Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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uͤber nachstehende Gegenstaͤnde Beschluͤsse auszufuͤhren oder Vertraͤge definitiv 
abzuschließen, nämlich: 
) Die Anstellung des Spezialdirektors, der etwaigen Stellvertreter desselben 
und aller Beamten oder Hölfsarbeiter, welche für längere Zeit als fünf 
Jahre angenommen werden, oder deren jährliche Besoldung mehr als 
fünf hundert Thaler Preußisch Kurant oder acht hundert achtzig Gulden 
Niederlaändisch Kurant betragt; 
b) Kauf und Veräußerung von Immobilien, mit Ausnahme der zum Zwecke 
der Bahnanlage und aller dabei erforderlichen Arbeiten und Materialien 
zu erwerbenden und respektive erworbenen und später zu jenem Zwecke 
nicht mehr erforderlichen Immobilien; 
)Festsetzung des Eisenbahntarifs; 
ch Vereinbarung mit Unternehmern von Eisenbahnen nach Maaßgabe des 
Arrikels vier; 
e) Die Bewilligung von Hypotheken. 
Artikel 49. 
Die Direktionsmitglieder erhalten außer dem Ersate für Reisekosten oder 
andere durch ihre Funktionen entstandenen Auslagen eine Entschädigung für ihre 
Mühwaltung. 
Zuvörderst erhalten diese Entschädigung diejenigen Direktionsmitglieder, 
welche nach Arrikel vier und vierzig vorzugsweise 8 Zeit und ihre licci 
dem gesellschaftlichen Interesse widmen, dergestalt, daß bis zu drei Viertel des 
Gesammtbetrages der Entschaͤdigung diesen Mitgliedern zugetheilt werden kann, 
sodann wird sie im Uebrigen nach der Theilnahme an den Direktionssitzungen 
normirt, wobei die Theilnahme, wenn sie eine Reise des Direktionsmitgliebes 
von wenigstens einer Meile von seinem Wohnsitze erheischt, als doppelt ver- 
anschlagt wird. 
Nach vorstehenden Grundsaͤtzen hat die Kontrollkommission die jedem 
Direktionsmitgliede gebuͤhrende Entschaͤdigung naͤher festzusetzen und herrfi die 
im Arrikel vier und siebenzig bezeichneten Betrage zu verwenden. 
Die Direktionsmitglieder entrichten für ihre Person kein Fahrgeld auf 
der Bahn. 
3Zweite Abtheilung. 
Die Kontrollkommission. 
Artikel 50. 
In Gemeinschaft mit der zu Aachen errichteren Aachen-Mastrichter Eisen- 
bahngesellschaft wird eine aus zehn Mitgliedern bestehende Kontrollkommission 
Jabrganug 1846. ir. 2678.) 10 jaͤhr-
	        
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