Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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der Landschaft zugeschlagen werden, bis dieselben über ihren gegemwärtigen 
Bestand hinaus noch um 700,000 Rthlr. erhöhet sind, dergestalt, daß dann 
aus denselben die Kosten der Verwaltung ohne anderweite Zuschüsse vollständi 
gedeckt werden können. Von diesem Peunkt an sollen die Zinsersparnisse 
nach den alsdann zu erlassenden Bestimmungen zur Amortisation der Pfand- 
briefe verwendet werden. 
Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 11., Mai 1848. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Auerswald. 
An den Minister des Innern v. Auerswald. 
  
(Nr. 2980.) Bekanntmachung der Allerhöchsten Genehmigung der von der Gaserleuchtungs- 
gesellschaft zu Barmen, wegen Vermehrung ihres Stammkapitals rc. ge- 
saßten Beschlüsse. Vom 19. Mai 1848. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Order vom 29. April d. J. 
die von der Gaserleuchtungsgesellschaft zu Barmen, laut Notariatsverhandlun 
vom 23. Februar d. J. gefaßten Beschlüsse wegen einer Anleihe von 30,005 
Rihlr. und wegen der Ausgabe von Prioritätsaktien, sowie die erforderliche 
Abänderung und einen Nachtrag des am 3. Januar 1840. bestärigten Statuts 
zu genehmigen geruhet, was hierdurch mit dem Bemerken zu öffentlichen Kenneniß 
gebracht wird, daß jene Beschlüsse 2c. durch das Amtsblatt der Koöniglichen 
egierung zu Düsseldorf werden bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 19. Mai 1848. 
Justizministerium. Ministerium für Handel, Gewerbe 
Im Auftrage. und öffentliche Arbeiten. 
Simon. v. Patow. 
 
	        
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