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Posen, Propinz (Großherzogthum) (Forts.)
sichtlich der Aufnahme von Protokollen über die münd-
liche Verhandlung vor versammeltem Gerichte, ohne
Unterzeichnung der erstern durch die Parteien oder deren
Bevollmächtigten, (v. 11. Dezbr. 45.) 18. — mit dem
1. Dezbr. 1846. hört für dieselbe auch die bisherige
Suspension der Vorschriften des zweiten und vierten
Titels der Verordn. v. 1. Juni 1833. vom summarischen
Prozeß, (vergl. §. VII. der Verordn. v. 16. Juni 1834.
S. 77.) auf, und finden alsdann diese Vorschriften mit
denen der Verordn. v. 21. Juli 46. auch in derselben
Anwendung. (§. 39. der letz.) 302. — Aufhebung des
5§. 14. der Verordn. v. 1. Juni 33. über das Juden-
wesen iu ders. rückslchtlich der Befreiung von der allge-
meinen Militairpflicht gegen Entrichtung eines Rekruten-
geldes. (A. K. O. v. 31. Dezbr. 45.) 22.
Posen-Stargardter Eisenbahn, s. Eisenbahnen Nr. Z.
Possessorlum summarisslmum, Beschleuni-
gung der in solchem zu verhandelnden Besißstreitigkeiten
u. Spoliensachen (Prozeßordn. Tit. 31. u. Tit. 44. §.
44.) im summarischen Prozeßverfahren. (V. v. 21. Juli
46. S. 13. Nr. 6.) 294. 295.
Postanstalten, nächste, denselben muß von der Errich-
tung regelmäßiger und stationsweiser Güter -Tranport-
Anstalten, sowie von deren Abgangs= und Beförderungs-
zeit, Anzeige gemacht werden. (A. K. O. v. Z. Janr.
46.) 22.
Postdepartement, dessen Leitung wird dem Ober-
präsidenten der Provinz Westphalen von Schaper
übertragen und solcher zum General-Postmeister ernannt.
(A. K. O. v. 15. Juli 46.) 264.
Posthume Werke, dreißigjähriger Schutz für diesel-
ben gegen Nachdruck und unbefugte Vervielfältigung in
den Deutschen Bundesstaaten, von dem Jahre ihres Er-
scheinens an. (Bundesbeschluß v. 19. Juni 45. und
Publik.-Patent v. 16. Janr. 46.) 149. — (. auch
Nachdruck.
Postregal, in Beziehung auf dasselbe wird sortan Jedem
die Errichtung regelmäßiger und stationsweiser Transport-
Anstalten für Güter, deren Gewicht Einhundert Pfund
übersteigt, oder welche nach §. 89. des Regulativs über
das Posttaxwesen v. 18. Dezbr. 21. von der Beförde-
rung mit der Post ausgeschlossen sind, gestattet. (A. K.
O. v. Z. Janr. 40.) 22.
Postwesen, Benutzung der Aachen= Düsseltorfer Eisen-
bahn für solches. (Allerh. Konzess.- u. Bestätig.-Urkunde
v. 21. Aug. 46. Nr. 9. u. Nachtrag zum Art. 26. des
Statuts.) 405. 427. — Wahrnehmung dessen Interesse
bei Einrichtungen der Gesellschaft zur Beförderung von
Personen und Gütern von und nach den Stationsplätzen.
(Art. 6. u. Nachtrag zu dems.) 408. 426. — desgl. der
Sachregister. 1846.
Postwesen, (Forts.)
Eisenbahn von Hannover nach Minden. (Staatsvertrag
v. 4. Dezbr. 45. Art. 10.) 80. 81. — (Vertrag mit
Hannover v. 4. Dezbr. 45. Art. 5.) 84.
Postzwang, Ausübung desselben auf der von der Han-
noverschen Eisenbahndirektion mitverwalteten Preußischen
Eisenbahnstrecke von Hannover nach Minden, wie solcher
im Königreich Hannover für die Landes-Eisenbahnen be-
steht. (Vertrag v. 4. Dezbr. 45. §. 5.) 84.
Präklusionsverfahren, für beabsichtigte Entwässe-
rungs-Anlagen, Anordnungen für dasselbe. (G. v. 23.
Janr. 46.) 26 —28.
Präklusiofrist (Präklusivtermin), (1. Janr. 1849.) für
die frühern Besitzer eingezogener, regulirungsfähiger,
bäuerlicher Stellen im Großherzogthum Posen, im ehe-
mal. Culm= u. Michelauschen Kreise u. im Landgebiete
der Stadt Thorn, zur Anmelbung der Eigenthums= An-
sprüche auf letztere oder der Entschädigungs-Ansprüche
wegen deren Entziehung. (G. v. S. Febr. 46.) 219. f.
Prämien, s. Feuerlöschungs-Prämien.
Präsidenten, der Landeskollegien, denselben steht das
Recht zu, den mündlichen Prüfungen der Ober-Erami-
nationskommission zu höhern Verwaltungsämtern persön-
lich beiguwohnen. (Regulativ v. 14. Febr. 46. §. 20.)
206.
Prediger, s. Pfarrer.
Preußen, Provinz, Schulordnung für die Elementar-
schulen in ders. (v. 11. Dezbr. 45.) 1—10. — f. auch
Westpreußen, desgl. Ost- u. Westpreußisches Provin-
zialrecht.
Priesterstand, katholischer, s. letz.
Prinelpla regulatika, oder General--Schulplan,
nach welchem das Land-Schulwesen im Königreich Preu-
ßen eingerichtet werden soll, vom 30. Juli 1736. und
die Verordn, über die fortwährende Anwendbarkeit ders.
v. 30. Novbr. 1840. (Ges.-Samml. v. 1841. S. 11.
u. 12.) treten mit Einführung der Schulordn. für die
Elementarschulen der Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 45.
außer Rraft, soweit auf solche in der letztern nicht aus-
drücklich Bezuug genommen wird. (§. 72. der gedachten
Schulordn.) 16.
Prioritätsverfahren in der Exekutionsinstanz zwischen
mehreren Gläubigern, s. Kosten, gerichtliche.
Privatslüsse, s. Flüsse.
Progymnasien, allgemeine Anordnungen für die Pen-
sionirung der Lehrer und Beamten an dens. (V. v. 28.
Novbr. 46.) 214—218.
Protokolle, über die mündliche Verhandlung vor ver-
sammeltem Gerichte, deren Unterzeichnung seitens der Par-
teien oder deren Bevollmächtigten bedarf es auch dann
nicht, wenn sle Zugeständnisse, Entsagungen oder andere
wesent-