Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 14.
(Nr. 2949.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 4. Februar 1848., betreffend die Disziplin und
den Gerichtsstand, welchen die auf der höheren landwirthschaftlichen Lehr-
Anstalt zu Poppelsdorf bei Bonn studirenden Akademiker unterworfen sein
sollen.
A-. Ihren Antrag vom 20. v. M. bestimme Ich, daß die auf der höheren
landwirthschaftlichen Lehranstalt zu Poppelsdorf bei Bonn studirenden Akade-
miker, durch die Immatrikulation und Inskription bei der Universität Bonn das
akademische Bürgerrecht erlangen und demzufolge den für die übrigen Studi-
renden auf gedachter Universitát geltenden Gesetzen, Disziplinar= und polizei-
lichen Anordnungen unterworfen sein sollen.
Diese Besimmung ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Berlin, den 4. Februar 1848.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminisier Eichhorn, v. Bodelschwingh und Uhden.
(Nr. 2950.) Allerhöchster Erlaß vom 25. März 1848., betressend die dem Frankfurt-
Drossener Chausscebau-Verein in Bezug auf den Bau und die Unterhal-
tung einer Chaussee von Frankfurt a. O. über Drossen und Radach zum
Anschluge an die Cüstrin-Posener Kunststraße in der Richtung auf Burg-
wall, bewilligten siskalischen Vorechte.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage das Statut der
Frankfurt-Drossener Chausseebau-Gesellschaft besiätigt habe, bestimme Ich
hierdurch, dat die Vorschriften der Verordnung vom 11. Juni 1825. (Gesetz-
sammlung für 1825. Seite 152) in Betreff der Entnahme von Chaussee-
Neubau= und Unterhaltungs-Materialien von benachbarten Grundstücken, so
wie das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke
Jabrgang 1848. (Ne. 2949—3951) 17 auf
Ausgegeben zu Berlin den 15. April 1848.