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Irrenanstalt zu Sorau, (Forts.)
v. 1. Febr. 1825. §S. 19. erneuert worden sind. (ebend.
§S. 6.) 233. — Anmeldung zur Aufnahme in dieselbe
bei der Regierung zu Frankfurt und Annahme-Order
durch die Direktorial-Kommission der Anstalt. (ebend.
§S. 7.) 253. f. — Bewirkung des Transports der in
dieselbe aufzunehmenden Pfleglinge durch die Landes-
Deputation. (ebend. §. 24.) 238. — Aufnahme von
Gemüthskranken aus dem Landarmen-Verbande des Cott
buser Kreises und Aufbringung der Kosten für solche.
(Regulativ v. 17. Mai 16. 8S, 11—14.) 201. 2602.
Iserlohn-Westig-Sundwig-Deilinghofer We-
gebaugesellschaft, Allerhöchste Bestätigung der Statuten
der unter diesem Namen behufs des Ausbaues und der
Unterhaltung einer, die gedachten Orte verbindenden
Chaussee gebildeten Aktiengesellschaft. (Minist.-Bekannt-
machung v. 1.). Septbr. 40.) 4.33.
Island, begünstigte Zulassung Preußischer Schiffe nach
demselben. (Konv. mit Dänemark v. 20. Mai 40. Art. Z.)
329.
Juden, dieselben sollen fortan der allgemeinen Militairpflicht
auch in denjenigen Landestheilen unterworfen sein, in
welchen sle von derselben bisher noch befreit gewesen sind.
(A. K. O. v. 31. Dezbr. 45.) 22. — Wegsall des
von denselben seither für solche Befreiung entrichteten
Rekrutengeldes. (ebend.) 22. — Befreiungiderselben von
direkten Beiträgen zur Unterhaltung der Gemeindeschulen,
wenn sle selbst mit Genehmigung der Regierung eine be-
sondere öffentliche jüdische Schule unterhalten. (Schul-
ord. für die Provinz Preußen v. 11. Dezbr. 45. §. 49.)
11. — einstweilige Aufhebung der durch die Allerhöch-
sten Befehlec vom 20. Septbr. 1830. u. 5. Jam. 1839.
angeordneten Ausnahmemaßregeln zur Beseitigung der
in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg und Hörter
Mindenschen Regierungsbezirko, aus der Ansiedelung der
selben auf dem platten Lande und deren Verkehr mit der
bäuerlichen Bevölkerung entsprungenen Mißverhältnisse.
(A. K. O. v. 4. Dezbr. 46.) 528.
Judenwesen, Verordnung über dasselbe im Großherzeg-
thum Pesen, v. 1. Juni 1.33., Aufhebung der Bestim-
mungen des §. 111. derselben, rücksichtlich der Befreiung
der Juden in demselben von der allgemeinen Militair
pflicht gegen Entrichtung eines Rekrutengeldes. (A. K.
O. v. 31. Dezbr. 45.) 22.
Justitiarien der Provinzial = Verwaltungsbehörden, zu
denselben können nur sol e Männer bestellt werden, welche
die höchste Prüsung vor der Ober-Eraminations-Kom-
mission für die Justigbeamten bestanden habe. (Regulativ
v. 111. Febr. 40. S. 19. lit. a.) 200. — der Bewähl-
rung ihrer Qualifikation, als solche, bedarf es vor der
Ober-Eraminations-Kommission für höhere Verwal s-
Justizkommissarien, welche eine
Sachregister. 1846.
Justitiarien, (Forts.)
eimter nicht, wemngleich sie den Regierungsraths = Titel
führen. (ebend.) 206.
Justizbeamte, dieselben haben Zutritt zu dem mündlichen
Verfahren in den vor den Geri ten in Berlin zu führenden
Untersuchungen wegen angeschuldigter Verbrechen. (
v. 17. Juli 46. 8. 17.) 271. — im Departement des
Oberlandesgerichts zu Marienwerder, Allerhöchste Be-
stätigung des Statuts des Sterbekassen-Vereins für die
selben. (A. R. O. v. 18. Septbr. 40. u. Ministerial
Bekanntmachung v. 20. Novbr. 40.) 516.
lage, Klagebeant-
wortung oder andere Prozeßschriften unterzeichnen, sind
für den Inhalt derselben eben so veran ortli, als wenn
sie die Schrift selbst abgefaßt hätten. (V. v. 21. Juli
40. §. 33.) 300. — als Bevollmächtigte der Parteien
in summarischen Prozessen erster Instanz. (V. v. 21.
Juli 406. S. 3. 7. 8. u. 10.) 292. 293. 291. — deegl.
in zweiter Instanz (Appellations-Instanz). (ebend. SF. 21.
u. 22.) 290. 297. — haben Zutritt zu dem mündlichen
Verfahren in den vor den Gerichten in erlin zu füh-
renden Untersuchungen wegen angeschuldigter Verbrechen.
(G. v. 17. Juli 40. §S. 17.) 271. — Zulassung der-
selben als Bevollmächtigte von Angeschuldigten wegen
Polizeivergehen in Berlin. (G. v. 17. Juli 40. §. 115.)
287. — bel dem Geheimen Ober-Tribunal, s. letzt.
Justizministerlum (Justizminister), auf dessen Antrag
werden von des Königs Majestät die Staatsanwalte bei
dem Kammergerichte und dem Kri inalgerichte zu Berlin
ernannt. (G. v. 17. Juli 46. 8. 3.) 268. — dessen
Aufsicht sind solche in ihrer Amtsführung unterworfen,
auch werden denselben von solchem Gehülfen beigeordnet.
(ebend. §. 3.) 208. — Entscheidung bdesselben über die
von dem Staatsanwalte oder dem Polizeianwalte ver-
weigerte Verfolgung von Verbrechen, deren Bestrafung
die Gesetze von dem Antrage einer Privatperson abhän-
gig machen. (ebend. 88. 10. u. 23.) 209. 270. 272.
— eine Bestätigung der von den Gerichten in Berlin
gefällten Kriminal-Urtel durch dasselbe findet nicht ferner
statt. (ebend. §. 23.) 272. — ist in Gemeinschaft mit
dem Finanzminister ermächtigt, die beschlußfähige Zahl
der Richter bei den Rheinischen Gewerbegerichten, auf
Antrag der letztern, bis auf fünf dauernd zu vermindern.
(G. v. 7. Aug. 10. §. 2.) 103. der jedesmalige
Justizminister ist zugleich Mitglicd des Bankkuratoriums.
(Bankerd. v. 5. Oktbr. 46. §. 42.) 445. — ein Rath
des Justizministeriums ist immer Mitglied des obern
Schiedsgerichts zu Berlin in Pferde-Rennangelegenheiten.
(A. K. O. v. 5. Oktbr. 40. Nr. 1. c.) 482.
Justizverwaltung im Großberzegtbum Posen, siehe
letzteres.
K.