Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

Sachregister. 
Beurlaubtt, (Milisirdersenen) (Forts.) 
27. Juni 44. u. im S§. 5. Thl. I. des Srrasesth- 
* für das [nr nicht abgeändert. (A. K. O. v. 
2W8. Mai 46.) 236. 
Bevollmächtigte, als solche können in summarischen 
Prozessen nur Justizkommissarien fungiren. (V. v. 21. 
Juli 40. 98. 3. 7. 8. 10.) 292. 293. 294. — dedgl. 
in zweiter Instanz (Appellations-Instanz) (ebend. Is. 21. 
u. 22.) 290. 297. — aus der Zahl der Justizkommissa- 
rien, deren Zulassung für Angeschuldigte wegen Polizei- 
vergehen in Berlin. (G. v. 17. Juli 40. §S. 115.) 
287. — siehe auch Justizkommissarien, Prozesse u. Pro- 
tokolle. 
Bewässerungsanlagen, der dens. in den §. 19. bis 
22. des Gesetzes v. 28. Febr. 43. über die Benutzung 
der Privatflüsse gewährte Schutz durch Gestattung eines 
Aufgebots- u. Praklusionsverfahrens soll auch den Ent- 
wässerungsanlagen zu Theil werden. (G. v. 23. Janr. 
40. Einleit.) 20. — im Kreise Siegen, s. Wiesen- 
ordnung. 
Beweisaufnahme (Beweisführung), in summarischen 
Prozessen. (V. v. 21. Juli 40. SS. 7 — 9. u. 11.) 
293.294. — in Bagatellsachen, wenn gegen Zahlungs- 2c 
Mandate innerhalb der bestimmten Frist Widerspruch er- 
hoben worden, mit Hinweisung auf die §S§. 63. u. 64 
der Verord. v. 1. Juni 1833. (V. v. 21. Juli 40. 
§. 28S.) 299. — in den vor den Gerichten in Berlin 
schwebenden Untersuchungen wegen angeschuldigter Verbre- 
chen, über das Verfahren bei solcher bleiben die bestehenden 
gesetzlichen Vorschriften maßgebend. (G. v. 17. Juli 46. 
S 19.) 271. — dagegen treten die bisherigen positiven 
Regeln über die Wirkungen der Beweise außer Anwen- 
dung. (ebend.) 271. — in letzter Beziehung ist jedoch 
das Gericht ermächtigt, in denjenigen Fällen, in welchen 
gegen den für schuldig Erklärten ein nach den bisherigen 
positiven Regeln der Kriminalordnung für vollständig zu 
erachtender Beweis nicht geführt ist, statt der im Gesetze 
angedroheten Todesstrase, auf lebenswierige oder zeitige 
Freiheitsstrafe, statt der lebenswierigen Freiheitsstrafe 
aber aug zeitige Freiheitsstrase zu erkennen. (ebend. F. 20.) 
271. — Ernenerung der Anklage gegen biejenigen, welche 
von letzterer nur entbunden worden, wenn solche durch 
neue Beweismittel begründet werden kann. (ebend. 
S. 22.) 271. — in Untersuchungen wegen leichter Ver- 
brechen, erster Instanz. (ebend. §5. 27. 28. 29. 32. bis 
36. 38.) 273. 274. 275. — desgl. wegen angeschuldig- 
ter schwerer oder besonders schwerer Verbrechen vor den 
Gerichtsdeputationen, resp. Gerichtsabtheilungen, in erster 
Instanz. (§5. 40 — 49. 56. 59. 61 — 6.) 27. 270. 
278, 279. — neuc, in der Appellations-Justanz. (ebend. 
S§. 75 —77. 85. u. 80.) 280. 281. 282. — gegen 
1846. 11 
Beweisaufnahme, (Beweisführung), (Forts.) 
Angeklagte wegen olizeivergehen. (ebend. S##114. 
115. 117. 121. 123. 120.) 287. 288. 289. 
Bezirkswähler für ständische Wahlen, s. diese. 
Bildhauerkunst, Schuß gegen unbesugte Vervielsälti- 
gung deren Werke, s. Nachbildung. 
Blätter, ösffentliche, Einladung der Mitglieder einer 
Kirchengemeinde zu deren Versammlungen durch solche, 
außer deren Verkündung in der Kirche. (G. v. 23. Janr. 
40. §. 4.) 23. — Aufnahme von Bekanntmachungen in 
solche über Aufläufe u. Tumulte, bei welchen die bewaff- 
nete Macht eingeschritten oder in Anspruch genommen 
ist. (A. K. O. v. 29. Septbr. 46.) 470. 
Blindenanstalten, allgemeine Anordnungen für die 
Pensionirung der Lehrer und Beamten an dens. (V. v. 
28. Mai 46 214 21s8. 
Blödsi itserkl6 gen, rückslchtlich ders. ver- 
  
bleibt es zwar für das Verfahren in erster Instanz bei 
den bestehenden Prozeßvorschriften; bei Einlegung von 
Rechtsmitteln oder Eintritt abgesonderter Spezialprozesse 
aber sind sie gleichfalls nach den Bestimmungen der Ver- 
ord. vom 1. Juni 1833. u. derjenigen v. 21. Juli 46 
zu behandeln. (§. 29. der letz.) 300. 
Bloisdorf, ursprünglich Schlesischer 
berger Kreis. 
Boblwerksgeld, 2 des in Anclam, s. letz. 
sgelder, deren Festsez- 
zung und Auszahlung seitens der Feuersozietät der Stadt 
Königsberg in Pr. (Negl. v. 22. Mai 40. §S§. 30. bis 
58.) 178— 182. — desgl. seitens der Land-Feuersozie- 
tät der Neumark. (Regl. v. 17. Juli 46. SHP. 78. bi 
112.) 371—377. 
Breunmaterial, dessen Verabreichung zur Heizung der 
Schulstuben und der Schullehrer -Wohnungen. (Schul- 
ord. für die Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 45. S. 12. 
bis 15.) 3. 4. — Gewährung desselben von den dazu 
verpflichteten Gutsherren. (ebend. S§. 40. u. 47.) 11. 
— desgl. aus Konigl. Forsten für Schulen in den Do- 
mainendörfern. (ebend. §. 45. Nr. 5. u. 6.) 11. 
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn, s. 
Eisenbahnen Nr. 7 
Brieg-Neißer Cisenbahn, s. Eisenbahnen Nr. 8 
Briesen, Groß., ursprünglich Kurmarkischer Ort, im 
Lübbener Kreise, gehört nunmehr zum Landarmenverbande 
der Niederlausiltz. (Regulativ v. 17. Mai 46. 8. 1. 
lit. 3.) 252. 
Brilon, Krei, in der Provinz Westphalen, Ermäßigung 
der von einem Landtagsabgeordneten des Standes der 
Landgemeinen in dems. zur Wahlbarkeit als solcher er- 
sorderlichen Guundsteuer Cutrichtung auf funfzehn Thaler. 
(V. v. 19. Jum 10. F. 2.) 237. 
b * 
rt, s. Sprem- 
  
Brit,
	        
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