Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

Sachregister. 
Dienstwohnungen, freie, für die Schullehrer in den 
Elementarschulen der Provinz Preußen. (Schuldord. v. 
11. Dezbr. 45. IS, 12. 14. 15. u. 25.) 3. 4. 6. 
Dienstzelt, der Lehrer und Beamten an den höheren 
Unterrichtsanstalten, deren Berechnung bei Pensionirung 
bers. (V. v. 28. Mai 46. 88. 12 — 44.) 217. — An- 
rechnung früherer Militairdienste bei ders. (ebend. §. 19.) 
218. 
EW###i: u41444 
„s. Ministerien. 
Disziplinar-Untersuchungen, gegen Beamte, in 
dem Verfahren wegen solcher wird durch die Vorschriften 
des Gesetzes vom 17. Juli 46., die in Berlin zu führen- 
den Untersuchungen betr., nichts geändert. (§. 110. dessel- 
ben.) 286. — s. auch Amtsverbrechen. 
Dividenden, Diwvidendenscheine, s. Eisenbahnen u. Bank- 
dividendenscheine. 
Domainendörfer, Leistungen des Domainen= und Forst- 
siskus für die Elementarschulen in dens. an Land, Bau- 
holz und Brennmaterial. (Schulord. für die Prov. Preu- 
ßen v. 11. Dezbr. 45. S. 45.) 10. 11. 
Domainenverwaltung, vollständige Ausbildung der 
Regierungoreferendarien in ders. (Regulativ v. 14. Jebr. 
46. §. 11.) 202. 
Domnan-nderwangener Chausseebau, s. letz. Nr. 1. 
Dorkgemeinden, (Landgemeinden), s. ständische 
Wahlen. 
Dorfgerichte, Verpflichtung ders. zur persönlichen Ein- 
händigung der von ihnen auf- oder angenommenen Testa- 
mente oder Kodizille wenigstens durch eines ihrer Mit- 
glieder an den Gerichtshalter. (Dekl. v. 10. Juli 46.) 
263. — jedoch soll die Rechtsbeständigkeit jener von die- 
ser persönlichen Einhändigung ders. an den Gerichtohal- 
ter nicht abhängig sein, wonach die Vorschrift des §. 95. 
Tit. 12. Thl. 1. des A. L. R., in Verbindung mit §. 
139. a. a. O. u. §. 3#. des Anhanges zum A. L. R. 
deklarirt wird. (ebend.) 203. 
Dorfschulen, s. Schulen. 
Dramatische Werke, Vertrag mit roßbritannien 
zum Schutze gegen unbefugte Vervielfältigung ders. (v. 
13. Mai 40. Art. I. u. II.) 314—340. — desgl. gegen 
deren unbefugte öffentliche Darstellung oder Aufführung. 
(ebend. Art. III.) 340. f. — Beitritt des Königreichs 
Sachsen zu obigem Vertrage. (Minist.-Bekanntmach. v. 
27. Aug. 46.) 394. — s. auch Nachdruck. 
Druckschriften, (literarische Werke und Erzeugnisse), Er- 
weiterung des Schutzes für solche gegen Nachdruck in 
den Deutschen Bundesstaaten. (Bundesbeschluß v. 19. 
Juni 45. u. Publikationspatent v. 10. Janr. 40.) 149. 
— polnische, s. diese. — s. auch Bücher, desgl. Nach- 
druck. 
1846. 15 
Dösseldorfer Stadtobligationen, auf den Inhaber 
lautend, zum Betrage von 300,000 Rthlr., als Darlehn 
mit 4 Prozent jährl. Verzinsung, behufs der Regulirung 
des städtischen Schuldenwesens und der Bestreitung der 
Nosten mehrerer gemeinnützigen Anlagen, deren Ausrei- 
chung. (Privileg. v. Z. Juni 40.) 230—234. — den 
Inhabern ders. sicht kein Kündigungsrecht gegen die 
Stadtgemeine zu. (ebend. §. 1.) 230. — Errichtung 
einer stärtischen Schuldemilgungs-Kommission zur Leitung 
der die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der zu 
emittirenden Obligationen betreffenden Geschäfte. (ebend. 
§. 2.) 230. — Ausführung der letztern durch Ankauf 
oder jähr. Verloosung. (ebend. §§. 7—13.) 231—22. 
E. 
Eckesey-Schwerter Wegebaugesellschaft, für den Bau 
und die Unterhaltung einer Chaussee von der Geitebrlicke 
aus der Berlin-Cölner Straße über den Kabel und West- 
hofen, Allerhöchste Bestätigung der unter jener Benen- 
nung gebildeten Altiengesellschaft v. 9. Janr. 40. (Minist. 
Bekanntmach. v. 31. Janr. 46.) 28. 
Ehesachen, Verordnung über das Verfahren in dens. v. 
W. Juni 1844. — Deklaration des §. 29. der letztern 
rücksichtlich der Aufnahme von Protokollen über die münd- 
liche Verhandlung vor Gericht, ohne Unterzeichnung der 
erstern durch die Parteien oder deren Bevollmächtigten, 
(v. 11. Dezbr. 45.) 18. — für solche bleiben in erster 
und zweiter Instanz die Vorschriften der 95. 10—51. 
der Verord. v. 28. Juni 44. (S. 184.) maßgebend, wo- 
gegen in dritter Instanz hinsichtlich der Formen, wie der 
Fristen, die §§. 23— 20. der Verord. v. 21. Juli 40., 
das Verfahren in summarischen Prozessen betr., zur An- 
wendung kommen. (§. 29. der letz. Verord.) 299. 
Ebrenkränkungen, . Beleidigungen. 
Ebrenstrafen, auf solche können in Untersuchung wegen 
leichter Verbrechen auch die dazu kommissarisch bestellten 
inzelrichter in erster Instanz mit erkennen. (G. für Ber- 
lin v. 17. Juli 406. 8. 24.) 272. — desgl. bei schweren 
Verbrechen auch die Gerichtsdeputationen. (ebend. §. 39.) 
275. 
Eide, Fristbestimmung für deren Ableistung in summari- 
schen Prozessen, mit Bezug auf die Bestimmung im §. 31. 
der Verord. v. 1. Juni 33. (V. v. 21. Juli 46. §. 12.) 
W/9#4. — deferirte oder referirte, Zulässigkeit des Rechts- 
mittels der Restitution bei deren Nichtableistung, binnen 
zehn Tagen nach dem versäumten Termine, es mag in- 
zwischen bereits erkannt sein oder nicht. (ebend. §. 31.) 
300. — dessen Normirung und Leistung von den, in 
Folge der im §. 2. der Verord. v. 31. März 1838. 
enthaltenen Vorschriften ernannten Stellvertretern in Aus- 
übung
	        
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