dens. sind vor Publikation des rechts-
kräftigen Erkenntnisses keine weiteren Veröffentlichungen
zum Druck zu verstatten. (ebend. Nr. 4.) 470. — of-
sentliche, wegen Entwässerungsanlagen, s. letz.
Belastungszeugen, deren namentliche Aufführung in
der Anklageschrift des Staatsanwalts wegen schwerer
oder besonders schwerer Verbrechen. (G. für Berlin v.
17. Juli 46. I§. 40. u. 64.) 275. 279. — (.. ferner
Zeugen.
Beleidigungen (Ehrenkränkungen, Injurien), in dem
Verfahren wegen derselben wird durch die Vorschriften
des Gesetzes v. 17. Juli 46., die in Berlin zu führen-
den Untersuchungen betr., nichts geändert. (I. 110. des-
selben.) 286. — dagegen finden diese Vorschriften auf
alle Unter#iuchungen wegen der gegen Beamte bei Aus-
übung ihres Amts oder in Beziehung auf dasselbe ver-
übten Injurien Anwendung. (ebend. §. 110.) 286.
Belgarder Kreisobligationen, auf den Inhaber lau-
tend, deren Ausfertigung zum ctrage vov 83,500 Rthlr.
mit drei Prozent jährl. Verzinsung. (Allerhöchstes Pri-
vilegium v. 27. März 46.) 159.
Beltzolltarif, Königl. Dänischer, v. 1. Janr. 1842.,
Anwendung desselben nebst den darin enthaltenen regle-
men-