Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

— 99 — 
(Ar. 2952.) Bekanntmachung, betreffend die von des Koͤnigs Majestaͤt der in der Rhein- 
provinz unter der Benennung: „Rheinisch-Westphálische Versicherungs- 
Gesellschaft für Rindvieh und Pferde“, gebildeten Aktiengesellschaft er- 
theilte Genchmigung. 
D. Königs Majestät hat unter dem 24. Januar d. J. der in der Rhein- 
Provinz unter der Benennung: „Rheinisch-Westphälische Versicherungsgesell- 
schaft für Rindvieh und Pferde“, gebildeten, den Bestimmungen des Gesetzes 
vom 9. November 1843. zu unterwerfenden Aktiengesellschaft die landesherr- 
liche Genehmigung ertheilt, und zugleich das in der notariellen Urkunde vom 
3. November 1845. für die Gesellschaft niedergelgte Statut zu bestätigen ge- 
ruht, welches durch das Amtsblatt der Regierung zu Cöln zur öffentlichen 
Kenntniß gelangt. 
Dies wird in Gemäßheit des F. 3. des gedachten Gesetzes hierdurch be- 
kannt gemacht. 
Berla, den 27. März 1848. 
Der Minister des Innern. Der Justiz-Minister. 
Im Auftrage. In dessen Vertretung. 
v. Manteuffel. Kisker. 
——— — —— 
(Nr. 2953.) Bekanntmachung über die Allerhochste Bestätigung des Statuts des Mktien- 
Vereins für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Frankfurt 
a. d. O. über Drossen und Radach zum Anschlusse an die Kästrin-Pose- 
ner Kunststraße in der Richtung auf Burgwall. Vom 7. April 1848. 
D. Koͤnigs Majestaͤt haben das unterm 1847. notariell vollzogene 
Statut des Aktienvereins fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
von Frankfurt a. d. O. über Drossen und Radach zum Anschlusse an die 
Küstrin-Posener Kunstsiraße in der Richtung auf Burgwall mittelst Allerhöch= 
ster Urkunde vom 25. v. M. zu bestätigen geruht, was nach Vorschrift des 
g. 3. des Gesetzes über Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem 
Bemerken bekannt gemacht wird, daß die gedachte Urkunde und das Statut 
durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt zur öffentlichen 
Kenntniß werden gebracht werden. 
Berlin, den 7. April 1848. * " 
Finanzministerium. 
Im Allerhöchsten Auftrage. 
Kühne. 
. — 
(Nr. 2954.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 8. April 1848., betreffend die Ermaͤßigung der 
Portotaxe für Geld= und Packetsendungen. 
ur Erleichterung des Verkehrs will Ich auf den gemeinschaftlichen Bericht 
des Finanzministeriums und des General-Postamts in den bestehenden Vor- 
schriften über die Portotare einstweilen und bis zum Eintritt einer vollständi- 
gen Umarbeitung derselben, nachfolgende Abänderungen hiermit genehmigen: 
I. Das Porto für Geldsendungen aller Art so wie für andere Sendungen, 
(Nr. 2052—2951.) deren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.