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Pseudonyme Autoren, (Forts.)
beschluß v. 19. Juni 45. u. Publik.-Patent v. 16. Janr.
46.) 149.
Publikationsfristen, für die in der Gesetzsammlung
erscheinenden Gesetze und landesherrlichen Erlasse, behufs
des Eintritts deren Gesetzeskrast in den verschiedenen Re-
gierungsbezirken. (G. v. 3. Apr. 46.) 151. 1532.
Pupillengelder, fernere Verpflichtung der Vormund-
schaftsbehörden zu deren Belegung bei der Preußischen
Bank. (Bankord. v. ö. Oktbr. 46. S. 21. 25. u. 20.)
441. 442. — rücksichtlich deren Verzinsung bei letzterer
behält es bei den Bestimmungen der Order v. 11. Apr.
1839. (S. 161.) sein Bewenden. (ebend. Ss. 22. u. 20.)
441. 442. — fernere Portofreiheit für solche zu jenem
Behufe. (ebend. §. 24.) 441.
.- f s , nach der Verordnung
v. 28. März 1840. (G. S. Seite 102.), Zulässigkeit des
Rechtsmittels der Restitution gegen solche. (V. v. 21. Juli
40. J. 31.) 300.
Q.
Quarantaine-Anstalten, Königl. Dänische, deren
Benutzung bei dem Durchgange Preußischer Schiffe durch
den Sund oder die Belte in die Ostsee. (Konv. v. 20.
Mai 46. Art. 10.) 332. 333.
M.
Nadfelgen- Beschlagbreite, an den Lastfuhrwerken
in der Stadt Königsberg in Pr., (. leßtere.
Nathsstellen, bei den Provinzial-Verwaltungsbehörden,
Beförderung aualifizirter Assessoren zu solchen. (Regulati
v. 14. Febr. 4. S. 34.) 210.
Natiborer Kreisobligationen, auf den Inhaber
lautend, deren Ausfertigung zum Betrage von 89,000
Rthlrn. mit 3# Prozent jährl. Verzinsung, behufs Aus-
führung der Chansseeanlage von Ratibor nach der
Landesgrenze bei Klingebeutel. (Privilegium v. 22. Mai
46.) 197. 198.
RNechnungssachen, für solche ist der erkennende Rich-
ter in summarischen Prozessen befugt, nach erfolgter
Klagebeantwortung, eine näbere kommissarische Erörterung
anzuordnen. (V. v. 21. Juli 40. S. 14.) 295.
Rechtsangelegenheiten, Vertretung der Elementar-
schulen der Provinz Preußen in solchen durch deren Schul-
vorstände, unter Theilnahme der Schulpatrone. (Schul-
ord. 11. Dezbr. 16. S. 32. Nr. 3.) 8. zur An-
stellung von Rlagen ist die Autorisation der Regierung
erforderlich. (ebend. §. 32. Nr. Z.) 8. Befugniß der
letztern, unter gewissen Umständen der Schule von Amts-
Sachregister.
1846.
Rechtsangelegenheiten, (Forts.)
gen einen Mandatar zu bestellen. (ebend. §. 37. Nr. 3.)
9. — s. auch Prozesse.
Rechtshängigkeit, als Einrede gegen angebrachte
Klagen in summarischen Prozessen und Befugniß des Ver-
klagten, darauf anzutragen, daß darüber zunächst ver-
handelt und erkannt werde. (V. v. 21. Juli 40. 8. 6.
lit. c. u. S. 6.) 29. 293.
Rechtsmittel, Beurtheilung deren Zulässigkeit nach dem
Gesammtbetrage verschiedener Forderungen in demselben
Prozesse. (V. v. 21. Juli 40. S. 32.) 300. — deren An-
meldung in summarischen Prozessen bei dem Gerichte erster
Instanz;z dagegen gehört deren Einführung und Recht-
fertigung mit den weitern Verhandlungen vor das in
höherer Instanz erkennende Gericht. (V. v. 21. Juli 46.
88. 15—19. u. 30.) 295. 29t0. — mit dem Eintritt des
mündlichen Verfahrens in den höhern Instanzen finden
die bisherigen Vorschristen wegen Bestellung mehrerer
Referenten nicht serner Anwendung. (ebend. §. 19.) 296.
— Vorschristen für deren Beschleunigung in eiligen achen.
(Wechsel-, Arrest-, Merkantil = und Bausachen.) (ebend.
S. 27.) 298. — gegen gerichtliche Entscheidungen in Un-
tersuchungssachen wegen Amtsverbrechen, zu deren Ein-
legung sind die Staatsanwalte bei den Gerichten in Ber-
lin, auf Verlangen der Dienstbehörde, verpflichtet. (G.
v. 17. Juli 46. §S. 9.) 209. — den Verurtheilten zu-
stehend, über solche bedarf es einer besondern Belehrung
der letztern vor den Gerichten in Berlin nicht. (G. v.
17. Juli 40. &. 21.) 271. — Folgen deren Einlegung
auf die Haft oder Freilassung des Angeklagten. (ebend.
I. 103—105.) 285. — finden, außer der Nichtigkeits-
klage, gegen den schiedsrichterlichen Ausspruch in streitigen
Feuersozictäts-Angelegenheiten der Stadt Königsberg in
Pr. ui tt statt. (Regl. v. 22. Mai 40. Ss§. 91. u. 92.)
188. 180. — s. auch Aggravation, Appellation, erision,
Restitution; desgl. Nichtigkeitsbeschwerde.
Rechtsstreitigkeiten, s. Prozesse.
Rechtsverfahren (Rechtsweg, rechtliches Gehör, ge-
richtliches Verfabren), Unzulässigkeit desselben über den
Gegenstand einer Klage, als Einrede gegen letztere in
summarischen Prozessen und Befugniß des Verklagten,
darauf anzutragen, daß über eine solche Einrede zunächst
verhandelt und erkannt werde. (V. v. 21. Juli 40. §. 5.
lit. a. u. S. 6.) 292. 293. desgl. wegen der dem
Kläger mangelnden Fähigkeit, vor Gericht aufzutreten.
(ebend. 8. õ. lit. d. u. S. 6.) 292. 203. — in wiesern
solches über die Befreiung von Beiträgen zu Pensionen
für Lehrer und Beamte an höhern Unterrichtsanstalten
zulässig ist. (V. v. 28. Mai 46. §. 8.) 210. — bleibt
ausgeschlossen rücksichtlich der zu dem besondern Penssons-
sonds für dergl. Lehrer und camte ersorderlichen Zu-
schlisse