Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

70 
Zeugen, (Forts.) 
(ebend. §5. 98—100.) 284. 285. — Vorladung, Gestel- 
lung und Vernehmung der Zeugen in Untersuchungen 
wegen Polizeivergehen. (ebend. SF. 114. 115. 123. 126.) 
287. 288. 289. — deren eidliche Vernehmung durch die 
betreffenden Gerichtsbehörden aus Requisstion des obern 
Schiedsgerichte in Perde-Rennangelegenheiten zu Berlin. 
(A. K. O. v. 5. Okebr. 46. Nr. 2.) 482 
Jilmedorf, meprii#glich Oberlausitzscher Ort, im So- 
rauer Kreise, gehört nunmehr zum Landarmewerbande 
der Niederlausitz. (Regulativ v. 17. Mai 46. FS. 1. lit. d.) 
252 
Zinkfabrikation, Ministerial-Bekanntmachung über die 
unterm 31. Dezbr. 45. erfolgte Allerhöchste Bestätigung 
des Statuts der für solche und für Bergbau errichteten 
Aktiengesellschaft zu Stolberg (v. 20. Janr. 46.) 20. 
Zinssatz, im Verkehr mit der Preußischen Bank, Anord- 
mmgen fir solchen. (Bankord. v. 5. Oktbr. 46. #5. 6. 
21—28.) 437. 441. 442. 
Solláämter, Haupt-, Beschäftigung von Regierungsrefe- 
rendarien bei dens. zu deren Auebildung für die Verwal- 
tung der indirekten Steuern. (Regulativ v. 14. Febr. 46. 
14.) 203. 204. 
Zölle, britische, für Bücher, Stche und Zeichnungen, 
welche innerhalb des Preußischen Gehiets erschienen sind 
und in Großbritannien eingeführt werden. (Vertrag v. 
13. Mai 40. Art. IV.) 317. 
Jollinteress#e, gegenseitiges, Sicherung desselben auf der 
Eisenbahn von Hannover nach Minden. (Staatsvertrag 
v. 4. Dezbr. 45. Art. 7.) 79. — desgl. auf der Preu- 
ßischen, von der Hannoverschen Eisenbahndmektion mit- 
verwalteten Strecke dieser Eisenbahn. (Vertrag mit Han- 
nover v. 4. Dezbr. 45. Art. 6.) 85. 
Jolltarif, vom 10. Oktbr. 1845., mit den Staaten des 
Zollvereins für die Jahre 16 4K. vereinbart, einige Ab- 
änderungen desselben, und zwar der Positionen 22., 2b. 1., 
5h. u. 22. der zweiten Abtheilung desselben, sowie wegen 
Hinzutritts des Artikels= „Talg“ zu den in der dritten 
Abtheilung, Abschnitt I. unter 7. genannten Gegenstän- 
Sachregister. 1846. 
Jolltarif, (Fortf.) 
den, mit einem Durchgangszolle von 3 Sgr. für den 
Zeutner. (A. K. O. v. 28. Oktbr. 46.) 465. 465. 
Jollvereinte Staaten, Deutsche, denselben steht das 
Recht zu, dem zwischen Preußen und Großbritannien 
unter dem 13. Mas 1846. eriichtetin Vertrage zum 
Schuße gegen Nachdruck, unbesugte Nachbildung und 
Vervielfältigung erschlenener Werke der Literatur und der 
schönen Künste 2c., beizutreten. (Art. Vlll. des oben ge- 
dachten Vertrages.) 349. — Beitritt des Königreichs 
Sachsen zu diesem Vertrage unter dem 24. Aug. 46. v. 
1. Septbr. 40. ab. (Minist.-Bekanntmach. v. 27. Ang. 
46.) 394. 
Ischipkau, Dorf, s. Senftenberg, Amt. 
Jüchtigsnhng, körperliche, Untersuchung und Entscheidung 
der mit solcher in den Gesetzen bedroheten Verbrechen, 
in erster Instanz, durch kommissarisch dazu bestellte Einzel- 
richter. (G. für Berlin v. 17. Juli 46. §. 24.) 272 
Züchtigungsrecht, dessen Ausübung gegen die Schul- 
kinder im Wege der Schuldisziplin. (Schulord. für die 
Provinz Preußen v. 11. Dezbr. 45. §s. 10.) 3. — Ver- 
antwortlichkeit der Schullehrer für Überschreitung dessel- 
ben. (ebend. 8. 10.) 3. 
Jucker,, aus Runkelrüben oder aus andern zuckerhaltigen 
Rüben erzeugt, s. Rübenzucker. 
Juckersiederei, neue Stettiner, Bekanntmachung 
über die Allerhöchste Bestätigung der Statuten der unter 
ienem Namen in Stettin errichteten Aktiengesellschaft 
(v. 26. März 46.) 151. 
Jugeständnisse, in Protokollen, bei mündlicher Ver- 
handlung, s. Protokolle. 
Zürich, in der Schweiz, s. literarisches Komtoir, und 
Julius Fröbel u. Komp., Buchhandlung daselbst. 
Iwangsmittel, durch welche Augeklagte vor den Ge- 
nichten in Berlin zu irgend einer Erklärung genöthigt 
werden sollen, sind unzulässig. (G. v. 17. Juli 46. 
§. 18.) 271. — auch nicht gegen Angeklagte wegen 
olizeivergehen. (ebend. S. 114.) 287. 
  
II. Per-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.