Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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rielles, auf Grund der Wahlverhandlungen (§8#. 30., 39. und 48.) ausgefer- 
tigtes Attest geführt. 
41. 
Remuneration. 
Die erste Generalversammlung bestimmt die Remuneration der vier Di- 
rektoren. Außerdem werden ihnen baare Auslagen und Kosten erstattet. Bei 
nicht voller einjähriger Amtsdauer wird die Remuneration nach Verhältniß der 
JZeit berechnet. Die Stellvertreter erhalten Erstattung baarer Auslagen und 
Kosten und die Remuneration des Direktors, in dessen Stelle sie bei einzelnen 
Vakanzen treten. 
U. Von dem Verwaltungerathe. 
K. 42. 
Bildung. 
Der Verwaltungsrath besteht aus 7 Mitgliedern und 3 Stellvertretern, 
welche Aktionaire der Gesellschaft sein müssen. 
§. 43. 
Ressort. 
Zu dem ausschließlichen Ressort des Verwaltungsrathes gehoͤrt: 
1) die Kontrolle uͤber die flnanzielle Geschaͤftsverwaltung der Direktion. 
In dieser Beziehung liegt ihm ob: die Pruͤfung der von letzterer 
u legenden jährlichen Rechnungsabschlüsse, die Monirung derselben und 
Ertyclung der Decharge auf Grund des hierüber gefaßten Beschlusses 
der Generalversammlung, ferner die Veranstaltung von mindestenskzwei 
außerordentlichen Kassenrevissonen im Laufe des Jahres durch zwei seiner 
Mitglieder oder Stellvertreter. 
2) Die Wahl der Mirglieder und Stelloertreter der Direktion bei einzelnen 
Vakanzen im Laufe eines Amtsjahres. C. 39.) 
S. 44. 
Gegenwärtiger und künftiger Verwaltungsrath. 
Der gegenwärtige Verwaltungsrath bestehr aus: 
1) den Msslieberns 
Herrn Oberamtmann Wilhelm Burow, 
Herrn Bankier und Stadtrath Johann August Franck, 
Herrn Geheimen Jusüzrath Grafen von Hoverden-Plencken, 
Herrn Gutsbesitzer und Kaufmann Gustav Liebich, 
Herrn Kaufmann Aug. Chr. Ludwig Müller, 
Herrn Rittergutsbesitzer und Bankier Gideon von Wallen- 
berg-Pachaly, 
Herrn Grafen Ludwig York von Wartenburg; 
Em— (2 den
	        
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