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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Jr. 13.——1
(Nr. 2947.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 29. Februar 1848., betreffend die Bestatigung
des Statuts der Schullehrer-Wittwen= und Waisen-Versorgungs-Anstalten
im Stifte Naumburg-Zeitz.
Inen Ich Sie auf Ihren Bericht vom 8. d. M. ermachtige, die zurück-
erfolgenden neuen Statuten der Schullehrer-Wictwen= und Waisen-Versor=
gungs-Anstalten im Seifte Naumburg-Zeitz zu bestätigen, will Ich die darin
enthaltenen Bestimmungen über die Vemmiuchlung der Kantoren, Schullehrer
und deren Substituten den genannten Anstalten beizutreten, sowie über die Frei-
heit der von diesen Anstalten zu gewährenden Unterstützungen vom Arrestschlage
hierdurch ausdrücklich genehmigen. Mein gegemwartiger Erlaß ist zugleich mit
denjenigen Stellen der Statuten, in welchen jene Bestimmungen enthalten sind,
durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 29. Februar 1848. ç Z ç
Friedrich Wilhelm.
An die Staats-Minisier Eichhorn und v. Bodelschwingh.
Gese 86 e
A. für die Schullehrer-Wittwen- und Waisen-Kasse.
g. 2.
Mitglieder der Anstalt.
Diese zerfallen in zwei Klassen, naͤmlich Beitrittspflichtige und Beitritts-
faͤhige. Zu den Beitrittspflichtigen gehören alle Kantoren und Schulmeister im
ehemaligen Stifte Naumburg-Zeitz, soweit dasselbe an die Krone Preußen über-
gegangen ist, deren Amtsvorfahren seit 1806., in welchem Jahre die Statuten
zum letztenmale konfirmirt wurden, Mitglieder waren. Z
Jahrgang 1848. (Nr. 2947—2948.) 10 Die
Ausgegeben zu Berlin den 12. April 1948.