Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

Sachregister. 1846. 
P. 
Pächter, nur auf solche Sachen und Effekten, welche 
demselben selbst gehören, oder welche berselbe ohne Ein- 
willigung des Eigenthümers zu verpfänden besugt ist, er- 
strecken sich die dem Verpächter im §. 3953. Tit. 21. 
Thl. I. des A. L. R. beigelegten Rechte eines Pfandgläu- 
bigers. (Dekl. v. 21. Juli 40.) 326. 
Paderborn, Kreis, im Mindenschen Regierungsbezirke, 
Ansledelung von Juden auf dem platten Lande in dems. 
und deren Verkehr mit der bäuerlichen Bevölkerung. 
(A. K. O. v. 4. Dezbr. 46.) 528. 
Papiere, öffentliche, geldwerthe, auf jeden Inhaber lau- 
tend, in wieweit deren Ankauf für Rechnung der Preußi- 
schen Bank erfolgen kann. (Bankord. v. 5. Oltbr. 46. 
(§. 90.) 454. f. — Untersuchung und Bestrafung deren 
betrüglicher Nachmachung und Fälschung in den zollver- 
einten Staaten, sowie der wissentlichen Verbreitung sol- 
cher unächten Papiere. (A. K. O. v. 26. Septbr. 46. u. 
Münzkartel v. 21. Oktbr. 45. Art. 4.) 477. 480. — 
dabei soll der Unterschied in den Preußischen Strasge- 
setzen zwischen inländischen und ausländischen Papieren 
wegfallen. (ebend.) 477. 4680. — (. auch Banknoten, 
Staatsschuldscheine 2c. 
Parzellirungen (Dismembrationen, Zertheilungen, Zer- 
stückelungen) von Grundstücken, Aufnahme von Ver- 
trägen über solche seitens der das Hypothekenbuch füh- 
renden Gerichte, in Anwendung des §. 2. des Gesetzes 
v. Z. Janr. 45. (Allerhöchste Dekl. v. 7. Aug. 46.) 395. 
Paßpolizei, Wahrnehmung derselben auf der Eisenbahn 
von Hannover nach Minden. (Staatsvertrag v. 4. Dezbr. 
45. Art. 6.) 78. 79. 
Patronat, über Verbrechen, wegen welcher die Verur- 
tbeilung zugleich den Verlust jenes zur Folge hat, kön- 
nen in Berlin nicht die kommissarisch bestellten Einzel- 
richter, sondern nur die Gerichtsdeputationen erkennen. 
(G. v. 17. Juli 46. 88. 24. u. 39.) 272. 275. 
Pensionen, gerichtlich in Beschlag genommene, Berech- 
nung der Gerichtsgebühren nach Prozentsätzen der Masse 
im erekutiven Prioritätsverfahren wegen solcher. (A. K. 
O. v. 11. Oktbr. 46.) 473. f. — deren Gewährung 
für Bankbeamte. (Bankord. v. ö. Oktbr. 46. 8. 46.) 446. 
— deren Bewilligung für Lehrer und Beamte an den 
höhern Unterrichtsanstalten, mit Ausschluß der Universl- 
täten. (B. v. 28. Mai 46.) 214—218.— Verpflichtung 
zur Aufbringung und Zahlung ders. (ebend. Ss. 4— 
u. 15—18.) 215. 216. 217. 218. — Ansprüche der 
Hinterbliebenen ders. auf einen Theil der Pension nach 
den allgemein geltenden Grundsätzen. (ebend. §. 19.) 218. 
— deren Bewilligung für dienstunfähig gewordene Leh- 
45 
Penstonen, (Forts.) 
rer an den Elementarschulen 4%% Vevin Preußen. 
(Schulord. v. 11. Dezbr. 45. S. 2 
Penstonirungen der Lehrer und Sen an den hö- 
hern Unterrichtsanstalten, mit Ausschluß der Universitä- 
ten, allgemeine Vorschristen für dies. (V. v. 28. Mai 
46.) 214—218.— Anspruch auf Pemon. (ebend. §#§. 1. 
bis 3.) 214. 215. — Vewpflichtung zur Zahlung der 
Pension. (6§. 4—9.) 215. 216. — Bestimmung der 
Höhe der Penslon. (8§. 10. u. 11.) 216. — Berechnung 
der Dienstzeit. (Ss. 12—14.) 217. — Aufbringung der 
Penslon. (66. 15—18.) 217. 218. — allgemeine Be- 
stimmungen. (§§. 19—21.) 218. — dienstunfähig gewor- 
dener Schullehrer an den Elementarschen der Frowing 
Preußen. (Schulord. v. 11. Dezbr. 45. §. 26.) 6. — 
rücksichtlich der unfreiwilligen Penslonirungen derf. behält 
es bei den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften sein Be- 
wenden. (ebend. §. 27.) 6 
Penstonsfonds, für Civil-Staatsdiener, zu solchen müs- 
sen gleichmäßig auch die Lehrer und Beamten der aus 
Staatsfonds zu unterhaltenden Unterrichtsanstalten bei- 
tragen. (V. v. 28. Mai 46. §S. 15.) 217. — besonde- 
rer, für Lehrer und Beamte an andern Unterrichtsan- 
stalten, dessen Bildung und Aufbringung der Beiträge 
für dens. (ebend. 95. 16. 17. u. 18.) 217. 218. 
Pfablgeld, städtisches, in Anclam, s. letz. 
Pfänder, bewegliche, bei zinsbaren Darlehen seitens der 
Bank, Anordnungen rücksichtlich ders. (Bankord. v. 5. 
Oktbr. 46. Ss. 5. u. 6.) 436. 437. — Verkauf ders., 
wenn die Darlehne zur Verfallzeit nicht zurückgezahlt 
werden. (ebend. §S. 117.) 460. 
Rfandgläubiger, die dem Vermiether und Verpächter 
im §. 395. Tit. 21. Thl. I. des A. L. R. beigelegten 
Rechte eines solchen erstrecken sich nur auf solche Sachen 
und Effekten, welche dem Miether oder Pächter selbst 
gehören, oder welche derselbe ohne Einwilligung des 
Eigenthümers zu verpfänden befugt ist. (Dekl. v. 21. 
Juli 46.) 320. 
Pfarrbanten, Beitragspflichtigkeit zu deren Ausführung 
in dem Markgrafenthum Oberlausitz. (V. v. 11. Apr. 
46.) 164. 
Pfarrer (Prediger), führen die Mitaufsicht über die 
Elementarschulen. (Schulord. für die Provinz Preußen 
v. 11. Dezbr. 45. S§. 28. u. 33.) 6. 8. — besondere 
Obliegenheiten ders. als Lokalinspektoren der Schule. 
(ebend. §. 33.) 8. — dies. stehen unter der Aufslcht von 
Kreis-Schulinspektoren, deren Amt in der Regel die 
Superintendenten, Erzpriester und Dekane zu verwalten 
haben. (ebend. S§s. 34. u. 36.) E. — können bis zu 8 
Tagen vom Schulbesuche befreien. (Schulord. für die Prov. 
Preußen v. 11. Dezbr. 45. §. 3.) 1. 
Pferde-
	        
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