Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Artikel 386. 
Kein Direktions-Mitglied darf in direkter oder indirekter Weise Bauten 
oder Lieferungsgeschafste für die Gesellschaft unternehmen oder ihr Banquier sein. 
besonderen Fallen kann die Kontrollkommission von den vorstehenden 
Verfügungen Ausnahmen gestatten. 
Artikel 39. 
Jedes Direktions-Mitglied kann, nachdem es brieflich #ar Abgabe der 
geeigneten Erkldrungen aufgefordert worden ist, durch die Kontrollkommission vor- 
lausig außer Funkiion gesetzt werden, wenn ihrem desfallsigen Beschlusse we- 
nigstens sechs ihrer Mirglieder beitreten. 
Die Komtrollkommission ist alsdann verpflichtet, bei der nächsten Gene- 
ralversammlung auf die Entlassung dieses Direktions-Mitgliedes anzutragen. 
Wenn die Versammlung diesen Antrag verwirft, so ist dadurch die vorläufige 
Suspension vom Dienste von selbst aufgehoben. 
Artikel 40. 
Abgesehen von den im vorigen Art#ikel enthaltenen Bestimmungen ist die 
Generalversammlung berechtigt: 
a) zu beschlietzen, daß eine neue Wahl für sämmtliche Direktionsmitglieder 
Statt finden solle; 
b) die Emtlassung einzelner Direktionsmitglieder auszusprechen. 
Artikel 41. 
Die Direktion erwählt jährlich aus ihrer Mitte einen Präsidenten und 
einen Vizepräsidenten, welcher Letztere die Funktionen des Ersteren in Verhin- 
derungsfällen wahrnimmt. 
Artikel 42. 
Die Direktion versammelt sich auf Berufung des Präsidenten oder des 
Spezialdirektors, oder auch auf Verlangen von zwei Direktionsmitgliedern. 
In den Einladungen zu den Versammlungen werden die zu berathenden 
Gegensiände summarisch angegeben; solche, bei welchen dies unterlassen ist, 
sind bis zur nächsten Versammlung zu vertagen, insofern Dies von wenigsiens 
zwei Mitgliedern verlangt wird. 
Artikel 43. 
Vorbehaltlich der im vierten Titel enthaltenen entgegenstehenden Bestim- 
mungen müssen wenigstens drei Mitglieder zur Fassung gültiger Beschlüsse kon- 
kurriren. Die Stimmenmehrbeit entscheidet dabei, und wenn diese nicht erreich- 
bar ist, giebr die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. 
Ueber die Versammlungen der Direktion wird Protokoll geführt, wel- 
ches von den anwesenden Mitgliedern zu unterschreiben ist. 
Die bei den Berathungen vorkommende Meinungsverschiedenheit wird 
auf Verlangen motivirt ausgedrückt; die Minorität kann Dies auch durch ein 
dem Prokokolle beizufügendes Separat-Votum thun. 
(X. 2678) 7 Ar-
	        
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