Sachregister.
Dienstwohnungen, freie, für die Schullehrer in den
Elementarschulen der Provinz Preußen. (Schuldord. v.
11. Dezbr. 45. IS, 12. 14. 15. u. 25.) 3. 4. 6.
Dienstzelt, der Lehrer und Beamten an den höheren
Unterrichtsanstalten, deren Berechnung bei Pensionirung
bers. (V. v. 28. Mai 46. 88. 12 — 44.) 217. — An-
rechnung früherer Militairdienste bei ders. (ebend. §. 19.)
218.
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„s. Ministerien.
Disziplinar-Untersuchungen, gegen Beamte, in
dem Verfahren wegen solcher wird durch die Vorschriften
des Gesetzes vom 17. Juli 46., die in Berlin zu führen-
den Untersuchungen betr., nichts geändert. (§. 110. dessel-
ben.) 286. — s. auch Amtsverbrechen.
Dividenden, Diwvidendenscheine, s. Eisenbahnen u. Bank-
dividendenscheine.
Domainendörfer, Leistungen des Domainen= und Forst-
siskus für die Elementarschulen in dens. an Land, Bau-
holz und Brennmaterial. (Schulord. für die Prov. Preu-
ßen v. 11. Dezbr. 45. S. 45.) 10. 11.
Domainenverwaltung, vollständige Ausbildung der
Regierungoreferendarien in ders. (Regulativ v. 14. Jebr.
46. §. 11.) 202.
Domnan-nderwangener Chausseebau, s. letz. Nr. 1.
Dorkgemeinden, (Landgemeinden), s. ständische
Wahlen.
Dorfgerichte, Verpflichtung ders. zur persönlichen Ein-
händigung der von ihnen auf- oder angenommenen Testa-
mente oder Kodizille wenigstens durch eines ihrer Mit-
glieder an den Gerichtshalter. (Dekl. v. 10. Juli 46.)
263. — jedoch soll die Rechtsbeständigkeit jener von die-
ser persönlichen Einhändigung ders. an den Gerichtohal-
ter nicht abhängig sein, wonach die Vorschrift des §. 95.
Tit. 12. Thl. 1. des A. L. R., in Verbindung mit §.
139. a. a. O. u. §. 3#. des Anhanges zum A. L. R.
deklarirt wird. (ebend.) 203.
Dorfschulen, s. Schulen.
Dramatische Werke, Vertrag mit roßbritannien
zum Schutze gegen unbefugte Vervielfältigung ders. (v.
13. Mai 40. Art. I. u. II.) 314—340. — desgl. gegen
deren unbefugte öffentliche Darstellung oder Aufführung.
(ebend. Art. III.) 340. f. — Beitritt des Königreichs
Sachsen zu obigem Vertrage. (Minist.-Bekanntmach. v.
27. Aug. 46.) 394. — s. auch Nachdruck.
Druckschriften, (literarische Werke und Erzeugnisse), Er-
weiterung des Schutzes für solche gegen Nachdruck in
den Deutschen Bundesstaaten. (Bundesbeschluß v. 19.
Juni 45. u. Publikationspatent v. 10. Janr. 40.) 149.
— polnische, s. diese. — s. auch Bücher, desgl. Nach-
druck.
1846. 15
Dösseldorfer Stadtobligationen, auf den Inhaber
lautend, zum Betrage von 300,000 Rthlr., als Darlehn
mit 4 Prozent jährl. Verzinsung, behufs der Regulirung
des städtischen Schuldenwesens und der Bestreitung der
Nosten mehrerer gemeinnützigen Anlagen, deren Ausrei-
chung. (Privileg. v. Z. Juni 40.) 230—234. — den
Inhabern ders. sicht kein Kündigungsrecht gegen die
Stadtgemeine zu. (ebend. §. 1.) 230. — Errichtung
einer stärtischen Schuldemilgungs-Kommission zur Leitung
der die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der zu
emittirenden Obligationen betreffenden Geschäfte. (ebend.
§. 2.) 230. — Ausführung der letztern durch Ankauf
oder jähr. Verloosung. (ebend. §§. 7—13.) 231—22.
E.
Eckesey-Schwerter Wegebaugesellschaft, für den Bau
und die Unterhaltung einer Chaussee von der Geitebrlicke
aus der Berlin-Cölner Straße über den Kabel und West-
hofen, Allerhöchste Bestätigung der unter jener Benen-
nung gebildeten Altiengesellschaft v. 9. Janr. 40. (Minist.
Bekanntmach. v. 31. Janr. 46.) 28.
Ehesachen, Verordnung über das Verfahren in dens. v.
W. Juni 1844. — Deklaration des §. 29. der letztern
rücksichtlich der Aufnahme von Protokollen über die münd-
liche Verhandlung vor Gericht, ohne Unterzeichnung der
erstern durch die Parteien oder deren Bevollmächtigten,
(v. 11. Dezbr. 45.) 18. — für solche bleiben in erster
und zweiter Instanz die Vorschriften der 95. 10—51.
der Verord. v. 28. Juni 44. (S. 184.) maßgebend, wo-
gegen in dritter Instanz hinsichtlich der Formen, wie der
Fristen, die §§. 23— 20. der Verord. v. 21. Juli 40.,
das Verfahren in summarischen Prozessen betr., zur An-
wendung kommen. (§. 29. der letz. Verord.) 299.
Ebrenkränkungen, . Beleidigungen.
Ebrenstrafen, auf solche können in Untersuchung wegen
leichter Verbrechen auch die dazu kommissarisch bestellten
inzelrichter in erster Instanz mit erkennen. (G. für Ber-
lin v. 17. Juli 406. 8. 24.) 272. — desgl. bei schweren
Verbrechen auch die Gerichtsdeputationen. (ebend. §. 39.)
275.
Eide, Fristbestimmung für deren Ableistung in summari-
schen Prozessen, mit Bezug auf die Bestimmung im §. 31.
der Verord. v. 1. Juni 33. (V. v. 21. Juli 46. §. 12.)
W/9#4. — deferirte oder referirte, Zulässigkeit des Rechts-
mittels der Restitution bei deren Nichtableistung, binnen
zehn Tagen nach dem versäumten Termine, es mag in-
zwischen bereits erkannt sein oder nicht. (ebend. §. 31.)
300. — dessen Normirung und Leistung von den, in
Folge der im §. 2. der Verord. v. 31. März 1838.
enthaltenen Vorschriften ernannten Stellvertretern in Aus-
übung