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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
— Nr. 1. —
(Nr. 2914.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. Oktober 1847., betreffend die Bestätigung
der Statuten der in Magdeburg bestehenden und der in Stettin zu erich-
tenden städtischen Leihanstalt.
A. Ihren Bericht vom 25. August d. J. ertheile Ich den hierbei zurückge-
henden Statuten der in Magdeburg bestehenden und der in Stettin zu errich-
tenden städtischen Leihanstalt hiermit Meine Genehmigung, indem Ich #gleich
in Bezug auf die V. 12. und 17. derselben die Vorschrift des F. 19. Tit. 15.
Theil I. des Allgemeinen Landrechts für die Verpfändungen bei diesen Anstal-
ten außer Kraft setze und es dem freien Ermessen derselben überlasse, ob sie
von den auf den Pfandscheinen etwa befindlichen Zessionen oder sonstigen Ver-
merken Kenntniß nehmen und überhaupt die Legitimation des Vorzeigers be-
sonders prüfen wollen, oder nicht.
Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kennt-
niß zu bringen. ·
Sanssouci, den 11. Oktober 1847.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister von Bodelschwingh und Uhden.
Jahrgang 4848. (Nr. 2914—2015.) 1 (Nr. 2915.)
Ausgegeben zu Berlin den 11. Jannar 1848.