Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
(Nr. 2368.) Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1848., betreffend die Bildung des Mini- 
steriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten unter einstweiliger 
Leitung des Wirklichen Geheimen Legationsraths Dr. von Patow, so 
wie die Feststellung des Ressorts des Finanzministeriums. 
A. den Antrag des Staatsministeriums bestimme Ich hierdurch was folgt: 
I. Auf das nach Meiner Order vom 27. v. M. nunmehr zu bildende 
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, welches vor- 
zugsweise auch den arbeitenden und gewerbetreibenden Klassen der siadti- 
schen wie der ländlichen Bevölkerung seine Fürsorge zu widmen har, 
gehen über: 
1) Von dem Ressort des Finanzministeriums: sämmtliche Geschäfte 
der Abtheilung für Handel, Gewerbe und Bauwesen und der 
Abtheilung für Berg-, Hütten= und Salinenwesen; 
2) von dem Ressort des Ministeriums des Innern: die Gewerbe- 
und Baupolizei, so weit dieselbe diesem Ministerium gegenwärtig 
zustehr, und die gesammte landwirthschaftliche Polizei, insbeson- 
dere die obere Leitung der Regulirungen der gutsherrlich-bauer= 
lichen Verhältnisse, der Gemeinheitstheilungen, der Ablösungen 
gutsherrlicher und anderer Reallasten, der Vorfluths= und 
Fischerei-Polizeisachen, aller Anstalten zur Beförderung der Land- 
wirkhschaft, einschließlich der Konkurrenz bei dem unter der Lei- 
tung des Ober-Stallmeisters stehenden Gestürwesen und der land- 
wirthschaftlich-technischen Lehranstalten; 
3) das Postdepartement; 
4) die Geschäfte des Handelsamts, welches Ich dem Ministerium 
für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten einverleibe, wäh- 
rend die nach der Verordnung vom 7. Juni 1844. (Gesetz- 
Sammlung Seite 148.) dem Handelsrathe zugewiesene Wirk- 
samkeit auf das Staatsministerium übergehen soll. Die Leitung 
des neu gebildeten Ministeriums für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten will Ich einstweilen dem Wirklichen Gehei- 
men Legationsrathe Ior. von Patow anvertrauen. 
II. Um das Ressort des Finanzministeriums auf eine seinem Zwecke ent- 
sprechende Weise festzuslellen, will Ich: 
——— *19 1) Die 
Ausgegeben zu Berlin den 18. April 1848.
	        
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