18 Sachregister. 1846.
Eisenbahnen, (Forts.) Eisenbahnen, (Fortf.)
bers. (ebend. Art. 7.)79.— Benutzung ders. für militai- von vier Millionen Rthlr., wovon jedoch ohne Geneh-
rische Zwecke. (ebend. Art. B.) 79. 80. — Verbot von migung des Finanzministeriums nicht mehr als 3, 250,000
Spielbanken oder Hazardspielen auf solcher. (ebend. Rthlr. in Aktien emittirt werden. (Allerh. Konzessions-
Art. 9.) 80. — Beförderung gegenseitiger Postpäcke- und Bestätigungs-Urkunde v. 21. Aug. 46. nebst Sta-
reien, Brief= und Geldsendungen durch dies. (ebend. tut.) 404 — 430. — Befugniß der Aktiengesellschaft
Art. 10.) 80. 81. — deren Bau und Betrieb auf der zur Anlegung von Zweig= und Verbindungsbahnen.
Preußischen Eisenbahnstrecke nach Minden. (Vertrag (ebend. u. Art. Z. mit Abänd. des Statuts.) 405.
zwischen Preußen und Hannover v. 4. Dezbr. 45.) 407. 425. f. — einstweilige Verzinsung der geschehe-
83—860. — Ausführung und Betriebsverwaltung durch nen Einzahlung mit 4 Prozent und spätere Dividenden-
die Königlich Hannoversche Eisenbahndirektion in Folge Zahlung. (Art. 14—17.) 409. 410. — Benutzung der
Vertrags zischen ders. und der Cöln-Mindener Eisen- Eisenbahn für militairische Zwecke. (Urkunde, Nr. 7.
bahn-Gesellschaft. (ebend. Art. 1. 5. 6—8.) 83—86. und Art. 26. des Statuts.) 405. 411. — desgl. für
— Festsetzung der Fahrzeiten und der Transportpreise das Postwesen. (Urkunde Nr. 9. u. Nachtrag zu Art.
auf ders. (ebend. Art. 3.) 84. — Ausübung des Post- 26. des Statuts.) 405. 427. — Anordnungen für die
zwanges auf ders., wie solcher im Königreiche Hanno- etwaige Auflösung der Gesellschaft. (ebend. Art. 24.)
ver für die Landeseisenbahnen besteht. (ebend. Art. 5.) 411.
84. — Wahrnehmung der Preußischen Landeshoheits- 13) der Aachen-Mastrichter, von Aachen über Lau-
rechte, des Zoll- und Sgteuerinteresse und Handhabung rensberg nach Mastricht, mit zwei Zweigbahnen,
der diesseitigen bahnpolizeilichen Anordnungen. (ebend. und zwar einerseits auf Preußischem Gebiete von
Art. 6.) 85. Büschgen, bei Laurensberg bis in die Gegend von
11) der Cöln = Minden = Thüringer Verbindungs- Kohlscheid, und andererseits auf Niederländischem
Eisenbahn, von der Kurfürstlich Hessischen Grenze, im Gebiete zur Verbindung mit dem Steinkohlenbergwerke
Anschluß an die Friedrich-Wilhelms-Nordbahn bis zur bei Kirchrath. (Allerh. Konzessions= u. Bestätigungs-
Cöln-Mindener Eisenbahn, in der Richtung über Pa- Urkunde für die unter jener Benennung in Aachen
derborn nach Lippstadt. (Allerh. Konzessions= und Be- gebildeten Aktiengesellschaft v. 30. Janr. 40. nebst
stätigungs-Urkunde v. 4. Juli 46. nebst Statut v. Statut.) 29— 51. — in Gemeinschaft mit der in
22. Febr. 46.) 303—317. — das Grundkapital der Mastricht ebenfalls unter der Benennung: „achen-
dafür errichteten Aktiengesellschaft ist auf 5,690,000 Rihlr. Mastrichter Eisenbahngesellschaft“ bestehenden Gesell-
angenommen, einschließlich des Betrages von 190,000 schaft. (Statut der letztern.) 51—72. — Anschluß
Rthlr. als eines zinslosen Beitrages zu den Baukosten der erstern in Gemeinschaft it der Bahn von Aachen
dieser Bahn aus dem von des Hochseligen Königs nach Düsseldorf, an die Rheinische Eisenbahn auf deren
Majestät zur Herstellung einer Eisenbahn nach den Bahnhose bei Aachen. (Urkunde v. 30. Janr. 40.) 20.—
westlichen Provinzen über Cassel ausgesetten Legate, Bestimmungen über die gemeinschaftlichen Verhältnisse
und zwar in der Art, daß solcher nach erfolgter Ein- obiger beiden Gesellschaften. (Aachener Statut Art.
zahlung von 40 Prozent des durch Aktien aufzubrin- 50—87.) 43—51. — (Mastrichter Statut Art. 50—87.)
genden Kapitals von 5,500,000 Rthlr. der Gesellschaft 64—72. — diesseitiges Erpropriationsverfahren für
überwiesen werden soll. (ebend.) 304. 305. — einst- erstere. (Konzessions= u. Bestätigungs-Urkunde v. 30.
weilige Verzinsung der geleisteten Einschüsse mit 4 Pro- Janr. 46.) 31. — Benutzung der diesseitigen für
zent jährlich und spätere Dividenden-Zahlung. (65. 7. militairische Zwecke. (ebend. Nr. 4.) 30. — das Aktien-
11—13. des Statuts.) 306. 307. 308. — Bildung Kapital für beide Gesellschaften ist auf 2,750,000 KRthlr.
eines Reservefonds. (ebend. §. 11.) 307. — Anord- Preußisch Kurant angenommen. (achener Statut
nungen für die etwaige Auflösung der Gesellschaft. Art. 7.) 32. — (Mastrichter Statut Art. 7.) 52. —
(Allerh. Urkunde u. §. 19. Nr. 6. u. 95. 22. u. 33.) Mitübernahme der Verwaltung und Nutznießung der
30 4. 310. 317. — die spätere Ausdehnung der Bahn dem Königl. Niederländischen Gouvernement gehörigen
auf die Bahnstrecke von Lippstadt über Soest nach Steinkohlenwerke im Wurmreviere, seitens der beiden
Hamm bleibt vorbehalten. (Allerh. Urkunde.) 303. 304. Gesellschaften. (Aachener Statut Art. 5.) 32. —
12) der Aachen-Düsseldorfer, in der Richtung von (Mastrichter Statut Art. 5.) 532. — Dinidendenzah-
Aachen über Herzogenrath, Rheydt, Gladbach und lung aus dem Reinertrage der Benutzung der Eisenbahn
Neuß nach dem linken Rheinufer, in der Nähe von und der Steinkohlenwerke. (Art. 12. der beiderseitigen
Düsseldorf, deren Errichtung mit einem Abktienkapital Statuten.) 33. 33. — Bildung eines Reservefonds
aus