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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagacten.
Nr. 25.
(Nr. 2981.) Vertrag zwischen Preußen und Sachsen, die Herstellung einer Eisenbahn-Ver-
bindung zwischen Berlin und Dresden betrefsend. d. d. Berlin, den
6. März 1848.
Sie Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der König
von Sachsen, in dem Wunsche übereinstimmend, die Eisenbahn-Verbindung zwi-
schen Berlin und Dresden auf einem kürzeren Wege zu vermitteln und thun-
lichst zu erleichtern, haben, zum Behufe einer hierüber zu treffenden Verein-
barung, zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Mazestär der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Carl Ludwig Gustav Borck,
Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adlerordens dritter Klasse mit
der Schleife u. s. w. .
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Albert Imma-
nuel Mellin, Ritter des Kbniglich Preußischen Rothen Adlerordens
dritter Klasse mit der Schleife und des eisernen Kreuzes zweiter Klasse
u. s. w.
Allerhöchsithren Geheimen Finanzrath August Ludwig von der Reck,
Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adlerordens vierter HKlasse,
Seine Majesiät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Carl Ludwig Kohlschüt-
ter, Ritter des Koöniglich Sächsischen Civil-Verdienstordens u. s. w.
welche, nach vorhergegangener Verhandlung unter dem Vorbehalte der Rati-
sikation, über folgende Punkte übereingekommen sind.
Artikel 1.
Die Königlich Preußische und die Königlich Sächsische Regierung ver-
pflichten Sich gegenseitig, den Bau einer Eisenbahn, welche sich einerseits bei
Jüterbogk an die Berlin-Anhaltische Eisenbahn und andrerseits oberhalb Riesa
bei Röderau in der Richtung auf DOresden an die Leipzig-Dresdener Eisenbahn
anschließt, zu gestatten und werden, eine jede innerhalb ihres Gebietes, dafür
Sorge tragen, daß der demselben angehörige Theil der gedachten Eisenbahn
von den betheiligten Gesellschaften bis spätestens Ende Oktober 1848. fertig
gestellt und dem Betriebe übergeben werde.
Jahrgang 1846. (Nr. 2981.) 28 Ar-
Ausgegeben zu Berlin den 23. Juni 1848.