Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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(Dr. 2962.) Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1848., betreffend die Zulaͤssigkeit von Amts- 
handlungen am 1. Mai d. J. 
A. den Bericht des Staatsministeriums vom heutigen Tage bestimme Ich, 
daß auf den 1. Mai dieses Jahres wegen der an diesem Tage nach dem Ge- 
setze vom 8. April und der Verordnung vom 11. April dieses Jahres Statt 
sindenden Wahlen, hinsichrlich der Vornahme von Rechtsgeschdften so wie der 
Amtshandlungen der Behörden und einzelnen Beamten, die in den bürgerlichen 
Gesetzen für Sonn= und Festtage gegebenen Bestimmungen angewendet werden 
sollen. Mein gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur offent- 
lichen Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 24. April 1848. 
Friedrich Wilhelm. 
Camphausen. Bornemann. 
An das Staatsministerium. 
 
	        
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