Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

— 1 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
  
— Nr. 1. — 
  
(Nr. 2914.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. Oktober 1847., betreffend die Bestätigung 
der Statuten der in Magdeburg bestehenden und der in Stettin zu erich- 
tenden städtischen Leihanstalt. 
A. Ihren Bericht vom 25. August d. J. ertheile Ich den hierbei zurückge- 
henden Statuten der in Magdeburg bestehenden und der in Stettin zu errich- 
tenden städtischen Leihanstalt hiermit Meine Genehmigung, indem Ich #gleich 
in Bezug auf die V. 12. und 17. derselben die Vorschrift des F. 19. Tit. 15. 
Theil I. des Allgemeinen Landrechts für die Verpfändungen bei diesen Anstal- 
ten außer Kraft setze und es dem freien Ermessen derselben überlasse, ob sie 
von den auf den Pfandscheinen etwa befindlichen Zessionen oder sonstigen Ver- 
merken Kenntniß nehmen und überhaupt die Legitimation des Vorzeigers be- 
sonders prüfen wollen, oder nicht. 
Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kennt- 
niß zu bringen. · 
Sanssouci, den 11. Oktober 1847. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister von Bodelschwingh und Uhden. 
  
Jahrgang 4848. (Nr. 2914—2015.) 1 (Nr. 2915.) 
Ausgegeben zu Berlin den 11. Jannar 1848.
	        
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