Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

Sachregister. 
Vermögensabtretung, rückslchtlich ders. verbleibt es 
zwar für das Verfahren in erster Instanz bei den be- 
stehenden Prozeßvorschriften; bei Einlegung von Rechts- 
mitteln oder Eintritt abgesonderter Spezialprozesse aber 
sind sie gleichfalls nach den Bestimmungen der Verord. 
v. 1. Juni 1833. und derjenigen v. 21. Juli 46. zu 
behandeln. (§. 29. der letz.) 300. 
Verpächter, die demselben im §. 395. Tit. 21. Thl. I. 
des A. L. R. beigelegten Rechte eines Pfandgläubigers 
erstrecken sich nur auf solche Sachen und Effekten, welche 
dem Pächter selbst gehören, oder welche derselbe ohne 
Einwilligung des Eigenthümers zu verpfänden befugt ist. 
(Dekl. v. 21. Juli 46.) 326. 
Verpflegungskosten, für die in die Charité zu Ber- 
lin aufgenommenen Kranken, deren unmittelbare Einzie- 
hung durch die Charitedirektion von den städtischen Be- 
hörden und sonstigen Kommunen. (A. K. O. v. 17. Apr. 
45.) 106. 
Versetzung, im Dienste, s. Dienstversetzung. 
Vertheidiger (Defensoren), deren Zulassung oder Be- 
stellung für Angeklagte im mündlichen Verfahren vor den 
Gerichten in Berlin. (G. v. 17. Juli 46. §SH. 15. u. 
16.) 270. — desgl. in erster Instanz wegen leichter 
Verbrechen, vor den dazu kommissarisch bestellten Einzel- 
richtern. (ebend. S§s. 27. 28. 32.) 272. 273. 274. — 
desgl. wegen schwerer Verbrechen. (ebend. §#. 62. 65. 
56. 57.) 277. 278. — desgl. wegen besonders schwerer 
Verbrechen. (ebend. §. 64.) 279. — bei angeklagten 
Verbrechen, die in dem Gesetze mit einer höhern als 
zehnjährigen Freiheitestrafe bedroht sind, muß dem An- 
geklagten ein Vertheidiger, falls er einen solchen nicht 
selbst erwählt hat, von Amtswegen bestellt werden. (ebend. 
8. 69.) 279. — deren Zulassung in Voruntersuchungen ist 
unstatthaft. (ebend. S§s. 48. u. 64.) 270. 279. — in 
der Appellationsinstanz. (ebend. S# 76. u. 86.) 2860. 
282. — desgl. in der Revisionsinstanz, wenn letztere zu- 
lässig ist. (ebend. §. 92.) 283. 
Verträge (Kauf., Erbzins-, Erbpacht= oder andere Ver- 
äußerungsverträge), bei Zertheilung oder Zerstückelung 
von Grundstücken, deren Aufnahme seitens der das Hy- 
pothekenbuch führenden Gerichte, in Anwendung des §. 2. 
des Gesetzes v. Z. Janr. 45. (Allerh. Dekl. v. 7. Aug. 
46.) 395. 
Vervielfältigung, unbefugte, auf mechanischem Wege, 
von literarischen und artistischen Werken, s. Nachdruck und 
Nachbildung. 
Verwaltungsämter, höhere, allgemeine Anordnungen 
über die Befähigung zu denselben. (A. K. O. v. 27. 
Febr. nebst Regulativ v. 14. Febr. 46.) 199—210.— 
s. auch Amter, desgl. Regierungs-Referendari , Regie- 
runge-Assessoren, Regierungsräthe. 
1846. 67 
Viehhütung, Dotirung der Schullehrerstellen mit sol- 
cher. (Schulord. für die Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 
45. 85. 12. u. 13.) 3. 4. — oder Geldentschädigung 
für solche. (ebend. §§. 13. u. 41.) 4. 9. 
Villigst. Ort, s. Chausseebau Nr. 10. 
Vindikation, derf. sind Banknoten, gleichwie baares Geld, 
nicht unterworfen. (Bankord. v. ö. Oktbr. 40. S. 34.) 444. 
Volksaufläufe (Aufruhr, Tumulte, Unruhen), bei wel- 
chen die bewaffnete Macht eingeschritten oder in Anspruch 
genommen ist, Verfahren bei öffentlichen amtlichen Be- 
kanntmachungen aus Veranlassung ders. (A. K. O. v. 
29. Septbr. 46.) 470. — über diese hinaus oder i 
Widerspruch mit denselben sind vor Publikation des re ts- 
kräftigen Erkenntnisses keine weitern Veröffentlichungen 
zum Drucke zu verstatten. (ebend. Nr. 4.) 470. — Füh- 
rung und Erledigung der desfallsigen Untersuchungen im 
Bezirfe des Appellationsgerichtshofes zu Coln, nach den 
in der Rheinischen Strafprozeßordnung Art. 179. bis 
210. u. 479. bis 483. gegebenen Bestimmungen. (V. 
v. 6. Apr. 40. §§. 1. u. 2.) 157. — hiernach wird die 
Verord. v. 18. Febr. 42. ergänzt, mit Beseitigung der 
Verord. v. 30. Septbr. 1830. und anderer etwa ent- 
gegenstehenden Vorschriften. (ebend.) 156. 157. — Mit- 
wirkung von fünf Richtern bei Abfassung des Erkennt- 
nisses in erster, von sleben Richtern bei Fällung desselben 
in zweiter Instanz über solche, nach der im §. 6. der 
Verord. v. 18. Febr. 42. enthaltenen Bestimmung, wenn 
das höchste Maß der gesetzlichen Strafe die Dauer einer 
fünfjährigen Freiheitsstrafe übersteigt. (ebend. §. 3.) 157. 
Vorberg, ursprünglich Kurmärkis er Ort, im Calauer 
Kreise, gehört nunmrhr zum Landarmenverbande der 
Niederlausitz. (Regulativ v. 17. Mai 46. §S. 1. lit. a.) 262. 
Vorfluth, Gesetz ber deren Anordnung und Verschaf- 
sung v. 15. Novbr. 1811., Ergänzung des letztern durch 
das wegen des Aufgebots= und Präklusionsverfahrens bei 
beabsichtigten Entwässerungsanlagen erlassene Ge- 
setz (v. 23. Janr. 46.) 20—28. 
Vorladungen, der Parteien in summarischen Prozessen. 
(V. v. 21. Juli 46. 66. 2—1. 13. 22. 27.) 291. 292.2914½ 
297. 298. — in Vagatellsachen, s. Bagatellprozeß. — 
von Angeklagten und Zeugen in Untersuchungen vor den 
Gerichten zu Berlin, s. Angeklagte und Jeugen. 
Vormundschaftliche Gelder, s. Pupillengelder. 
Bormundschaftliche Prozesse, in solchen verbleibt 
es zwar für das Verfahren in erster Instanz bei den be- 
stehenden Prozeßvorschriften; bei Einlegung von Rechts- 
mitteln oder Eintritt abgesonderter Spezialprozesse aber, 
sind sie gleichfalls nach den Bestimmungen der Verord- 
nung v. 1. Juni 1833. und derjenigen v. 21. Juli 46. 
zu behandeln. (§. 29. der letz.) 300. 
Voruntersuchungen, gerichtliche, s. Untersuchungen. 
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